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175, LS. Juli 1S22. Redaktioneller Teil, Tab. V. RelaOonv IVu.111 Frieden März 20 Juli So Dezb. 20 April 21 März 22 Amerika 100 33 49 75 60 30 100 28 42 65 47 32 100 20 44 67 57 - 23 Italien . . . wo 21 43 57 47 19 Schweiz . . . 100 51 43 23 Holland . . . 100 28 37 59 47 25 Dänemark . . 100 36 53 43 27 Schweden. . . 100 26 33 48 37 25 Norwegen. . . 100 26 so 48 40 23 Hier bestätigt sich zunächst, daß alle Herabsetzungen der Um rechnungssätze bis einschließlich zur Reform der Auslandverkaufs- ordnung im April 1921 eine Verbilligung des deutschen Buches für das Ausland nicht gebracht haben, vom Ausland jedensalls nicht in diesem Sinne empfunden werden konnten. Das war einmal die Folge der fortschreitenden Teuerung in Deutschland selbst, au der ja Loch auch das Buch teilnahm, wenn auch in stark verlang, samtem Tempo; das war zum andern vor allem aber auch die Folge davon, Laß gleichzeitig das Ausland allenthalben einen fortschreitenden Preisabbau erlebte, der di« Bücherpreise immer wieder relativ zu hoch erschienen ließ. Erst das Jahr 1922 läßt eine tatsächliche Verbilligung erkennen. Dabei ist eigen- artigerweise zugleich ungefähr wieder ein Zustand wie am Be- ginn der Auslandverkaussordnung erreicht. Wie wichtig die Be rücksichtigung gerade der allgemeinen Teuerungslage des Aus lands ist, erhellt am besten aus dem Ergebnis der letzten Prüfung hinsichtlich Frankreichs und Italiens. Die vorher vorhandene Anomalie ist jetzt als wirklich nur scheinbar erwiesen. Weil die allgemein« Teuerung dort größer ist als in anderen Ländern, ver tragen sie die äußerlich höheren Preise auch beim deutschen Buch. Der Teuerungsfaltor ist relativ nicht größer als anderswo. Die Prüfung hat sich zunächst nur auf die genannten neun Hauptländer erstreckt. An sich nicht unbeachtliche Gebiete wie Spanien und Südamerika mußten diesmal unberücksichtigt blei- den, weil die nötigen Vergleichszahlen vorläufig nicht beschafft werden konnten. Die dortigen Verhältnisse würden vielleicht in manchen Einzelheiten noch einige Ergänzungen des Bildes er möglichen. Auch sonst ließe sich die Untersuchung noch weiter führen, n priori kann schon darauf hingewiesen werden, daß namentlich auch das Moment der Frachten und Zollspesen zwei felsohne noch von beträchtlichem Einfluß ist. Ebenso läßt ein Vergleich der Kauskraftparitäten der einzelnen Währungen noch manche tieferen Einbuße tun. Alles das würde jedoch hier zu weit führen. Für die erstrebten Feststellungen genügen auch die bisherigen Ermittlungen. Das Ausland hatte sich ja nun auch mit dem im Sommer 1921 erreichten Zustand im großen ganzen abgesunden. Die Markbesserung und die Verlangsamung der Preissteigerung ge stalteten damals die Lage auch ruhiger. Erst als Ende 1921 die Not vor allem den wissenschaftlichen Verlag zwang, in größerem Umfang zur Festsetzung von Auslandpreisen in fremden Währun- gen überzugehen, da die Aufschläge von 299/5 ihm nicht mehr ge nügten und das ganze System der bloßen Markaufschläge bei der fortschreitenden Markverschlechterung sich überhaupt als verfehlt erwies, setzten neue Klagen wieder ein, und sie richteten sich nun ausgesprochen gegen die Höhe der bei Festsetzung der auslän dischen Preise gewählten Umrechnungssätze. Sieht man genauer zu, so ist es aber oft gar nicht direkt die Höhe des Preises, die be anstandet wird. Die Klagen haben vielmehr ihren Grund darin, daß durch die individuell gewählten Umrechnungen die Einheitlichkeit gestört wird. Beim Vergleichen mit den Preisen der Bücher, die einfach sich mit den 290?? oder 190"/« Aufschlag begnügen, erscheinen die höheren Auslandpreise eben leicht relativ zu hoch und vor allem ungerecht. Deswegen weiden ja auch die 290/5 noch vielfach beanstandet; man will im Ausland eben in erster Linie Gleichmäßigkeit. Dem einzelnen deutschen Verleger wird das nie auffallen, da er zum Vergleichen kaum Anlaß und immer nur seine eigenen Werke im Auge hat. Das Ausland dagegen vergleicht ständig und stößt sich deshalb immer wieder an den Besonderheiten. Es ergibt sich also, daß, solange die Auslandverkaufsordnung nicht ein streng einheitliches System durchführt, Klagen immer zu erwarten sein werden. Das wird auch so bleiben, wenn nun wirklich bei der Festsetzung der aus ländischen Preise niedrigere Umrechnungssätze zugrunde gelegt werden. Denn die sestgelegten, gletchbleibenden Markaufschläge haben eine Wirkung, die immer gegen die an sich vernünftigeren festen Preise in ausländischer Währung geht. Es war schon darauf hingewiesen, daß zwischen Tageskurs, buchhändlerischem Sonderkurs und prozentualem Aufschlag ein innerer Zusammenhang besteht oder wenigstens bestehen kann und soll. In dieser Relation ist nun der Tageskurs immer eine schwan kende Größe. Ursprünglich war dagegen der buchhändlerische Sonderkurs als feste Größe gedacht. Naturgemäß mutzten dann die prozentualen Ausschläge ebenfalls wechselnde Größen sein, da sie die Schwankungen des Tageskurses dem festen Sonderkurs gegenüber jeweilig zu komplementieren -hatten, um durchweg gleiche feste Preise herzustellen. Nachdem aber durch den System wechsel vom April 1921 die prozentualen Aufschläge zu festen, gleichbleibenden Größen gemacht worden sind, ist nun naturgemäß gewissermaßen der Umrechnungssatz zu einem nur noch schwer kontrollierbaren, wandelbaren Gebilde geworden. Gemessen an den jeweiligen durchschnittlichen Tageskursen war z. B. der einem Ausschlag von 100"/« entsprechende Umrechnungssatz (buchhänd lerischer Sonderkurs) für die Schweiz in den einzelnen Monaten seit April 1921, wie folgt, anzunehmen: Tab. VI. ! V VI VII VIII IX X XI XII 1 ll III too^i -- § 18.6V 19.20- 17.- 15 60 13.50 11. 6.10 3.80 5.80 5.50 4.40 3 52 Wer also etwa im September für ein Buch im Werte von 199 -kt einen Frankenpreis für die Schweiz von II Franken sest- setzte, befand sich damals durchaus in Übereinstimmung mit der Preisbemessung der Bücher, die zu Markpreisen mit 100/5 Auf schlag angeboten wurden. Damals wurde denn auch der Preis von 11 Franken sicherlich nicht beanstandet. Im März 1922 aber erscheint jetzt dieser Preis mit einem Mal zu hoch, weil, an den Büchern mit Markpreisen und 100/5 Aufschlag gemessen, nun nur noch eine Gleichsetzung von 100 und rund 4 Franken als angemessen empfunden wird. Tatsächlich ist das Verhältnis etwas günstiger. Inzwischen sind ja die deutschen Jnlandpreise weiter gestiegen, und zwar durchschnittlich um rund 100/5. Man braucht also eine Herabsetzung der Buchhändlerparität nur auf rund 38/5 gegen April 1921 vorzunehmen statt auf 19/5. Das würde ab gerundet etwa das Verhältnis 190 ,11 — 7 Franken ergeben. Auch das könnte gegen die einem Aufschlag von 200"/° entsprechende Relation von 100 : 4.00 noch zu hoch erscheinen. Immerhin will man aber bekanntlich in der Schweiz selbst der Relation 190 : 8 zustimmen. Diese Verschiebung ist indessen lediglich eine Folge erscheinung der Entwertung unserer Mark, gegen die wir uns eigentlich mit der Auslandverkaufsordnung gerade wehren wol len. Am Wert des Buches hat sich nichts geändert. Auch die Teuerungslage in der Schweiz hat sich nicht so gebessert, daß ein derartiger Preisabbau beim deutschen Buch gerechtfertigt oder nötig erscheinen könnte. Man konnte im März in der Schweiz nicht etwa für 4.50 Fr. mit einem Mal so viel kaufen wie im September für 11 Fr. Am Großhandelsindex gemessen ist in die ser Zeit die allgemeine Teuerung in der Schweiz vielmehr nur um ctiva 20/5 zurückgegangen. Mithin könnte das 100 -//-Buch ruhig 9 Franken kosten. Hätten alle deutschen Bücher in der Schweiz feste Frankenpreise, so würde eine Beanstandung wahrscheinlich auch nicht erfolgen. Dadurch aber, daß daneben immer noch viele Bücher mit Markpreisen und prozentualen Aufschlägen stehen, die, statt die Stabilisierung der Preise zu fördern, sie immer wieder den Valutaschwankungen ansliefern, zeigen sich immer wieder Spannungen. Selbstverständlich kann aber bei der Ermittlung der festzu- setzenden Auslandpreise in fremder Währung von der Kursent wicklung, ebenso von der deutschen wie der internationalen Teue rung nicht völlig abgesehen werden. Auch der Musikalienhandel, der bekanntlich den Systemwechsel April 1921 nicht mitgemacht hat und bei den Umrechnungskursen und wechselnden Ausschlägen IOU7