»ir. 248 <R. 1>8». Leipzig, Mittwoch den 23. Oktober 1918. 85. Jahrgang, Redaktioneller Teil- Bekanntmachung. Es sind uns von einigen Seilen Mitteilungen gemacht worden, daß die Preisvrüsungsstellen trotz der Stellung, nähme des Krtegsernäbrungsamlcs vom 3t. August 1918 (veröffentlicht im Börsenblatt Ne. 213 vom 12. September I9t8j die Notstandsordnung nicht anerkennen wollen. Wir bitten, uns von solchen Fällen unter Einsendung des entsprechenden Materials Kenntnis zu geben, damit wir bei den Zentraloehöcden die nötigen Schritte tun und erreichen können, daß die betreffenden Ämter genügend auf. geklärt werden. Leipzig, den 21. Oktober 1918. Der Vorstand des Vörsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Stegtsmund. Otto Paetsch. Max Röder. Bekanntmachung. Ter Vorstand des Börsenvereins hat den vrrschicdentlich an ihn gerichteten Wünschen nach Schaffung einer Arbeitsnachweises für den Buchhandel durch Einrichtung einer SteUenvrrmlttlung entsprochen. Der Arbeitsnachweis hat seine Tätigkeit am 1. Oktober d. I. begonnen und kann sowohl von Arbeit- gebern als auch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Für jede Benutzung des Arbeitsnachweises ist der Betrag von ^ 2.— zu entrichten. Dafür übernimmt der Börscnverein die Verpflichtung, die offenen Stellen den ihm geeignet erscheinenden Bewerbern oder andererseits den Arbeitgebern die ihm geeignet erscheinenden Bewerber mttzutetlen. Um in jedem einzelnen Falle die richtige Wahl treffen zu können, werden die Slellesuchenden gebeten, einen für sie bestimmten Fragebogen, der von der Geschäftsstelle zu beziehen ist, gewissenhaft auszusüllen und an diese zurückzusenden. Auch die Arbeitgeber wollen aus gleichen Gründen einen für sie bestimmten Fragebogen von der Geschäftsstelle verlangen und ihn ausführlich beantwortet an diese zurückschicken, damit überflüssige Arbeit vermieden wird. Jeder, der den Arbeitsnachweis benutzt, ist verpflichtet, nachdem er die offene Stelle besetzt bezw. Stellung gefunden hat, dies unverzüglich anzuzetgen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so wird jede Anmeldung spätestens vier Wochen nach Ein- gang als erledigt angesehen, wenn sie nicht ausdrücklich erneuert worden ist. Ter Vorstand glaubt, daß diese neue Einrichtung dem Buchhandel zum Vorteil gereichen wird; er bittet, sich ihrer ausg>eblg zu bedienen, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die neue Einrichtung eine wertvolle Ergänzung der in dem Börsenblatt mit gutem Erfolg veröffentlichten Stellenangebote und Stellengesuche bilden wird. Die Benutzung des Börsenblattes für diese Zwecke ist deshalb auch weiterhin unerläßlich, die Zusendung der Stellcnbogen bleibt in gleichem Umsange wie bisher bestehen. Leipzig, den 8. Oktober 1918. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl SicgtSmund. Otto Paetsch. Max Röder. L37