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2588 Nichtamtlicher Teil. ^ 123, 1. Juni. hatte. Es ist eine einzige Stelle, welche für diese Ansicht ins Feld geführt werden kann: UiZarisusm pi-asels.ro vsnäiäisti. Uostbae gaickguick soripssro, tibi prsveouium ckstbiam. — Es sind zwei Erklärungen von vsuckiäisti möglich: 1) Man nimmt es wörtlich. Atticus hat die Rede pro lligario gut verkauft; das ist dem Cicero Motiv, ihm in Zukunft die Veröffentlichung aller seiner Schriften zu übertragen. 2) vsnclsrs----vsuäitars, empfehlen. Es ist Cicero Nebensache, ob seine Werke schönen Gewinn abwerfen; er kümmert sich offenbar gar nicht um den materiellen Erfolg seiner Schriften. Es ist anzunehmen, daß Cicero an genannter Stelle dem Atticus ein ganz anderes Lob erteilt, daß es sich um etwas ganz anderes handelt, als um ein Buchhändlergeschäft. Cicero hatte für den verbannten Pompejaner Ligarius eine öffentliche Verteidigungs rede versaßt; diese wurde, speziell bei Cäsar, gut ausgenommen; Atticus hatte die Rede empfohlen; über diesen Erfolg freut sich nun Cicero und macht dem Urheber desselben ein Kompliment. Das Verhältnis zwischen Cicero und Atticus ist ein freies, ungezwungenes. Cicero schickt seine Werke an Atticus. Diesem steht es frei, die Edition zu übernehmen. Wenn auch der Buchhändler die Herausgabe übernommen hat, so ist er doch immer verpflichtet, weitere Ordres des Autors zu gewärtigen. Der Autor verfügt auch nach Übergabe seines Ma nuskriptes über sein Werk. Er bestimmt die Zeit, zu der das Buch erscheinen soll. Der Buchhändler darf vorher kein Exemplar abgeben. Der Autor seinerseits läßt durch seine Ubrarü Abschriften verfertigen, die er nach seinem Gutdünken verwendet. Von einem Kontrakt finden wir keine Spur. IV. Exkurse über einzelne Fragen. Hier behandelt Hacnny in gleich eingehender Weise wie in den vorhergehenden Kapiteln eine Anzahl Fragen, die, teilweise wenigstens, eigentlich über den Rahmen seiner Aufgabe hinaus gehen; dies trifft vor allen für 1) Anfertigung und Umfang der Rollen zu, welches Kapitel wir deshalb auch für heute ganz übergehen wollen. 2) Das Autorrecht. Bei der Popularität der Gedichte des Martial war es zu erwarten, daß auch Unberufene mit diesem so beliebten Artikel zu spekulieren versuchen würden, sei es um Geld, sei es um Ruhm zu erwerben. Die einen begnügten sich damit, Martialische Verse in ihre Gedichte einzustreuen, Goldkörncr in den Sand zu mengen; andere kaperten seine Gedichte weg, um sie als ihre eigenen Produkte zu recitieren. Als Plagiarius xar ist uns Fi- dentius bekannt, an welchen eine Reihe von Epigrammen gerichtet sind. An der Hand dieser Epigramme wird nun nachgewiesen, auf welchem Wege man zum litterarischen Eigentume gelangen konnte: durch Kauf der Gedichte vor der Edition. Damit ver zichtet der Dichter nicht nur auf das Recht, sie selbst zu edieren, sondern überhaupt auf die Autorschaft. Fidentius, um bei unserem Beispiele zu bleiben, konnte also ruhig Martialische Verse als die seinen in die Welt senden. Die Alten haben also das Recht der Autorschaft recht Wohl anerkannt; um es zu erwerben, war ein Kontrakt nötig; es mußte mit Geld erkauft werden. 3) Das Verlagsrecht. Im römischen Altertume konnte man, wie im 3. Abschnitte bewiesen wurde, vom Verlagsrechte überhaupt nicht sprechen. Weder der Buchhändler, noch der Bücherfreund hatten ein Recht zur Vervielfältigung erworben; beide konnten unbehelligt ab schreiben, sie waren beide gleich berechtigt In den Provinzen war geradezu die Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes durch Abschreiben seitens der Bücher freunde, unabhängig vom Verleger in der Hauptstadt, das ge wöhnliche Verfahren, in vielen Fällen gewiß unvermeidlich. Pli- nius wußte nicht, daß es in Lugdunum Buchhändler gebe; noch weniger dachte er, daß man dort seine Schriften vervielfältige und verkaufe. Dem Autor konnte es nur zur Freude gereichen. Sein einziges Postulat an den Buchhändler war, daß die Exem plare möglichst fehlerfrei in die Welt hinausgingen. 4) Die Buchpreise. Diese Frage entbehrt nicht eines gewissen Interesses. Möchte doch auch mancher Laie wissen, ob die Bücher im Altertume teuer waren. Von vornherein muß auf die Beantwortung dieser Frage verzichtet werden. Man fragt naiv, ob der Preis eines Buches in Rom hoch oder niedrig war. Man prüft die Nach richten der Alten; man untersucht, vergleicht die Werte, zieht seine Resultate und nun spricht der eine: die Bücher waren billig, der andere sagt: sie waren teuer. Jener redet von staunens werter Billigkeit, dieser von unverschämten Preisen. Alle stehen auf dem gleichen Boden, insofern sie die nämlichen Belege der Schriftsteller verwenden — und insofern sie das Gebiet der Willkür betreten. Bei alledem stellt sich der Kritiker unbewußt auf mo dernen Standpunkt. Es kann nicht anders sein; jene Beurtei lungen müssen subjektiv, müssen willkürlich sein. Hört man ja heute noch soviel streiten über relative Billigkeit und Teuerung der Bücher. Auf Grund der Auslassungen verschiedener Schriftsteller kommt Haenny zu dem Resultate: Das Publikum fand die Preise nicht zu teuer und verhalf dem Buchhändler zu guten Geschäften. 5) Die Dedikation. Die ersten Beispiele von Dedikationen in der römischen Litteratur lernen wir aus Ciceros Briefwechsel kennen. Es ist, wie oben erwähnt, der gelehrte Varro, welcher sein Werk cks linAus, Istiim dem Cicero zu widmen gedenkt. Derjenige, welchem das Werk gewidmet ist, erhält das erste Exemplar der Edition. Cicero ist unwillig darüber, daß Balbus die Bücher »cks lluikuo« vor Brutus, welchem sie gewidmet waren, erhalten hat. Dieses erste Exemplar läßt der Autor durch seine eigenen librarii ver fertigen; die Abschrift wird sorgfältig korrigiert. Für diesen speziellen Zweck wählt man eine elegante Rolle, größeres Format, feineres Papier. Der Autor schickt in der Regel das Dedikations- exemplar selbst, nur aus besonderen Gründen durch seinen Buch händler. Wir schließen unsere, resp. Haennys, Mitteilungen. Der Leser wird gesehen haben, daß zwischen sonst und jetzt in mancher Beziehung die Unterschiede gar nicht so große sind; mancher Miß brauch, der schon im Altertum vorhanden war, hat sich bis heute erhalten. — Wenn wir noch einen Wunsch aussprechen dürfen, so wäre es der, daß uns über die Verhältnisse unserer Standes kollegen in Athen bald ebenso gründliche Untersuchungen geboten werden möchten, wie über die in Rom. Die Aufgabe ist nicht minder dankbar, freilich auch nicht minder schwierig. —o. Die 08tsr1s^ ks,rk Iiibrur^ des Lurl ok cksrss^. Auf diese Auktion habe ich bereits aufmerksam gemacht, weil dieselbe eine Anzahl von äußerst seltenen Büchern enthält, worunter zehn Drucke von Caxton. Caxton hat die Buchdruckerkunst in Köln erlernt und nach England gebracht, woselbst er seine Werke druckte. Da man nun in Deutschland von diesem ersten Drucker der Engländer verhältnis mäßig wenig weiß, so ist es meine Absicht, in einer weiteren Mit-