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15928 Börlellblau f. ». Dtsch«. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 293. 18. Dezember 1911. Kleine Mitteilungen« In Österreich verbotene Bücher: Burg, Heinrich, Cou plets, Trommeloerse, Anekdoten. Nr. I, 2, 3. Selbstverlag des Heinrich Schweinburg false Burg. Wien II, Schrottgießer- gasse I. — Jahrbuch der freien Generation für 1S12. (W. Schonteten.) Brüssel, Rue Haute 42. Neue Folge. 3. Bd. Diebstahl eines wertvollen Kodex. — Ein Dante-Kodex. den die Antiquariats-Buchhandlung F. de Marinis in Florenz auf 25 000 Lire bewertete, wurde im Jahre 1907 aus der Biblio thek des fürsterzbischöflichen Seminars in Trient entwendet. Als Täter war der 42jährige Ariberto Cassoni aus Pinzolo vor dem Schwurgerichtshof in Trient in dieser Dezember-Session angeklagt. Er wurde am 12. d. M. zu drei Jahren schweren und verschärften Kerkers verurteilt. Der als Sachverständiger ver nommene Vizebibliothekar Cav. Soncini aus Brescia bezeichnete den Kodex als das Werk eines Scholaren. Er erachtete den Wert als nicht so hoch. «L. Vom Reichsgericht. — Ist es wucherisch, »wertlose» Anteile einer G. m. b. H. zum »Nennwerte« zu verkaufen, wenn nur dadurch die Durchführung einer Sanierung ermöglicht werden kann? (Nachdruckverboten.) Das Reichs gericht hat in einer neuesten Entscheidung sich dahin ausgesprochen, Anteile einer G. m. b. H. zum Nennwerte los wird, selbst wenn nur auf diese Weise die Durchführung eines einstimmig zu beschließenden Sanierungsplanes gewährleistet wird. Das Reichsgericht sieht in dieser Ausbeutung einer not leidenden G. m b. H. noch keinen Wucher. Der Sachverhalt, der zu der Entscheidung Anlaß gab. war dieser: Eine vor dem Konkurs stehende Berliner G. m. b. H. hatte eine Sanierung in der Weise geplant, daß jeder Gesellschafter 50 Prozent seiner Anteile auf die Gesellschaft übertragen sollte. Voraussetzung sollte aber sein, daß sämtliche Gesellschafter dem zustimmten. Nur ein Gesellschafter, der Fabrikb esitze r I. in Stuttgart, weigerte sich, dies zu tun, bot aber dem Geschäftsführer v. B. der G-m.b.H., der selbst mit 40000 an dieser beteiligt war, seine Anteile von 6000 ^ zum Kaufe an. Die Anteile mußten erworben werden, um die Sanierung einstimmig beschließen zu können. Der Käufer weigerte sich aber später, den Nennwert zu bezahlen, indem er geltend machte, das Kaufgeschäft sei wucherisch, da es die Notlage des Käufers ausgebeutet habe, entweder 40 000 und Stellung zu verlieren, oder die noch zum einstimmigen Be schlüsse fehlenden Anteile zu erwerben. Alle drei Instanzen haben aber die Einrede des Wucher- verneint und v B. zur Zahlung verurteilt. Landgericht und Kammergericht Berlin hatten übereinstimmend ausgeführt, daß weder § 138, 1, noch § 138, 2 des BGB. verletzt seien. Es habe an sich noch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, wenn der Verkäufer trotz Kenntnis, daß die Anteile wertlos seien, diese zum Nenn- werte verkauft habe. Es könne aber auch von Ausbeutung einer Notlage des Käufers keine Rede sein. Ob der Käufer durch den Gedanken an ein etwaiges Miß- lingen der Sanierung und an den damit notwendigen Verlust feiner Stellung zum Kaufe der fast wertlosen Anteile bewogen worden sei, könne gleichgültig sein. Der Käufer v. B. habe sich jederzeit eine andere Stelle besorgen können und wäre durch seine nicht unvermögende Frau vor der größten Not geschützt gewesen. Im übrigen könne bei einem solchen Speku lationsverkaufe, wie er hier vorliege, nicht davon geredet werden, die Hergabe der Anteile nur zum Nennwerte stehe in einem auffälligen Mißverhältnisse zu deren wirklichem Werte. Denn gerade der Käufer selbst sei ja davon überzeugt gewesen, daß die Sanierung der Gesellschaft die Anteile wieder wertvoll machen werde. Das Reichsgericht erkannte gleichfalls dahin, es liege kein Wucher vor und wies die Revision zurück. (Akten zeichen: II 269/11.) Ne«e Bücher, Kataloge «sw. für Bmchhäudler. No. 145. und ksl x o ram llVil un^br-Luebt. 8". 32 8. 697 Nrn. v^csmbsr 1911. 6r.-8". 8. 533—580. Vor^b'ckrst Ditel- und lotrLlts-Vsrrsiobni-, ruro 28. dadrx. 6^ 8". XIV 8. Latalox Nr. 102 von -Vdolk VVsi^sI, LuobdandluvA und 1 Datei u. k'g.egiwils. 632 Nrn. Der Katalog ist hauptsächlich auf die Wünsche der Biblio philen abgestimmt und enthält viele Seltenheiten in guten Exemplaren. Besonderes Interesse bietet ein Goethe-Auto- graph, die Ausstellung eines Kuxes oder Bergwerkanteils an dem Jlmenauer Kupfer- und Silberbergwerk. Sprechsaal. Freiexemplare. Im Börsenblatt Nr. 263 veröffentlichte ein juristischer Verlag, daß ein hoch angesehener Autor sich ihm gegenüber höchst ent rüstet über die Zumutung einer Sortimentsfirma ausgesprochen habe, die sich erboten hatte, ihm die vom Verlag gelieferten Frei exemplare seiner Werke abzukaufen. Ein für uns Deutsche nicht gerade ehrenvolles Gegenstück liefert dem Einsender ein Briefeines schwedischen Gelehrten. Dieser hatte eine verhältnismäßig große Anzahl Freiexemplare erbeten mit der Motivierung, daß diese dem Verlag schwerlich Konkurrenz bereiten würden. Der Wunsch wurde mit der Begründung abgelehnt, daß mutmaßlich ein großer Teil der in solcher Menge verbreiteten Freiexemplare in nicht zu ferner Zeit im Antiquariat auftauchen werde. habe überzeugen können, nicht aber für uns in Schweden; hier wird so etwas nicht für korrekt gehalten«. Diesen Vers und den aus Börsenblatt Nr. 263 schreiben wir in das Stamm buch derjenigen, die den Autoren raten, sich das »Recht«, ihre Der Bücherverkauf in der Sekterswasserbude durch Schullehrer! Das Berliner Tageblatt Nr. 631 vom 12. Dezember d. I. bringt folgende Notiz: »Im Kampf gegen die Gchmutzliterat«r bringen jetzt zur Weihnachtszeit die Spandauer Lehrer ein originelles Mittel zur Anwendung. Die alljährlichen Ausstellungen guter Jugend schriften zur Weihnachtszeit blieben wenig beachtet. In diesem Jahre nehmen deshalb die Lehrer den Verkauf auf der Straße selbst vor, und zwar in drei Selterswasserbuden, die jetzt im Winter leerstehen Vom Magistrat und der Polizei wurde dazu die Erlaubnis erteilt. Auch die Buchhändler hatten nichts einzuwenden, da vorwiegend billige Jugendschriften verkauft werden und der Verkauf nur an den letzten drei Sonntagen vor Weihnachten stattfindet.« Vorwiegend billige Jugendschriften, also wohl auch teurere Bücher kommen zum Verkauf. Das ist ein Skandal! Und die Buchhändler hatten nichts dagegen einzuwenden! Hier ist es Pflicht der Schulbehörde, gegen die Lehrerkolporteure einzuschreiten, und auch wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Buchhändler helfen, den Sarg des Sortiments zu zimmern. München. Georg W. Dietrich, Hofverleger.