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^lik 234, 7. Oktober IS1-. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. b Ltschn. D>l4tzattl>er 11961 Cöthen, Fritz Wahle in Magdeburg, Emst Gundrum in! Mühlhausen, Albrecht Zabel in Neuhaldensleben, George Schmiegelow in Osterburg, Otto Boltze in Saalfeld, Albert Weischet in Salzwedel, Erich Wziontek in Schierke, Karl Müller und Raimund Krüger in Sondershausen, Otto Wünsche in Torgau, vr. Hermann Kellermann und L. C. Fr. Knabe in Weimar, Otto Härtel in Wittenberg. Aus dem Verbände schieden aus 1. durch Tod die Herren: I. Götsch in Gotha, Max Grosse in Halle und Hofbuchhändler S. Erler in Sondershausen; 2. wegen Aufgabe des Geschäfts die Herren: Paul Böttger in Eisenach, Hermann Bousset, Rud. Gerlach und Rud. Hossletter in Halle, Kurt Osterland und Louis Thiele in Cöthen, Otto Krüger in Sondershausen, Rob. Jacoby in Thale; 3. infolge Austrittserklärung die Herren: Kurt Lämmel in Schleiz und Hans Petzold in Zeitz; 4. nach ß 5 Ziffer 5 unter 1 der Satzungen die Herren: Fr. Strobel in Jena und Mich. Kundmüller in Magdeburg, nach 8 5 Ziffer 3 der Satzungen Herr A. Bock in Rudolstadt. Unter den Toten des letzten Jahres stand uns besonders nahe Herr Max Grosse, der dem Verbandsvorstande mehrere Jahre angehört und sich in unserem Kreise durch sein liebens würdiges Wesen freundschaftlicher Sympathie erfreut hat. Der Vorstand war bei der Beerdigung dieses lieben Kollegen durch Herrn Eckard Mueller und mich vertreten. Wir haben den Hinterbliebenen im Namen des Verbandes schriftlich unsere Teilnahme ausgedrückt und eine Blumenspende am Grabe niedergelegt. Ich bitte Sie, sich zur Ehrung unserer Toten von Ihren Plätzen zu erheben. Die Aufnahme ablehnen mußten wir in 8 Fällen, da uns die Vorbedingungen zur Mitgliedschaft nicht gegeben er schienen. Ich komme nun zu Punkt 2 des Geschäftsberichts. »Der Ladenpreis ist der Grund- und Eckstein unserer buchhänd lerischen Organisation!« Dieser Satz ist uns in den letzten Jahren besonders im Kampfe um die Revision der Verkauss- ordnung immer wieder entgegengerufen worden. Wenn mir nun auch der Fortbestand unserer Organisation sehr Wohl auch ohne Ladenpreis möglich erscheint, so ist doch nicht zu leugnen, daß seit 25 Jahren, also seit Schaffung der neuen Satzungen des Börsenvereins im Jahre 1887, der Laden preis tatsächlich zum Grundstein unserer jetzigen Organisation geworden ist. Der Kampf um den Ladenpreis wird also stets an erster Stelle unser Interesse fesseln müssen. Ta kann ich zunächst mit Befriedigung feststellen, daß sich unter den 20 Fällen der Sortimenlerschleuderei, die im letzten Geschäftsjahre von mir behandelt werden mußten, nur eine Anzeige gegen ein Mitglied unseres Verbandes befunden hat. Von den 20 Anklagen haben sich nur 5 als unbegründet erwiesen. Alle übrigen Fälle sind ordnungs gemäß mit und ohne Hilfe des Börsenvereins-Vorstandes zur Behandlung gekommen; in mehreren Fällen habe ich aus Unterzeichnung einer Verpflichtungsscheines bestanden. In weiteren 10 Fällen, die ich nicht als Schleuderfälle bezeichnen kann, habe ich eine ernstliche Verwarnung unter Hinweis auf die Verkaussordnung ergehen lassen. Von größerem Interesse sind nur solgendc Fälle: Der Postspar- und -Darlehnsverein in Leipzig ist auf unseren Antrag aus die Sperrliste des Börscnvereins gekommen; eine ganz kleine Höllische Firma, die ohne Berechtigung im Adretzbuche stand, ist als Warenhaus-Lieferant ermittelt und ebenfalls gesperrt worden; eine durch ihre Schleuderei bekannte kleine Leipziger Sortimentssirma ist von mir überführt und vom Börsen- Vercins-Vorstand durch Verfallserklärung einer Kaution von 500 .tk bestraft worden. Auch im verflossenen Geschäftsjahre habe ich wieder das Zirkular mit dem Verbote von Zugaben an die Mit glieder und an alle mir nach eingehender Ermittlung bekannt s Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. ! gewordenen Wiederverkäufer unseres Verbandsbezirkes ver schickt. Es hat sich daran eine rege Korrespondenz geknüpft. In einer ganzen Anzahl von Fälle» habe ich auf die auf Grund des Zirkulars erfolgte Anzeige hin die Unterzeichnung eines Verpflichtungsscheines verlangt und erhalten; einige dieser Fälle schweben jetzt noch, und ich bin dabei, unter Zuhilfenahme des Vereins Leipziger Grossisten die Lieferanten der betreffenden Firmen zu ermitteln, um auch diese letzteren zur Eingehung dieser Verpflichtung zu zwingen. Um Miß verständnissen, die mir aus dem Kreise unserer Mitglieder bekannt geworden sind, entgegenzutreten, möchte ich hier be tonen, daß unser Verband naturgemäß nur die Gewährung von Zugaben auf gedruckte, im Buchhandel erschienene Bücher verbieten und verfolgen kann, nicht aber auf Schreib- Materialien usw. Im allgemeinen begrüßen auch die Ver einigungen der Schreibwarenhändler unser Vorgehen mit Sympathie. So ist mir z. B. von der entsprechenden Ver einigung in Stendal ein Schreiben zugegangen, in welchem diese mich darum bittet, eine gemeinsame Besprechung mit den dortigen Buchhändlern zu veranlassen, um diese An gelegenheit zusammen mit allen Schulbücher verkaufenden Geschäften zu regeln. Es erscheint mir durchaus zweckmäßig, daß sich unsere Mitglieder auch anderorts in dieser Frage desselben Weges bedienen. Leider ist es aber auch mehrere Male vorgekommen, daß man mir mitgeteilt hat, die Schreibwarenhändler seien sich zwar in der Nichtgewährung von Zugaben einig und hätten diese auch abgeschafft, sie bäten mich aber darum, dazu auch die ortsansässigen Buchhändler zu veranlassen. Ich habe mich daraufhin natürlich sofort nochmals schriftlich mit den in Betracht kommenden Mitgliederfirmen in Verbindung ge setzt, möchte aber auch an dieser Stelle nochmals nachdrücklich betonen, daß es natürlich die Pflicht unserer Mitglieder ist, in diesen Dingen mit gutein Beispiele voranzugehen, und daß ich bei einer Verfehlung in gleicher Weise Vorgehen mutz, ganz gleich, ob sie von einem Nichtmitglied oder Mitglied begangen worden ist. Dem »Wittenberger Tageblatt« vom 12. April d. I. entnehme ich eine Notiz, der zufolge der Kultusminister betreffs der Zugaben auf Schreibbücher verfügt haben soll, daß dieses Zugabcwesen unterbunden werden solle, weil es wer ein Mittel unlauterer Konkurrenz sei und mit einer Qualitätsverschlechterung Hand in Hand gehe. Zweifellos würde es uns wesentlich erleichtert werden, das Zugabe wesen ganz zu unterdrücken, wenn auch auf Schreibwaren keine Zugaben mehr gewährt werden dürften. Es sind mir 9 Fälle von Verleger-Schleuderei im letzten Jahre zur Behandlung übergeben worden. Zwei dieser Anzeigen haben sich als unbegründet herausgestellt. Merkwürdig ist es, daß unter den angezeigten Firmen sich gerade einige befinden, die zu den größten des deutschen Verlagsbuchhandels gehören. In einigen Fällen hat sich Ihr Vorstand einen Vcrpflichtungsschein unterschreiben lassen, ein kleiner Sclbstverlcger ist, da er nicht zu belehren war, aus dem Adreßbuch gestrichen worden. Unter den behandelten Fällen befindet sich nur einer, der sich auf die bekannten Verleger-Paragraphen der Verkaufsordnung bezieht. In einem vom Börsenvereins-Vorstande selbst behandelten Schleudcrsalle seitens eines großen Verlages unseres Ver bandsbezirks ist es dazu gekommen, daß der betreffende Verlag die Artikel, auf die er unzulässigen Rabatt gegeben hatte, überhaupt aus dem Buchhandel gezogen hat — eine Maßnahme, die allerdings ebensowenig im Interesse des Sortiments gelegen ist, da es sich um Wandkarten handelt, deren Lieferung bisher zum großen Teile durch das orts ansässige Sortiment erfolgt war und die nunmehr der Verlag direkt durch Reisende verkaufen läßt. Dieser Schädigung ist nur dadurch entgegenzuwirken, daß die ortsansässigen Buch- 1 Handlungen eine gemeinsame Eingabe an die Stadtverwaltung 1553