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8266 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 161, 15. Juli ISIS. Verlegers dem Inserenten auch häufig dadurch erbracht, daß er ihm Belegausschnitte zusendet, oder ihm die Nummern der Zeitungen angibt, in denen das Inserat zur Veröffent lichung gelangt ist. Besteht kein besonderes Abkommen, so ist, nach der Verkehrssttte, jede dieser drei Formen, den Nachweis über einen erfüllten Jnsertionsauftrag zu erbringen. Massig.*) (Handelskammer, 6059/10.) 3. Ein allgemeiner Handelsgebrauch, nach welchem Verleger bei ihren Inserenten kassieren lassen, ist nicht festzustellen. Der weitaus größte Teil der hiesigen Ver leger verfährt innerhalb der Weichbildgrenze von Berlin demgemäß, doch gehören Ausnahmen nicht zu den Selten heiten. (Handelskammer, 7245/10.) 4. Nach der in den beteiligten Kreisen herrschenden Auf fassung ist ein Verleger berechtigt, ein Inserat, das »zweigespalten- aufgegeben ist, »dreigespalten» setzen zu lassen, wenn eine veränderle Seitendisposition dies bedingt. Da aber der Raum, den ein vierzeiliges drei gespaltenes Inserat einnimmt, um ein Drittel kleiner ist als ein in der selben Schrift gesetztes zweispaltiges Inserat, so hat natür lich nach der in den beteiligten Kreisen herrschenden Auf fassung eine entsprechende Ermäßigung des vereinbarten Jnsertionspreises (um ein Drittel) einzutreten. Ferner muß man, da bei einer Dreispaltung mehr Inserate auf der Seite Platz finden, als bei einer Zweispaltung, auch eine Verminderung der Reklamewirkung von etwa 6*/, Prozent annehmen, so daß in diesem Falle eine Preisherabsetzung von insgesamt 40 Prozent angemessen erscheint. (Handels kammer, 7436/10.) 5. Nach Handelsgebrauch pflegt die Herstellung einer Zeichnung der vorliegenden Art, sowie der Sätze für zwei einvieitelseilige Inserate nicht bezahlt zu werden, wenn der Abrede gemäß der Kostenanschlag für die etwa später zu bestellenden Inserate unentgeltlich aufgestellt werden soll und eine Vergütung sür die Herstellung der Zeichnung und der Sätze nicht ausgemacht ist. Selbstverständlich gilt dieser Handeisgebranch nicht, wenn der Empfänger die Zeichnung und die Sätze sür sich verwendet hat. (Korporation der Ältesten der Kaufmannschaft, G. 138 — Bl. 16 — 5. I. 1910.) Portovergütung des Verlegers bei Prospektversand. Wenn ei» Verleger, das Porto für die Beförderung von Reklameprospekten trägt, so entspricht es der in den be teiligten Kreisen herrschenden Verkehrssitte, daß dieses Propa- gandamaterial allein, d. h. ohne Beilage anderer Offerten oder Prospekte zur Versendung gelangt. Diese Übung besteht auch in den Fällen, in denen das Porto vom Verleger, die Kosten der Versendung der Probe- ex em p I a re aber vom Sortimenter getragen werden. (Handels kammer, 7613/10.) V. Ein neuer Markt für russische Bücher. Unter diesem Titel bringt der russische »Bücherbote» die Mitteilung, daß die in St. Petersburg von der dortigen Haupiprrßverwaltung veranstaltete Ausstellung der im Jahre 1909 in Rußland erschienenen Prcßerzeugnisse aus Wunsch der bulgarischen Regierung zeitweilig nach Sofia, der Hauptstadt Bulgariens, gebracht werden soll, ja in zwischen schon dahin gebracht ist. Auf Anregung des Chefs der Hauptpreßverwaltung soll die Gelegenheit dazu benutzt werden, um einen neuen, be ständigen Markt für den Absatz der russischen Bücher in *> Mit diesem Gutachten dürfte der von Ebner (»das An zeigenrecht», S. 30) vermißte feste Gebrauch sür die Lieferung der Belege sestgestellt sein. Vgl. ferner Ur. Höniger, Inseraten- recht, S. 27. Bulgarien und den angrenzenden slawischen Ländern zu schaffen. Er sucht daher die größeren russischen Verleger für die Sache zu interessieren. Er meint, sie sollten neben der Ausstellung, die ja als solche alle Handelsgeschäfte ausschließe, eine Abteilung für den Verkauf von russischen Büchern er richten. Dies würde Gelegenheit geben, die Bulgaren mit den russischen Publikationen und die russischen Verleger mit den Bedürfnissen des lesenden Publikums in Bulgarien be kannt zu machen. Als Folge davon würden sich feste und unmittelbare Handelsverbindungen zwischen den Verlegern der Bücher in Rußland und den neuen Konsumenten der selben in den slawischen Ländern entwickeln. Jetzt kämen solche Verbindungen nur vereinzelt und zufällig vor, während der regelmäßige Bedarf an russischen Büchern indirekt, durch Zwischenhändler, gedeckt werde. Die Anregung des Chefs der Hauptpreßverwaltung fand lebhaften Beifall und die Beteiligung der hervor ragendsten russischen Verlagsfirmen an der Ausstellung ist gesichert. Wie kommt aber die Ausstellung nach Sofia? Das hängt damit zusammen, daß hier während der Zeit der Ausstellung (im Monat Juli n. St.) verschiedene Kongresse stattstnden. Den Anfang macht der Altslawische Medizi nische Kongreß (eröffnet 3. Juli), dann folgen: der Kongreß des Allslawischen Verbandes der Publizisten (5. Juli), der Zweite Vorbereitende Kongreß der Slawischen Politiker (Neo slawisten und Vertreter der slawischen Organisationen; 7. Juli), der Kongreß der Slawischen Juristen (11. Juli), der Kongreß der Bulgarischen Turner (13. Juli) und der Allbulgarische Lehrerkongreß (gegen Ende Juli). Diese Kongresse kommen natürlich der Ausstellung zu gute und dehnen den Einfluß derselben weit über Bul garien aus. Zum Kommissar der Ausstellung ist der Redakteur des »Regierungsboten», Wirklicher StaalsratA. A. Baschmakow ernannt worden. Ihm untersteht das ganze Personal der' Ausstellung, darunter auch die Vertreter der Buchhändler, soweit es sich um allgemeine Bestimmungen handelt. Die Hin- und Rückbeförderung der Ausstellungsobjekte (über Odessa) erfolgt auf gemeinsame Kosten, die dann auf die einzelnen Firmen verteilt werden. Zweifellos werden sich auch Buchhändler aus Serbien, Montenegro, den slawischen Gebieten Österreich-Ungarns einfinden, so daß es wohl auch zu einem Allslawischen Buchhändler-Kongreß kommen kann. Der an den Petersburger Beratungen beteiligte Publizist D. N. Wergun teilt mit, daß schon auf dem Ersten Vorbereitenden Slawischen Kongreß in Prag (1908?) die Frage des interslawischen Buchhandels allseitig erörtert worden sei, und es wäre damals dem Verein der Tschechischen Buchhändler in Prag der Austrag erteilt worden, die Normen einer allslawischen Buchhändlerbörse nach dem Muster der Leipziger auszuarbeiten. Diese Normen würden jetzt auf dem Slawischen Kongreß in Sofia einen Gegenstand der Beratung bilden. Mit Bezug auf diese Mitteilung richtete der Kommissar Baschmakow an die russischen Buch händlerfirmen die Bitte, sie möchten doch zur Be handlung dieser Frage eine möglichst große Anzahl von bevollmächtigten Vertretern nach Sofia senden, damit diese im Verein mit den bulgarischen und anderen slawischen Buchhändlern zu irgendwelchen gemeinschaftlichen Verein barungen gelangten. Erst dann werde es möglich sein, etwaige Tarif- und andere Erleichterungen bei der Regie rung zu befürworten. Die russischen Verleger werden auf der Ausstellung in Sofia auch Beziehungen mit Belgrad, dann mit Agram, Laibach selbst mit Prag und Lem berg anknüpfen. Es wurde sofort ein Komitee von vier russischen Verlegern gewählt, das in diesen Fragen mit dem Ausstellungskommissar in Fühlung bleiben soll. k.