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5634 Nichtamtlicher Teil. ^ 148, 29. Juni 1904. Lotd, 6. 0. Decker, Niokiel van Llussolisr, 8. 83.1s, D. Ioniers ä. 1., vlämiselis Lloislor u. 6r. Lol. In Etappe 24 ^>. 86ä. Osmä1<äs altsr LLsistor äor LawrulunA LVobor in 8amdur^. 4. Dtx. (26 LI. in Inoktärnok naeli ä. Lloist-or cles loäos Llariae, ?. äe Lloot, Leb. Vranx, 6ia. Larlri (Loäoma), 8ans Laläun^, klärten äe Voss, D. Ioniers ä. 1., van D^ek, Lern, äe Oonti, öernaert Labritius, ss. van 6o^en, 6orn. van Loelenbur^b, Ober- äeutsebe u. 8ieäerlänä. Neister u. ^.) 8r. Lol. In klappe 24 8dä. ^ ^ t N t 1 urnbanA ini Lark prornevierenä). 8aeli La.nl 1'buina.nn in Lboto^ra.pbie. 43'/z u. 27*/z ow. 10 kolor. 18 6ust. 44^2 u. 24*/2 crn. 10 kolor. 18 Kbä. Dissslkoii. In Loliok. a öl. 3 kolor. 6 8bä. 3 (!aliinetl. 1 8bä. sit^enä). 4215. L. Keller: Löelrlins 6rab. 4342. 8. L^lanäi Lbilornel (LIääolien-8aIdÜAur wit landein 8aar). 4398. >V. Läuiuen). 4404. Lä. v. Oebbarät: Die Ler^preäi^t.. 4407. ä. 2 enisek: LoLena (LI ääebevbrustbilä). 4408. LI. LV i e l i 0 L: IValä- (LIä.äebenbru8tbi1ä). 13. 0. 6rael: Lobütrenliesel. 14. LValä- iä^ll init Kinäorn, u. 18. Deberra-sebunA (LlLäoben rnit Kn^el). 16. L. 8 e up ei-Liefen: Heil. 6ä.oilie, u. 17. 8eil. Llisabetb. 20 LI. LVieliob: Joanne ä'^.ro. 21. 8. Liiäeelre: Lodeusrätsol L Llatt 4 ^; in Kabinett, a 1 8bä. Nichtamtlicher Teil. Bericht des Permanenten Bureaus des inter nationalen Verleger-Kongresses in Bern, Vertrieb von Musikalien-Nachdrucken in Ägypten. (Bergl. auch Börsenblatt 1803, Nr. 79 u. 244.) Bern, 13. Mai 1904. Nr. 1268. An die Landesvereine der Musikalienverleger und Musikalienhändler Belgiens, Deutschlands, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens und der Vereinigten Staaten N.-A. Geehrter Herr Vorsitzender! Auf Wunsch des Vereins der deutschen Musikalien händler zu Leipzig richtete das Permanente Bureau am 4. März 1903 an die Musikalienverleger- und Musikalien händlervereine Belgiens, Deutschlands, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens und der Vereinigten Staaten ein Rund schreiben, worin es diese ersuchte, bei ihren Regierungen Schritte dahin zu tun, daß diese ihre Konsularagenten in Ägypten mit der Wahrung der berechtigten Interessen der fremden Verleger gegen die dortige Einfuhr griechischer und rumänischer musikalischer Nachdrucke beauftragen möchten. Am 20. Mai 1903 richtete das Bureau an die Regierungen der erwähnten Länder eine Zuschrift, die die bei ihnen getanen Schritte der Musikalicnverleger- und Musikalisn- händlervereine unterstützen sollte. Das Gesuch des Vereins der deutschen Musikalien händler war durch die berechtigten Klagen eines deutschen Musi kalienhändlers in Kairo über die Einfuhr und den Verkauf von musikalischen Nachdrucken in Ägypten veranlaßt worden. Das Permanente Bureau hat nunmehr Antwort seitens der Regierungen und Vereine folgender Länder erhalten- Deutschland. Der Verein der deutschen Musikalien händler zu Leipzig richtete eine Eingabe an das Auswärtige Amt. Die weiteren Verhandlungen wurden dem Bureau nicht mitgeteilt.*) *) Anmerkung der Redaktion: Weitere Verhandlungen haben nicht stattgefunden, da schon die erste Eingabe von Erfolg war. (Vgl. die Fachzeitschrift »Musikhandel und Musikvslege - VI Nr. 20 vom 13. Februar 1904.) England. H. H. Clayton (Novello L Co.), an den sich das Permanente Bureau gewandt hatte, richtete eine Eingabe an das Oküos, das ihm erwiderte, ohne die allgemeine Mitwirkung der Mächte könne ein Erfolg nicht erreicht werden. Anderseits antwortete das lkoroizu Oküos dem Perma nenten Bureau im gleichen Sinne: Ein Ergebnis könne erst dann erzielt werden, wenn eine gemeinsame Aktion der Mächte stattfinde; es sei aber vorauszusehen, daß man gegenwärtig hierin keine größere Einigkeit erreichen würde als im Jahre 1902, als es sich um einen Gesetzentwurf betreffend Patente und Fabrik- und Warenmarken handelte. Vor kurzem (23. Febr. 1904) wandte sich auch die lkorsigv Oküos und erhielt eine gleiche Antwort. Die Bemühungen der Lssovistion hatten nicht nur den Mu sikalienhandel, sondern auch den Buchhandel zum Gegenstand. Vereinigte Staaten. Die »Nusio Lublisbsrs' ässo- oistlou« gab zur Antwort, die Vereinigten Staaten könnten sich nicht in diese Angelegenheit mischen, da sie mit Ägypten keinen literarischen oder künstlerischen Vertrag hätten. Frankreich. Die »Obsmbrs sxväioslo än Oomrnsros äs Ausigus« in Paris bemerkte in ihrer Rückäußerung, die französische Regierung habe bereits von sich aus die Ver sicherung abgegeben, daß ihre Konsularagenten in Ägypten alle derartigen Schritte unterstützen würden; daher scheine eine neue Eingabe an die Regierung überflüssig. Holland. Der Verlegerverein bemerkte dem Perma nenten Bureau, Schritte bei der Regierung zu tun, habe keinen Zweck, da Holland die Berner Übereinkunft noch nicht unterzeichnet habe, und auch noch aus anderen Gründen. Italien. Die Regierung teilte dem Bureau mit, ihre Konsularagenten in Ägypten seien schon beauftragt worden, den ausgedrückten Wünschen möglichst entgegenzukommsn. Griechenland, Rumänien und vielleicht auch Holland sind diejenigen Länder, die zu den meisten Klagen über musikalischen Nachdruck Anlaß geben. Die Lage in diesen Ländern und Ägypten ist gegen wärtig folgende: