Volltext Seite (XML)
Nr. 33 (R. 22-. Leipzig, Mittwoch den 8. Februar 1922. 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bericht über das Ergebnis der vom Satzungsänderungs-Ausschuß vorgenvmmenen Prüfung. Die letzte Kantate-Hauptversammlung hat den Antrag des Vorstandes auf Abänderung der Satzungen (vergl. Börsen blatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 97 vom 27. April 1921) insoweit angenommen, als sie sich kraft einfachen Mehrheits beschlusses damit einverstanden erklärte, daß ein Satzungsänderungs-Ausschuß die Neuerungsborschläge eingehend Prüft. Dieser Ausschuß, dessen Zusammensetzung bereits im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 106 vom 9. Mai 1921 vekanntgegeben ist, hat seine Prüfung nunmehr beendet. Das Ergebnis ist im wesentlichen aus den Entwürfen ersichtlich, die nachstehend veröffentlicht werden. Die beiden Entwürfe -1 und 0 unterscheiden sich lediglich dadurch, daß im Entwurf -ä die Kurialabstimmung verarbeitet und ein fester, Zeitpunkt für die Hauptversammlung vorgesehen ist, während im Entwurf o die Kurialabstimmung nicht ausgenommen und die Abhängigkeit des Hauplvcrsammlungstermins vom Osterfest mit Rücksicht auf das Ostergeschäft des Sortimentsbuchhandels deibehalten ist. Der Antrag aus Einführung der Kurialabstimmung hat im Satzungsänderungs-Ausschuß die Billigung der Mehrheit seiner Mitglieder nicht gesunden. Eine Mehrheit ist lediglich für den als Entwurf 0 bezeichnten Satzungsentwurf vorhanden. Gleichwohl mutz auch über den Entwurf L abgestimmt werden, und zwar an erster Stelle, weil er der weitergehende ist, und weil der Antragsteller gegenüber der Hauptversammlung verpflichtet ist, seinen zur Prüfung angenommenen Antrag in einer beschluß fähigen Form vorzulegen, unabhängig davon, ob sich schließlich in der Harrptverfammlung zu gunsten eines solchen Antrags die erforderliche Zweidrittelmehrheit findet. Dem Verlangen unserer Verlegermitglieder, hier die Entscheidung der höchsten Ver- cinsinstanz herbeizuführen, war iiberdies schon aus Billigkeitsgründen zu entsprechen. Im einzelnen ist zu den Punkten, die der Satzungsänderungs-Antrag laut dem Protokoll der letzten Hauptversanun- lung enthielt (vergl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 139 vom 17. Juni 1921), zu bemerken: Zu I) Die Kurialabstimmung wurde bei einem Stimmenverhältnis von 8 :7 vom Ausschuß abgelehnt. Die Mehrheit des Ausschusses fürchtete, ein solches Verfahren werde zu einer Verknöcherung des Börsenvereins führen, und hielt es besonders darum für entbehrlich, weil es keine Machtmittel biete, um den Beschlüssen gegenüber den innerhalb jeder Kurie überstimmten Mitgliedern Geltung zu verschaffen. Mangels einer solchen Sicherung erschien ihr die Umgestaltung nicht lohnend. Auch wurde geltend gemacht, daß die Verbreiterkurie infolge der zahlreichen, hier zu einem einheitlichen Abstimmungskörper verbundenen und teilweise einander widerstreitenden Interessen gegenüber der geschlossenen, im wesentlichen mit dem Vcrlcgerverein zusam menfallenden Verlcgerkurie stets im Nachteil sein werde: die an sich bereits vorhandene Monopolstellung des Verlegers würde hierdurch bis zur Unerträglichkeit gesteigert: überdies werde durch ein Auscinandcrfalleu in zwei Gnrppen auch rein psycholo gisch eine Verständigung sehr erschwert. Der Widerstand des Sortiments ist anscheinend durch die Auffassung verschärft, auf Grund des satzungsgemäß zu fördernden genossenschastlichen Geistes hätten jeder Anwendung von Drohmittcln und der gleichsam ultimativen Forderung des Verlegervereins unbedingt Verhandlungen und Einigungsversuche vorausgehen müssen. Von Sortimenterseite wurde der Vorschlag gemacht, einer Kurialabstimmung dadurch aus denr Wege zu gehen, daß künftig alle den Wirtschaflsgegensatz berührenden Fragen vor der Entscheidung der Hauptversammlung von einem paritätischen Wirtschafts ausschuß beraten werden solle», und Anträge dieser Art nur unter Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Ausschusses auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden dürfen. Hierin erblickten jedoch die Verlegermitglieder des Satzungs änderungs-Ausschusses keine ausreichende Sicherung und keine Erfüllung der vom Deutschen Verlegerverein aufgestellten Forderrmgen. Zu 2) Di« Neugestaltung war insofern notwendig, als der Deutsche Verlegerverein erklärt hat, nicht inehr Organ des Börsenvereins sein zu wollen. Es erschien zweckmäßig, künftig unter den örtlichen Vereinen nur die Kreisvereine als Organe anzu- 1S7