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4260 «Sr.rndialt j. d. Dgchn. BuchlMld-I. Künftig erscheinende Bücher. .V 146, 27. Juni 1016. Soeben gelangt zur Ausgabe: Kriegssteuergesetz (Kriegsgewinnsteuer) nebst Besihsteuergeseh vom 3. VH. 1913 und Gesetz über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. XII. 1915 für den praktischen Gebrauch erläutert von vr. )ur. Fritz Koppe und vr. rer. pol. Paul Varnhagen Rechtsanwalt und Syndikus, Berlin Berlin Mit zahlreichen Beispielen, Tabellen und ausführlichem Sachregister Ladenpreis: in Leinen gebunden M. 4.— XVI und 243 Seiten Barrabatt 35°/° (M. 2 60 bar) und 7/6 Kommissionsrabatt 30°/° (M. 2.80 netto) <Bara»slieserung bei L. A. Kittler, Leipzig) 2 Probeexemplare bar mit 50°/» Rabatt Den Verfassern dieser soeben zur Ausgabe gelangten kommentierten Ausgabe des Kriegssteuergesehes ist es in ausgezeichneter Weise gelungen, die an sich schwierige Materie, deren Verständnis durch das Ineinander- greifen von Kriegssteuer-, und zwar sowohl der Zuwachsabgabe, als auch der Vermögensabgabe, ferner Besitzsteuer-, Wehrbeitrags- und Rücklagegesetz und durch die mancherlei neuen Grundsätze auf steuerrechl- lichem Gebiete noch erschwert wird, durch zweckmäßige lückenlose Zusammenstellung der Vorschriften beider Gesetze zu einem Ganzen zusammenzuformen. Insbesondere sind die Vorschriften des Kriegs- und Besitzsteuergesetzes in weitestem Maße er läutert und allenthalben dort, wo di« Erfassung und der Zweck der einzelnen Bestimmungen Schwierigkeiten bereiten können, mit zahlreichen Beispielen versehen. Das Kriegssteuergesetz baut sich vollkommen aus das Desitzfteuergesetz auf. Letzteres ist somit für das Verständnis des Kriegssteuergesetzes unbedingt notwendig. Der Beantwortung der im Kernpunkte des allgemeinen Interesses stehenden Fragen z. B. der stillen Reserven und Abschreibungen, der Behandlung der Wertpapiere, des Grundbesitzes, der Luxusgegenstände, der Auskunftspflicht der Banken und Sparkassen, der Rücklagen für die Überleitung in die Friedenszeit, der Bilanz- berichtigung usw. ist besondere Beachtung geschenkt. So werden Einzelfragen in großer Zahl entstehen, deren richtige uud erschöpfende Beantwortung für die Beteiligten von größter Wichtigkeit und erheblichster Tragweite ist. Wir werden in der nächsten Zeit in Tageszeitungen und Fachzeitschriften für diese praktische Ausgabe viel Reklame machen. Es wird eine große Nachfrage nach dem Kriegs steuergesetz im allgemeinen u- nach dieser praktischen Taschenausgabe im besonderen eintreten. Es ist deshalb zu empfehlen, sich genügend mit Exemplaren zu versehen, zumal die Nach frage, infolge der Besteuerung aller Vermögen, die weniger als 10 Proz. während des Krieges verloren haben, eine wesentlich größere sein wird. Alle vorbestellten Exemplare sind expediert worden. Interesseutensind: Erwerbsgesellschaften aller Art ».Branchen. Kaufleute ».Industriell«, Rechtsanwälte, Handelskammern, Bibliotheken, Regierungs-, Finanz- «. Steuerbehörden, Kommunalverwaltungen usw. Bestellzettel anbei! Prospekte kostenlos. Wir bitten zu verlangen! Industrieverlag Spaeth L Linde, Berlin L. 2 (Verlag der „Deutschen Steuer Zeitung")