5628 Amtlicher Teil. ^ 148. 29. Juni 1904. 8 n. Vorstand. Den Vorstand bildet der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Er besteht aus sechs Mil liedern. die ihren Wohnsitz in Leipzig oder seinen Vororten aben müssen. Der Vorstand vertritt die Kasse gerichtlich und außergericht lich, besorgt die Leitung aller Kassenangelegenheiten nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Hauptversammlung und wacht über die Befolgung der Satzung. Sämtliche Zahlungsanweisungen müssen vom amtierenden Vorsitzenden unterschrieben und vom zweiten Vorsitzenden oder einem andern Vorstandsmitgliede gegengezeichnet sein. Die Vorstandsmitglieder sind für ihre Amtshandlungen der Kasse verantwortlich. Der Vorstand beschließt durch Stimmenmehrheit; bei Stimmen gleichheit ist der Antrag abgelehnt. Der Vorstand ist beschluß fähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Nach Er messen des Vorsitzenden kann die Beschlußfassung auf schriftlichem Wege erfolgen. Schriftstücke. Urkunden usw., welche für die Kasse verbindliche Erklärungen enthalten, sind stets unter Voranstellung des vollen Namens der Kasse von drei Vorstandsmitgliedern, in der Regel von den beiden Vorsitzenden und einem dritten Vorstandsmitgliede, zu vollziehen. Der amtierende Vorsitzende leitet die Beratungen und Ab stimmungen des Vorstandes sowie der Hauptversammlung. Er hat die satzungsgemäße Verwendung und Anlegung der Gelder u überwachen und kann daher vom Kommissionär jederzeit Vorl egung der Kassenbücher und Kassenbestände verlangen. In Bc- hinderungsfällen übernimmt der zweite Vorsitzende oder ein an deres Mitglied des Vorstandes die Obliegenheiten des Vor sitzenden. 8 12. Rechnungsausschuß. Die Prüfung sämtlicher Rechnungen und Wertbestände ist durch einen Rechnungsausschuß vorzunehmen, der auf Grund des Prüfungscrgebnisses in der Hauptversammlung den Antrag auf Entlastung zu stellen hat. Der Rechnungsausschuß hat die Pflicht, die Rechnung alljährlich zu prüfen; er ist berechtigt, den Ge schäftsführer zur Auskunsterteilung heranzuziehen. Mängel bei der Geschäftsführung, die sich durch die Prüfung ergeben, sind dem Vorstand sofort zur Abstellung anzuzeigen. Der Rechnungsausschuß besteht aus drei Mitgliedern der Kasse, die auf zwei Jahre von der ordentlichen Hauptversammlung gewählt werden und für die darauf folgenden zwei Jahre nicht wieder wählbar sind. Sie dürfen dem Vorstande nicht angehören. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Mitgliedern ergänzt sich der Ausschuß durch freie Zuwahl. Hierüber ist dem Vorstand sofort Anzeige zu erstatten. 8 13. Verwaltung. Die Verwaltung der Jnvalidenkasse erfolgt unter Aufsicht des Vorstandes durch die Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Das Geschäftsjahr läuft mit dem Kalenderjahr. Für jedes Jahr ist ein ordnungsmäßiger Abschluß vorzunehmen. Die Prüfung der Bücher ist durch einen vereidigten Sach verständigen zu bewirken. Der über jede Prüfung aufzunehmende Bericht ist gleichzeitig mit dem Rechnungsabschluß des abgelaufenen Geschäftsjahres im Laufe der ersten vier Monate des folgenden Jahres zu veröffentlichen. 8 ii- Bekanntmachungen. Alle Bekanntmachungen der Kasse sind für die Mitglieder verbindlich, wenn sie im »Börsenblatt für den Deutschen Buch handel- erlassen sind. Wenn Bekanntmachungen im »Börsenblatt« nicht mehr an- 8 15- Vermögen. Das Vermögen muß — mit Ausnahme des Betriebsfonds — gemäß den ߧ 59, 60 des Prioatversicherungsgesetzes angelegt werden. Die vorhandenen Wertpapiere und Vermögensurkunden sind, Titel und Zinsscheine getrennt, zwei Banken zur Aufbewahrung und bezw. Verwaltung zu übergeben. Für laufende Ausgaben ist ein Betriebsfonds zu führen, welcher 2000 ^ nicht übersteigen soll. Aus den rechnungsmäßigen Überschüssen ist ein Sicherheits fonds zu bilden. Überschüssige Gelder sind gemäß Absatz 1 und 2 anzulegen und in Aufbewahrung und Verwaltung zu geben. Die Verfügung über das Vermögen und über Kapitalanlagen steht nur dem Gesamtvorstande zu, während zur Verfügung über den Betriebsfonds nur die Unterschriften des jeweiligen amtieren den Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforder lich sind. 8 16- Technische Prüfung. Von vier zu vier Jahren ist durch eine versicherungstechnische Prüfung das rechnungsmäßig erforderliche Deckungsmaterial fest zustellen. Ergeben sich Überschüsse, so sind diese dem Sicherheitsfonds so lange zu überweisen, bis er 15 A des rechnungsmäßigen Deckungskapitals, mindestens aber die Höhe von 30000 er reicht hat. Weitere Überschüsse können alsdann durch die Hauptversamm lung zur Erhöhung der Jnvalidengelder oder zur Herabsetzung der Beiträge bestimmt werden. Fehlbeträge sind dem Sicherheits fonds zu entnehmen. Ist dieser aufgezehrt, so hat durch die Hauptversammlung eine Herabsetzung der Kassenleistungen zu er folgen. 8 17- Änderung der Satzung. Anträge aus Änderung der Satzung können nur vom Vor stande, den einzelnen Kreisen oder mindestens zwanzig Mitgliedern eingebracht werden. Die einzelnen Mitglieder haben in der Hauptversammlung das Recht zu Abänderungsvorschlägen, wenn sie hierbei die Unterstützung des vierten Teils der vertretenen Stimmen erhalten. Die Anträge bedürfen zu ihrer Annahme der Zustimmung von zwei Dritteln der in der Hauptversammlung vertretenen Stimmen. In dieser Weise beschlossene Änderungen sind für alle be stehenden Versicherungsverhältnisse und vorhandenen Pensions empfänger rechtswirksam. Es bleibt dem Vorstände überlassen, etwa erforderliche re daktionelle Änderungen vorzunehmen. 8 18- Auflösung der Kasse. Die Auflösung der Kasse kann nur durch Beschluß einer Hauptversammlung unter Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder erfolgen. Eine etwaige zweite zu diesem Zwecke binnen drei Monaten einzuberufende Hauptversammlung ist entscheidend, sobald sich drei Viertel der vertretenen Stimmen dafür erklären. Im Falle einer Auflösung der Kasse fällt das gesamte vor handene Vermögen nach Deckung aller Schulden und nach Sicher stellung der Mittel zur Deckung der erwachsenen Verpflichtungen einer andern Kasse des Verbandes oder wohltätigen Anstalt des Buchhandels zu. Hierüber beschließt allein die betreffende Haupt versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Erschienene tleuigkciten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der A C. H i nr ich s'scheu Buchhandlung.s f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt Lei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichnten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung bereckstigt. Aschcndorsssche Bnchh. in Münster. dilä. (V, 302 8. w. 1 Lilänis.) gr. 8". '04. ' 5. — Ar. Bahn in Schwerin. Michelet, Marie: Puck. 2 Kindergeschichten. Berechtigte Uber- setzg. aus dem Norweg. v. Martha Sommer. (141 S. m. 25 Abbildgn.) 8". '04. Geb. in Leinw. 2. 50 Dentsch - rassische Verlagsgesellschaft in Berlin. Kl. 8". ('04.) 6eb. in k.eiv'iv. 2. —