75SS Künftig erscheinende Bücher. 212, 12. September 1994. VON IN KLKI.IN >v. 8. Am 14. September gelangt zur Versendung: Das Reichsgesetz über die AliliiiMchigmliig und die AmgMmltlmg vom 24. März f8s)7 (Fassung vom 20. Mai l8^8) nebst dem Ginführungsgeseh und dem für Preußen ergangenen Ausftthrungsgeseh und Kostenbrstimmungen. klit einem ausführlichen Kommentar in Anmerkungen von Zweite, neuöearöeitete Auflage. Geheftet 15 gebunden in Halbfranz 17 Kabatt: In Rechnung 2Zo/o und 13/l2, gegen bar 31)o/o und 9/8. gemacht. In der vorliegenden zweiten ist nicht nur das reiche Material, das sich inzwischen in Literatur und Rechtsprechung angesammelt hat, gesichtet, sondern es ist auch zu den seit dem Erscheinen der ersten Auflage aufgetauchten Streitfragen Stellung genommen worden, so daß neue Anschauungen gewonnen und durch reifliche Abwägung von Gründen und Gegengründen manche bisher zweifelhaften Punkte klargestellt wurden. Meine bei Erscheinen der 1. Ruflage ausgesprochenen Erwartungen, daß der Kommentar ebenso seine Stelle in der künftigen reichsrechtlichen Literatur rinnehmen wird, wie es die bisherigen Kommentare des Herrn Verfassers in der Literatur des preußischen Rechts getan haben, flnd in Erfüllung gegangen. Es erübrigt daher, dem Werke noch weitere empfehlende Worte mit auf den Weg zu geben, und möchte ich nur auf einige „Das Zwangsversteigerungsgesetz ist verschiedentlich kommentiert worden. An der Spitze steht die vorzüg liche Arbeit von Jaeckel. Jaeckels treffliches Buch über das Preuß. Zwangsversteigerungsgesetz von 188:1 ist jedem Praktiker Preußens bekannt, und das neue nach denselben Grundsätzen bearbeitete Unternehmen bedarf keiner weiteren Empfehlung mehr. Nur soviel sei gesagt, daß wir es auch darin mit einem praktische Brauchbarkeit mit Ausführlichkeit und wissenschaftlicher Vertiefung verbindenden Muster werk zu tun haben, dem für das Reichsrecht sicher lich eine im ganzen ähnlich führende Stellung beschieden sein wird, wie seinem Vorgänger für das Gebiet des bisherigen Preußischen Rechts." Oberlandesgerichts-Präsident vr. Eccius in Gruchots Beiträgen: „Es ist mit bewunderungswertem Fleiße gearbeitet und hat die Erfahrungen des preußischen Voll- streckungsrcchts und seine Literatur und Rechtsprechung in vollem Maße für das Reichsrecht nutzbar gemacht" Reichsgerichtsrat Achilles im Zentralblatt für Rechtswissenschaft: „Die hervorragende Sachkunde des Verfassers vorliegenden Werkes ist aus seinem Kommentar zu dem preuß. Gesetz, betr. die Zwangsvollstreckung rc., weiten Kreisen bekannt. Auch vorliegendes Werk erfüllt vollständig die Erwartungen, die man von dem Kommentar des Verfassers hegen durfte." Es ist somit die Annahme wohl berechtigt, daß sich der Kommentar in seiner neuen Gestalt gleicher Beliebtheit erfreuen wird wie zuvor, und bitte ich Sie, demselben von neuem Ihr Interesse entgegenbringen zu wollen. Ihre Bemühungen werden sich reichlich lohnen. Handlungen, die bisher nicht bestellten, bitte ich umgehend verlangen zu wollen. Berlin, den 8. September 1904. Mohrenstr. 13/14.