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307 14 308 Vorstand und Ausschüsse. Für die Leitung der Vcreinsangelegcnheitcn wird ein Vorstand von drei Mitgliedern genügen. Außer diesen wären zwei Ausschüsse wünschcnswerth 1) ein Vergleichs-Ausschuß von fünfMitglie - dcrn zum Versuch friedlicher Ausgleichung der Streitig keiten unter den Mitgliedern. 2) ein Prüfungs-Ausschuß, bestehend aus dem Vorstande und vier andern Mitgliedern. Alle diese Beamten würden durch Stimmenmehrheit ge wählt und succcssive ersetzt. Die Kreis-Versammlungen wären jährlich im'August oder September zu halten, aber nicht immer an demselben Orte, daher am Schlüsse jeder Versammlung dieselbe zu bestimmen hätte, wo die nächste sein soll. Zugleich müßte einem dort in der Nähe wohnen den Mitgliedc^übertragen werden, die nöthigen Vorbereitun gen zu trqffen, wozu namentlich die Einholung der Erlaub- niß von der LTblsbehördc und die Ausmittelung des Locals gehören »vird. Die zu verhandelnden Geschäfte ergeben sich aus dem Obigen und aus der Analogie des Börsenveccins. Dazu kämen aber noch die Prüfungen. Die Anmeldung dazu müßte wenigstens acht Wochen vor Beginn der Versammlung beim Vorstande und unter Beifügung der Zeugnisse aus den Eonditionen des zu Prü fenden erfolgen. Der Vorstand müßte sofort die Namen der Angemeldeten mit Angabe ihrer letzten Condition im Börsenblatte bekannt machen. Wer kein Zeugniß bisherigen redlichen Verhaltens bei bringt oder wem trotz dem verübte Unredlichkeiten nachge wiesen werden, würde zur Prüfung gar nicht zugclassen. Will sich der Angcmeldete bei seiner Zurückweisung durch den Vorstand nicht beruhigen oder wagt dieser selbst die Sache nicht allein zu entscheiden, so kommt sie vor die Kreisvec- sammlung. Zu den Prüfungen ist eine Gerichtsperson oder ein ver pflichteter Notar als Protokollführer beizuzichen. Gegenstände derPrüfung. 1. Aufgaben zu schriftlichen Arbeiten (binnen acht- oder vierzehntägiger Frist). Auskunft über die besten Schriften in Bezug auf einen näher zu bestimmenden Gegenstand, 1) aus solchen Fächern, worüber Engelmannsche Kataloge vorhanden sind, 2) aus solchen, worüber sie nicht vorhanden sind. 6. Instructionen für Buchdrucker über die Einrichtung des Drucks, 1) bei einem zu bezeichnetcn wissenschaftlichen, 2) bei einem belletristischen Buche. 6. Correspondenzen mit Autoren. 1) Ablehnung eines Verlagsantrags. 2) Bedingte Annahme eines solchen. 3) Entwurf eines Verlagscontracts. 4) Aufforderung an einen Autor zur Bearbeitung eines Werkes. D. Mahnbriefe, 1) an Buchhändler, 2) an Sortimentskundcn. Bei den Rubriken 6—0. sind Variationen wünschens- wcrth, die dem zu Prüfenden ganz oder theilwcis angedeutet oder überlassen werden können. II. Mündliche Prüfung, (wobei für die verkommenden Berechnungen der Gebrauch von Schreibmaterial zu gestatten ist.) Einrichtung der Buchführung, Inventur und Bilanz, Büchcrkunde, « Anordnung des Sortimeirtslagers, Berechnung der Sortimentsspesei^ VerlagsbcrechnuiiZ,u. Brstirlifflung des Ladenpreises u. s. w. Es bedarf kaum Erwähnung, daß alles dieses mehr bci- spielweisc als normgebend aufgesührt ist, da im einzelnen Falle wohl mancher Gegenstand übergangen und ein an derer an die Stelle^gesetzt werden kann. Es kam mir hauptsäch- lis^darauf an zeigen, daß es nicht schwer ist, solche Ge genstände der Prüfung.zu wählen?die ^,lcj§hl.machen, den Grund der buchhmidlnsischen Bildung emes*künfligcn Colle ge» ziemlich genau zu erforschen. Auch das ist nicht meine Meinung, daß eine vollkommne Gewandtheit in den angeführten Geschäflsarbeiten und Kenntnissen verlangt werde; cs wird genügen, wenn sich bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung nur eine Uebung und Erfahrung verbunden mit Verstand und Nachdenken kund gibt. Endlich habe ich geglaubt, die Gegenstände der Prüfung nur aus dem Bereiche unsres Geschäfts wählen zu dürfen, ohne einen gewissen Grad von Schulkenntnissen unbedingt zu verlangen, so wünschenswecth ein solcher (und ein nicht zu niedriger) gewiß ist. Wir haben aber unter uns sehr glänzende Beispiele, wie sich Einzelne, trotz ihrer höchst man gelhaften Schulkcnntnisse, bloß durch natürliche Anlagen und die Bildungsmittel, welche der Buchhandel selbst bietet, zu Buchhändlern des ersten Ranges emporgeschwungen haben, daß ich Bedenken trage, ein Normalmaaß der Schulbildung aufzustellen. Organe der Mittheilung. Zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen der Kceis- vorstände, der Verhandlungen der Kreisversammlungen, der Anmeldungen zur Prüfung und deren Resultate, der neuen Aufnahme u. s. w. würden, meiner Meinung nach, die be stehenden Buchhändlecblättec vollkommen genügen und ge wiß wetteifernd durch unentgeldlichc Aufnahme die Hand bieten. Am wünschenswerthesten scheint mir, daß sich dies alles im Börsenblatte vereinige. Für jeden Kreisvcrein ein eignes Blatt zu gründen, scheint mir schädliche Zersplitterung, ^ zumal wenn cs über denselben hinaus nicht verbreitet werden dürfte. W ort gehalten!!! Dahin ist es im deutschen Buchhandel gekommen, daß dieser gewaltige Imperativ, diese strengste aller passiven Drohungen „„Wort gehalten!!"" Einem unter unS > zugerufen werden muß, um ihn an sein gegebenes Wort ! und uns daran zu erinnern, wie wir diesem zu trauen ! haben!