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^ 29. 5. Februar 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtlchn. Buchhandel. 1527 die mit dem Aufkleben der Marken auf alle unverkauften Exemplare verbunden wären, wurde dieser Antrag auf Veranlassung der russischen Delegierten, denen sich auch die Mehrzahl der fran zösischen anschloß, abgelehnt. Hiernach wurde das Prinzip der t.liubrs.^6, das in einigen internationalen Konventionen besteht, in den Entwurf der französisch-russischen Konvention nicht aus genommen. Aber schon die bloße Anregung dieser Frage dient, wie oben erwähnt, als Beweis dafür, daß alle an der Aus arbeitung der Konvention beteiligten Personen das Recht der Verleger anerkannten, auch nach dem Inkrafttreten der Kon vention (die vorher herausgegebenen literarischen, künstlerischen und musikalischen Werke zu verkaufen. ?. «L. Vom Reichsgericht. — »Weniger Kinder und glück lichere Eltern.« (Nachdruck verboten.) Seit 1902 befliß sich der »Naturheilkundige« M. aus Dresden der Magnetopathie. Um seine leidende Mitwelt von den unerwünschten Folgen allzu reichen Kindersegens zu befreien, beschloß er, seine »der Natur ab- gelauschten« Rezepte unter dem Titel: »Weniger Kinder und glücklichere Eltern« zu veröffentlichen. Für dieses Werk machte er umfangreiche Reklame, indem er Prospekte versandte. Schließlich gelangte dies Werk zur Kenntnis der Behörde. In der Verhandlung vor dem Landgericht Breslau am 30. Juli 1010 wurde der Charakter des Werkes als unzüchtig im Sinne des § 181 festgestellt und M. verurteilt. Seine Revision wurde vom Reichsgericht damals als unbegründet verworfen. Bald darnach aber gab der Angeklagte ein neues Werk heraus, das im wesentlichen eine Neuauflage des für unzüchtig erklärten Werkes ist. Nur führte es diesmal den Titel »Zur naturgemäßen Verhütung unerwünschter Mutter schaft«, ferner war das Titelblatt, ein nacktes Menschenpaar und einen Storch darstellend, beseitigt und die im reichsgericht lichen Urteil als besonders unzüchtig hervorgehobenen Stellen waren überschwärzt. Der Vertrieb erfolgte wieder durch Versendung von Prospekten. Ein erneuter Strafantrag führte am 29. August 1911 zur erneuten Verurteilung des Naturheil, kundigen vor der Strafkammer des Landgerichts Dresden zu 300 ^ Geldstrafe wegen des gleichen Vergehens. Das Urteil führt aus, seines unzüchtigen Charakters sei das Werk nicht da- durch entkleidet, daß drei Stellen überschwärzt seien. Die Aus merzung dieser Stellen, vorwiegend Zitate aus anderen, z. T. wissenschaftlichen Werken, die aber in diesem Zusammenhänge unsittlich wirken müßten, schließe nicht aus, daß der übrige Teil des Buches, der sich in breitem, schwülstigem Be- Hagen mit der bis ins Einzelnste gehenden Darstellung des »naturgemäßen Systems« befasse, unzüchtig sei und sich in Wider- spruch setze mit dem normalen Scham- und Sittlichkeitsgefühl. Gegen seine Verurteilung legte der Angeklagte Revision beim Reichsgericht ein, in der er geltend machte, daß, wenn seine Dar- stellung sich mit dem Sittlichkeitsgefühl in Widerspruch setze, damit doch noch nicht erwiesen sei, daß eine Verletzung des Scham gefühls vorliege. Diese Feststellung aber hätte zur Begründung seiner Verurteilung erfolgen müssen. Das Reichsgericht aber konnte in der Urteilsbegründung des Landgerichts einen Rechts- irrtum nicht finden und verwarf die Revision des M. als un begründet. (Aktenzeichen: 4oO. 1190/11.) Juternationale Akademie für Völkerrecht. — Nach Meldung der Tageszeitungen ist die Gründung einer inter- nationalen Akademie für Völkerrecht nunmehr gesichert. Der Vor stand der von Carnegie mit zehn Millionen Dollar gegründeten Stiftung zur Förderung des Weltfriedens in Washington hat zur Errichtung einer internationalen Akademie im Haag be schlossen, ein niederländisches Komitee von Rechtsgelehrten und Staatsmännern unterm Vorsitz des Staatsrats Asser mit der Aus- arbeitung eines Entwurfs zu beauftragen. Me»e Vücher, «ataloge «sv». für V»chhSudIer. »Kantate«, Taschen-Almanach für Buchhändler für das Jahr 1912. Neunter Jahrgang. Kl. 8°. VIII, 216 S. Mit 1 Pvr- trät und 18 Text-Illustrationen. Geb. in Leder (1 ^ 60 H) und Kaliko (1 Leipzig, Verlag von Richard Hintzsche. Zum neunten Male erscheint der Kantate-Almanach, und man kann sagen, daß er schon zum eisernen Bestand des Jahre ein brauchbares Taschenbuch bietet, sondern auch um deswillen, weil die Reihe seiner »Bände« ein kleines Reper torium buchhändlerischen Wissens darstellt. Noch einen andern Grund zur Freude über das Erscheinen dieses Almanachs möchten wir anführen: er trägt dazu bei, die Not in unserem Berufskreise zu lindern, da der Uberschuß aus seinem Erträgnis den buchhändlerischen Hilfskassen zugute kommt. Es erübrigt sich wohl, auf die innere Einteilung und äußere Form des Kalenders näher einzugehen, sie ist die alte be währte, wie seither, nur den Inhalt müssen wir uns etwas näher ansehen. Seit einigen Jahren bringt der Kantate-Kalender an seiner Spitze das Bild und die Biographie eines im Buchhandel hervorragendes Mannes. In diesem Jahrgang ist es der durch seine unermüdliche Vereinstätigkeit allgemein bekannte Bernhard Hartmann in Elberfeld,aus dessen gedrängter Biogra- phie man so recht ein Bild von der Vielseitigkeit und dem Fleiß dieses Mannes erhält. Weiter ist hervorzuheben ein 30 Seiten umfassender Aufsatz: »Zur Firmengeschichte der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin«, der sehr interessant geschrieben ist und die Inhaber dieses vornehmen Verlagshauses von den beiden Weidmanns angefangen über I. L. Gleditsch, Philipp Erasmus Reich, Georg, Karl und Hans Reimer und Salomon Hirzel hinweg bis zu dem gegenwärtigen Leiter und Mitinhaber, Herrn vr. Ernst Bollert, im Bilde vor Augen führt. Ein Auf satz: »Die technischen Leitgedanken über den Satz, das Papier und die Klischees« aus der Feder Alfred Wendlers in Braunschweig bildet den Schluß des Kalenders. In sehr instruktiver Weise wird hier das Bild einer Dame in 9 Rasterweiten für verschiedene Wirkung vorgeführt. Der Artikel sei namentlich den jungen Buchhändlern empfohlen, die, soweit sie aus dem Sortiment hervorgehen, von Drucktechnik nicht allzuviel verstehen. Der Kantate-Kalender wird auch in seinem neuen Jahrgang viele Freunde finden. Lulendsr kür öuedbLndlunAS-keisends kür dag drrbr 1912, lobanus^nkrLSZS 68. 8°. 126 8. 6sb. 1 ord., 75 vo. Auch dieser Kalender ist in alter, bewährter Einrichtung seinem Vorgänger auf dem Fuße gefolgt, gewiß sehnlich erwartet von den Reisenden, denen er mit seiner praktischen »Aufstellung der eingesandten Aufträge und der dafür zu verrechnenden Provisionen« ein wichtiger Behelf sein wird. Im Eingang sind die Gedanken einiger Millionäre über das Lesen sehr hübsch zusammengestellt, wenn auch den skepti schen Leser dabei manche Zweifelanwandeln mögen und man ge neigt sein wird, hinter das am Schluß angeführte Wort Cornelius Vanderbilts »Jeder große Mann hat Bücher mehr geliebt als Dollars«, gerade aus diesem Munde, ein großes Fragezeichen zu setzen. Die Reisenden werden sich aber diese Äußerungen der Millionäre schnell zu eigen machen und sie bei ihrer Tätigkeit gut verwenden können, wie ihnen der be liebte Kalender ja auch sonst noch manche Anregungen für ihren dornenvollen Beruf gibt. k'LedlciUüQäer kür- den Luob und ^sitgebritkoodavdel (Deutscher Llsio. LI. 8". 174 8. Usrlin 8W 68, Loobgdr. 6. 6sLt>rs.I- Ein leichter, die Rocktasche nicht beschwerender Kalender, der trotz seines geringen Umfangs viel bringt. Außer dem Kalendarium und reichlichem, zum Teil auch seitlich per foriertem Schreibpapier enthält er noch: Beachtenswerte Be schlüsse des Central-Vereins, soweit sie nicht in den Statuten Aufnahme gefunden haben, Uber die Bewertung von Buch- und Zeitschristenhandlungen. Notizen über das Ausschreiben von Wechseln, den Geschäftsbrief als Neklamemittel, Kon kurrenzklausel, Paketbeförderung usw. Ein Verzeichnis des Vorstandes des Central-Vereins, sowie der Abdruck der Satzungen und Ordnungen dieses Vereins machen den Schluß. Mit diesem Inhalt bildet der Kalender ein prak tisches kleines Handbuch für jeden Kolportagebuchhändler — nein, jeden Buch- und Zeitschriftenhändler, wie es richtig heißen muß. 200'