Volltext Seite (XML)
für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm ' verwandten Geschäftszweige. H°rau-g-geb°n von den Deputirten öLH-Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 14. DlenstaLs., den 16. Februar ^1841. Grundzüge für die Einrichtung von Kreisver einen im deutschen Buchhandel. Von Fr. I. Frommann. Obgleich meinem ersten Aufsätze über diesen Gegenstand öffentlich bis jetzt weder Beifall noch Widerspruch zu Theil geworden ist und privatim sehr achtbare Stimmen sich gegen mich dahin geäußert haben, daß sie alle Bemühungen, dem Verfalle des Buchhandels cntgegenzuarbeiten, für vergeblich halten, indem es erst ganz schlecht werden müsse, ehe eine Wendung zum Bessern zu erwarten sei, — kann ich doch von der Hoffnung nicht lassen, daß vereintes Wirken der Wohlgesinnten nicht ohne alle gedeihlicheFolge bleiben werde, und will wenigstens nicht auf halbem Wege stehen bleiben, sondern meiner früher» Auseinandersetzung über die zu hof fenden Wirkungen der Kreisvcreine und der von ihnen aus gehenden Prüfungen nun folgen lassen, wie ich mir die Ein richtung derselben gedacht habe. Ich gehe dabei davon aus, daß wir uns hüten müssen, zuviel aus einmal erreichen zu wollen, was leicht ein gänzli ches Fehlschlagen nach sich zieht. Wenn wir nur einige Erfolge erringen und diese sichern, können wir zufrieden sein. Allgemeines. Hieraus folgt, daß wir am Besten thun werden, für die Einrichtung der Kreisvereine soviel als möglich dieselben Grundsätze zu befolgen, auf welche der Börsenverein gebaut ist. Verfolgen doch die Kreisvereine in ihrem beschränktem Umfange denselben Zweck, wie dieser, und werden demselben voraussichtlich, wenn sie zu künftiger Wirksamkeit gelangen, gewiß auf die zweckmäßigste Weise in die Hände arbeiten und seine Thätigkeit ergänzen. Mitgliedschaft. Es müssen freie Vereine sein und darf keine Nölhi- gung zum Eintritte statt finden. Ebenso darf kein bereits etablirker Buchhändler zurückgewiesen werden, welcher zum Eintritte in den Börscnvercin berechtigt wäre und die dort erforderliche Verpflichtung gegen Nachdruck und Nachdrucks handel eingeht. 3r Jahrgang. Für Solche, welche sich erst nach Eonstituirung des Kreisvereins etablircn, könnte füglich festgesetzt werden, daß sie erst ausgenommen werden sollen, wenn sie ihre Prüfung vor dem Vereine bestanden haben. E o m p e t e n z. Die Beschlüsse des Vereins dürfen sich nur auf Gegen stände beziehen, die den Verein, als solchen, betreffen und durch Stimmenmehrheit entschieden werden kön nen. Alles, wozu Einhelligkeit gehören würde, kann nicht Sache des Vereins sein, sondern Vertrag zwischen den Ein zelnen. Der Verein kann also z.B. nichts darüber fcstsehcn, wem der Einzelne Rechnung geben oder verweigern solle, wieviel Rabatt bewilligt werden dürfe u. s. w. Dagegen werden Verhandlungen über Gegenstände, die den ganzen deutschen Buchhandel angchcn und darauf zu gründende Anträge an den Börscnvercin in den Kreisver sammlungen sehr am Platze sein. Wenn indessen die Geschäftsverhältnissc unter den ein zelnen College» und mit dem Publicum auch nicht durch Beschlüsse des Vereins regulirt werden dürfen, so hin dert dieß keineswegs, daß nicht alle oder einige der zurKreis- vecsammlung Anwesenden sich über solche Gegenstände be sprechen und über die dabei zu befolgenden Grundsätze ver ständigen, im Gegentheile halte ich es für einen großen Vor zug der Kreisvereine, daß sie zu solchen Verständigungen die Gelegenheit bieten und bin überzeugt, daß auf die Weise maaßgebendc Normen für ganze Bezirke sich leicht und ohne Zwang bilden werden. Aber warnen möchte ich vor dem Abschluß strenger und allzu specieller Vereinbarungen über diese Dinge unter Bestimmung von Conventionalstra- fen u. dergl., weil die Ausnahmen für die Regel sich im Han del nicht alle genau vvrherbcstimmen lassen und daher solche Conventionen schwer aufrecht zu halten sind und nur die sichre Folge zu haben pflegen, daß dadurch Aufpassern, An geberei und Verfeindung entstehen oder befördert werden. 25