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^ 52, 5. März 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 2837 daß in dieser Beziehung weder Registriervorschriften, noch Alphabetisierungsgrundsätze irgendwelche -lusnahmen und Will- kürlichkeiten rechtfertigen würden. Personen- oder Firmennamen lassen sich nicht in die Zwangsjacke orthographischer Regeln stecken, sie sind wie handelsgeschäftliche Warenzeichen vor jeder mißbräuchlichen und willkürlichen Veränderung durch Geschichte und Recht geschützt. Diese Regel führt aber zugleich auf einen anderen Grundsatz, der Willkürlichkeiten in der Alphabetisierungstechnik auszuschließen bestimmt ist. Um für die letztere eine einheitliche, sichere und maßgebende Grundlage zu schaffen, hat die alphabetische An ordnung und Behandlung nach der allgemein gültigen Schul orthographie zu erfolgen. Dadurch werden von selbst Unregel mäßigkeiten ausgeschlossen, wie sie sich durch die Verschiedenartigkeit der provinziellen und gewohnheitsmäßigen Schreibweisen ergeben, wie z. B. Telegraf statt Telegraph, Corporation statt Korporation, Citrone statt Zitrone, Check statt Scheck rc. Auch Vornamen wie »Karl« (nicht Carl), »Konrad« (nickt Conrad), »Walter« (nicht Walther), »Günter« (nicht Günther), »Adolf« (nicht Adolph) unter liegen den Bestimmungen der Schulorthographie, ausgenommen jedoch die als Firmenzusätze handelsgerichtlich eingetragenen Vornamen und Sachwörter (Carl snicht: Karlj Heymanns Verlag; Allgemeine Deutsche Credit- snicht: Kredit-^ Anstalt; dagegen: Schweizerische Kredit-Anstalt), deren Schreibung infolge des firmen schutzrechtlichen Eintrags feststeht. Selbstverständlich können von diesen schulorthographischen Regeln nur die der deutschen Sprache angehörenden unpersönlichen Bezeichnungen (Sachnamen) betroffen werden, während, wie gesagt, Eigennamen sachlich außerhalb der schulorthographischen Bestimmungen stehen; denn eine Firma oder ein Titel »Kohn« kann nicht unter C und umgekehrt ein Name »Cohn« nicht unter K oder etwa »Cicero« unter »A« registriert werden, wie auch bei sonstigen Eigentümlichkeiten der Eigennamenbildung (z. B. Lusztig, Grosz rc.) Buchstabe für Buchstabe, also: zu alphabetisieren ist. Hier kann sich der Alphabetisierende nur durch einen Hinweis, daß Namen mit C oder K, mit C oder Z, mit pH oder f, mit y oder i gegebenenfalls auch unter dem gleich lautenden oder verwandten Buchstaben zu suchen seien, helfen; denn schließlich bestehen Alphabetisierungsgrundsätze doch zu dem Zwecke, um die Arbeit des Nachschlagens zu vereinfachen und zu erleichtern, wenngleich anderseits der Gebrauch von »Hinweisen« sich nach Möglichkeit nur auf Ausnahme- und Notfälle zu be schränken hat. Allerdings findet das Nachschlagen bei jedem Adreßwerke und bibliographischen Hilfsmittel unter verschiedenen Gesichts punkten statt. Nach dieser Verschiedenartigkeit im praktischen Ge brauche verfolgt jedes dieser Werke einen Spezialzweck, der anderseits auch den Gesichtspunkt der Spezialisierung für die An ordnung und registriertechnische Behandlung des Alphabets, der Wort- und Buchstabenfolge bedingt. Die spezielle Aufgabe eines Nachschlagewerkes ist daher in erster Linie bestimmend für die Art und Gestaltung der in demselben anzuwendenden Alphabeti sierungsgrundsätze. II. Welcher Art sind die Grundsätze, die bisher schon die Praxis bei den verschiedenen Adreßbüchern und bibliographischen Nach schlagewerken geschaffen und benutzt hat? Inwieweit ist hierbei das Prinzip der Einheitlichkeit zur Geltung gekommen? 1. Die Behandlung der fremdsprachlichen Autor- und Firmen-Namen im Alphabet. Wie die Schulorthographie die eigentliche Grundlage für die Alphabetisierung der deutschen Wörter bildet, so ist die übliche landläufige Schreibung auch für die alphabetische Anordnung der fremden Wörter maßgebend. Enthalten die buchhändlerischen Adreßbücher und bibliographischen Nachschlagewerke doch eine ausgesprochen internationale Nomenklatur, die sich nicht dem deutschen Geschmacke entsprechend zurechtfrisieren läßt. Die Anordnung geschieht hier demnach nicht etwa nach der Aussprache oder dem Lautcharakter der Wörter und Silben, sondern nach der Buchstabenfolge, vorausgesetzt, daß nicht zwei oder mehrere Buchstabenzeichen durch die Besonderheiten der Eigennamen bildung in der Schriftsprache willkürlich getrennt sind, die nach der Aussprache und den Sprachregeln zusammengehören. Selbst Dehnungszeichen, tonlose Buchstaben werden dabei als voll wertige Laute wie bei deutschen Wörtern gerechnet. Somit gilt auch bei fremden Wörtern zunächst die Buchstabenfolge der ortho graphischen Schreibung, wie: lüidaut unter 1-ü-i . . . . Ltasl „ 8-t-a-6-1 ^Vck^ts „ - ü - ^ - t. . . . „ N - (a) - o - L - n UaoRsiU „ N-L-o-tI-6... ebenso wie: Hlaolöoä unter N - a. - o -1 - s . . . Auch bei den beiden letzten fremdsprachlichen Wörtern wird Buchstabe für Buchstabe alphabetisiert, weil es sich bei »uö« und »06« nicht um Umlaute, sondern bei ersterem Worte um eine grammatische Trennung (da die Betonung auf dem 6 liegt), bei letzterem um einen Doppellauter, etwa wie beim deutschen ei handelt. Scheinen auch durch diese Berücksichtigung der Buch stabenfolge für den der fremden Sprache Unkundigen Schwierig keiten insofern zu entstehen, als er, da ihm die Schreibung der Eigennamen nicht geläufig ist, beim Nachschlagen sich vom Llaut- klange der Silben leiten läßt, so würde es andrerseits ,doch zu unlösbaren Inkonsequenzen, ja zu Absurditäten führen, wollte man bei fremden Wörtern den Alphabetisierungsregeln die Lautsprache zu Grunde legen. Der Sprachkundige dagegen, für den die fremden Bücher- und Firmennamen ja in der Hauptsache nur in Betracht kommen, wird es als selbstverständlich finden, daß er »Ueau« nicht unter »Uo«, sondern »L-s-a-u«, »NeLnißcht« nur unter «N (a-)o-L-a« usw. zu suchen und zu finden hat. Auch hier ist die Zweckbestimmung des Kataloges oder Adreßbuches ausschlag gebend, welche die Kenntnis des fremdsprachlichen Namens beim praktischen Gebrauche voraussetzt. Andererseits können freilich die Gesetze der Aussprache und Betonung nicht ganz umgangen werden, wenn sie auf gewissen grammatischen Grundsätzen basieren oder wenn etwa der sonst den Umlaut bildende Buchstabe eine besondere Silbe darstellt oder wenn überhaupt die getrennte Schreibung und Aussprache scheinbar zusammengehöriger Laute feststeht, z. B.: Kbu6u unter L - K - u - 6 n alles Namen, in denen keine Umlaute im Sinne der deutschen Sprache vorhanden sind. Dieselben Gesichtspunkte, die für die Schreibung der fremden Personennamen gebräuchlich sind, gelten naturgemäß auch für die Alphabetisierung der unpersönlichen Sachnamen, die einer fremden Sprache angehören, z. B.: Nsreurs äs Kranes unter Nsro. . . . Diesen Gesetzen der fremdsprachlichen Schreibung entsprechend alphabetisiert das »Offizielle Adreßbuch für den Deutschen Buch handel« die je nach der Landessprache variierenden Schreib weisen von: Inbrairis unter a-i-r-i lübrsria. „ s - r - i - rr. Ähnlich wird auch das holländische »VsrssniKio§« unter »V - e - r - s-s-. . ., nicht unter »V-s-r-s-L . . .« alphabetisiert, da bei der Übersetzung in andere fremde Sprachen ganz anders geartete Wortbilder entstehen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 367