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sßs° 63, 15, März 1930, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. ö. Dtschn Buchhandel. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler E. D. Einladung zur 5V. Ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, dem 6. April 1930, vormittags 11 Uhr, in den Fcsträumen des Haupdbahnhofs zu Breslau. Eine ausführliche Tagesordnung geht den Mitgliedern noch unmittelbar durch die Post zu. Die Mitglieder sind zur Teil nahme an der Versammlung laut 8 5 unserer Satzungen ver pflichtet, Nicht genügende Entschuldigung zieht satzungsgemäß eine Strafe nach sich, Gäste willkommen! Breslau, den 13, März 1830, Der Vorstand. B, Ausner. Th, Marcus. Die Sammlungen zugunsten üer Jugenöbücherelen innerhalb des ganzen preußischen Staatsgebietes wurden vom Preußischen Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrts pflege durch folgendes Schreiben an den Arbeitsausschuß für den Tag des Buches genehmigt: Preußischer Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege. Berlin, den 13. März 1930, II V 249/30. W 8, Leipziger Straße 3, Aus Antrag erteile ich auf Grund der Bundes ratsverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15, Fe bruar 1817 — R.G.Bl. S. 143 — und der Preußischen Msführungsbestimmungen vom 18, Februar 1917 (Min.Bl, f. d. innere Berw, S. 64) dem Arbeits ausschuß für den Tag des Buches hiermit die Genehmi gung, am 22. März 1930 innerhalb des ganzen preußi schen Staatsgebiets durch die in seinen Ortsausschüssen zusammengefaßten Vereinigungen öffentliche Geldsamm- lungcn zugunsten der Beschaffung von Jugendbüchern für öffentliche Büchereien, Schüler-Bibliotheken, Büchereien der Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen zu ver anstalten. Im einzelnen ist diese Genehmigung an folgend« Be dingungen geknüpft: a) Die Genehmigung umfaßt den Versand von Werbe schreiben, die Veröffentlichung von Aufrufen in Zeitun gen und Zeitschriften, sowie die Durchführung von Sammlungen auf Straßen und Plätzen, in Gastwirt schaften und an anderen öffentlichen Orten. K) Diejenigen Ortsausschüsse, die Sammlungen auf Stra ßen und Plätzen, in Gastwirtschaften usw. veranstalten wollen, haben hiervon rechtzeitig der Ortspolizeibe- hörde Mitteilung zu machen, >der die Befugnis Vorbe halten bleibt, die Durchführung der Sammlungen im einzelnen näher zu regeln oder sie mit Rücksicht auf besondere örtliche Verhältnisse ganz auszuschließen. o) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bei den zu b) erwähnten Sammlungen nicht verloendet werden. cl) Die Personen, die die zu b) erwähnten Sammlungen durchführen sollen, sind der Ortspolizeibehövdc nam haft zu machen und haben einen polizeilich abgcstem- pcltcn Ausweis bei sich zu führen. Sie find mit ver schließbaren Sammelbüchsen zu versehen, deren Beschaf fenheit Veruntreuungen ausschließt, s)Zu Sammlungen unter der Beamtenschaft öffentlicher Behörden ist die Genehmigung ldes Behördcnvorstandes einzuholen. In den Schulen dürfen Sammlungen nicht ver anstaltet werden, 1) Über die Verwendung der Sammlungscrträge ist durch die Ortsausschüsse Beschluß zu fassen. Diese Beschlüsse sind vor ihrer Ausführung dem zuständigen Herrn Re gierungspräsidenten zur Genehmigung vorzulegen, ßs über den Gesamtertrag der Sammlung, die Höhe der an zentraler Stelle erwachsenen Sammlungsunkosten und die Verwendung ldes Reinertrages ist mir zuni 1. Juni 1930 Mitteilung zu machen, IH Die Entscheidung über die Zulassung von Haussamm lungen bleibt für jede preußische Provinz dein Herrn Oberpräsidenten Vorbehalten. In Vertretung gez. Kämper. Auch die Deutschen der Tschechoslowakei werden ani 22. März den »Zweiten Tag des Buches- unter dem gleichen Leitgedanken wie im Reiche feiern. Zwei Organisationen find cs, die Gesellschaft für Deutsche Volksbildung in lder Tschecho slowakischen Republik und die Vereinigung der deutschen Buch händler, die sich verbündet haben, den Gedanken des Wertbuches zu propagieren, der breiten Öffentlichkeit Interesse fürs Buch abzuringen. Me erste der beiden Stellen wendet sich an die örtlichen Bil-dungsvcreine, Bibliotheksleitnngen, Volksbildner, Presse und alle Freunde des deutschen Buches mit der Bitte, freiwillige Mit arbeit an der Durchführung »des großen Gedankens zu leisten: die Buchhändlerorganisation legt ihren Mitgliedern in ausführ licher Form nahe, die Bestrebungen durch aktive Mitarbeit und durch korporative Werbung zu unterstützen und läßt ihre Werbe zeitschrift »Freude am Buch- als Buchtag-Sondernummer in einer Auflage von fast 20 000 Exemplaren erscheinen und in Zu sammenarbeit mit den Ortsgruppen an das Publikum verteilen. Über die Einzelveranstaltungen liegen noch keine Berichte vor, doch ist damit zu rechnen, 'daß 'der 22, März schlichte, keinen großen Kostenaufwand verursachende Veranstaltungen (Bor träge, Leseabende, Hinweise aus die Bedeutung des Buches an die Schuljugend, auch z. Tl. Verteilung von Jugendschristen an die Schüler) bringt. Die nahezu groß-städtischen Durchführungs programms des Vorjahres werden kaum Wiederholung finden, dazu gebricht es an Mitteln, der Wille allein kann den besten Bestrebungen nicht volle Geltung verschaffen. Der Sudeten deutsche Ausschuß für den Tag desBuches (Geschäftsstelle der Gesellschaft für deutsche Volks bildung in der Tschechoslowakischen Republik in Reichenberg, Waldzeile 14) hat an die Schulbirektioncn und Lehrkörper folgendes Rundschreiben gerichtet: Wie bekannt, wird Heuer zum zweitenmal der 22. März (Tbdestag Goethes) als »Tag des Buches- begangen, und zwar diesmal unter dem Leitwort »Jugend und Buch-, Wir bitten Sie, auch an Ihrer Anstalt diesen Tag nicht vor übergehen zu lassen, ohne die Schüler aus die Bedeutung des Buches und des Schrifttums in geeigneter Form hinzuweisen. Zu diesem Zwecke können einzelne Lehrstunden (besonders Deutschstundcn) verwendet werden, es können auch Vorlcscstun- den abgehalten bdcr eine gemeinsame kleine Feier durchgcführt NM Luches IM rr.inim ZOdctivlltlvdücti 2S0