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^ 9, 13. Januar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 461 eine Tonplatte. Man sieht öfters Beilagen, auf der Buchdruck- presse hergestellt, bei denen durch diese Tonplatte eine wunderbare Wirkung erzielt ist. Sie sind leicht zu erkennen, da die Lichter im Ton weis; erscheinen. Die Platten werden hergestellt, indem man von einem Original eine richtige Autotypie macht. Von diesem Original wird dann noch eine Aufnahme gemacht, und zwar kurz belichtet, so daß die Lichter im Negativ voll kommen. Beide Platten werden geätzt. Die Tonplatte sieht dann aus wie eine verpfuschte Platte. Im Druck wird dann die Autoplatte vorgedruckt und die Tonplatte in einer leichten Farbe drüber. Die Duplex-Autotypie ist aber jetzt wieder durch den Doppel tonfarbendruck überholt. Ein Auto wird in einer Doppelton farbe gedruckt. Diese Farbe hat die Eigenschaft, nachzutönen, z. B. eine grüne Farbe graugrün. Das Bild sieht dann aus als wenn es in zwei Arbeitsgängen gedruckt worden wäre. Das neueste Verfahren ist der Autotypie-Mattkunst druck. Die Autotypie erkennt man hier fast nicht wieder. Ein Laie denkt, daß es eine Photogravüre ist. Die Bilder werden hier mit einem Kornraster (kein Punktraster) ausgenommen. Dadurch sieht man auf dem Druck auch keine Punkte mehr, sondern ein Korn muster. Speziell landschaftliche Bilder erhalten dadurch eine groß artige und auch vornehme Wirkung, da das Korn die einzelnen Ton übergänge fein vermittelt. Als Papier wird kein Glanzkunstdruck-, sondern ein Mattkunstdruckpapier verwandt. Von diesem haben unsere Papierfabriken sehr gute Papiere herausgebracht, die sich zum Teil wie Samt anfühlen. Werden Autos mit Kornraster in Doppeltonfarbe auf diese Papiere gedruckt, so kann allzu oft der Fachmann nicht bestimmen, wo er dieses »neue« Verfahren hin stecken soll. Und dem Buchhändler wird es nicht besser ergehen. Es können auch Klischees hergestellt werden, die zum Teil aus Autotypie und zum Teil aus Strich bestehen. Entweder wird hier das Korn oder das Raster in das Strichnegativ hinein gedeckt oder das Raster wird herausretuschiert. Je nachdem, wie das Original ist, und ob eine Auto- oder Strichaufnahme gemacht wird. Eine Strich- und Rasteraufnahme auf einmal zu machen, geht nicht. Man sucht eben immer mehr das Linienraster durch ein Korn raster auszuschalten, da der Punktraster die Feinheiten des Origi nals zerstört. Die Spitzertypie ist eine Kornautotypie, jedoch wird hier die Aufnahme mit einem Linienraster gemacht. Das Halbton-Negativ wird mit einer Platte kopiert, die mit einer Chromleimschicht übergossen worden ist. Bei der Atzung zerreißen die Säuren das Punktnetz und lösen es in ein Korn auf. Je länger (schärfer) die Säuren ätzen, je tiefer werden die Lichter. Dadurch entstehen tiefe und Helle Schatten- und Lichtpartien, die auf das feinste in einander übergehen. Im Druck sieht eine derartige Autotypie wie ein guter Lichtdruck aus; nur die Ton abstufungen sind stärker. In der Praxis sieht man dieses Ver fahren selten. Kleine Mitteilungen. Schutz gegen unlauteren Wettbewerb im Geschäftsver kehr Deutschlands mit Österreich. (Vgl. Nr. 6 d. Bl.) — Der »Kölnischen Zeitung« entnimmt die »Nationalzeitung« folgende Betrachtung: Bisher stand den Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie der Schutz gegen unlauteren Wettbewerb nur unter der Voraussetzung zu, daß sie innerhalb des Reichsgebietes ihre Hauptniederlassung haben. Seit dem 1. Januar ist eine be deutungsvolle Änderung dieses Rechtszustandes eingetreten. In folge des Anschlusses Österreich-Ungarns an die Pariser Union zum Schutze des gewerblichen Eigentums steht den Ange hörigen dieser Staaten in Deutschland der Schutz gegen un lauteren Wettbewerb ohne Rücksicht darauf zu, ob ihre Haupt niederlassung in ihrem Heimatsstaate oder in Deutschland oder in einem anderen, dem Pariser Vertrage angeschlossenen Staate sich befindet. Der Anschluß Österreich-Ungarns an die Pariser Union hat aber auch Wirkungen zugunsten der Neichsangehörigen, die in Österreich bzw. Ungarn ihre Hauptniederlassung haben und denen bisher der § 16 des Wettbewerbsgesetzes den Schutz dieses Gesetzes versagte. Die praktische Bedeutung dieser Rechts änderung ist, so führt die »Kölnische Zeitung« aus, erheblich, da nicht nur ausnahmsweise der unlautere Wettbewerb sich die bisherige Rechtslage nutzbar zu machen wußte, sondern er Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. namentlich Verwechslungen herbeizuführen und auf diese Weise sein Geschäft zu machen verstanden hat. Die Wirkungen der Ein- beziehung Österreich-Ungarns in den Kreis der Signatarstaaten des Pariser Unionsvertrages erstrecken sich auch auf Bosnien und die vor dem 1. Januar geschehen und abgeschlossen worden sind, äußert der Anschluß Österreich-Ungarns natürlich nicht. * Ncmittendenfaktur-Bordrucke Ö.-M. 1WS. (Vgl. 1908 Nr. 299—303, 1909 Nr. 1—8 d. Bl.) — Weitere Eingänge: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck, München. I. Bielefelds Verlag, Freiburg i/Br. F. E. Bilz, Leipzig u. Dresden-Radebeul. Deutsche Brahms-Gesellschaft m. b. H., Berlin. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart. L. Ehlermann, Dresden. Martin Hager, Bonn. Heinrich Keller, Frankfurt (Main). Gebrüder Paetel, Berlin. Ullstein L Co., Berlin, * Postscheckkonten. (Vgl. 1908 Nr. 291—303, 1909 Nr. 1—8 d. Bl.) — Weiter gemeldete Postscheckkonten: Firma: Postscheckamt: K o 711 o - N r. Gutenberg-Verlag G. m. b. H. (Hamburg-Großborstel) Hamburg 582 G. A. v. Halem (Bremen) Hamburg 584 Lindner's Buchhandlung und An- tiquariat (Straßburg i. E.) Karlsruhe 279 Schlesier L Schweikhardt, Verlag (Straßburg i. E.) Karlsruhe 279 I. F. Schreiber (Eßlingen) Stuttgart 781 Max Stephani (Biedenkopf) Frankfurt (Main) 848 Portofreie Nachsendung von gewöhnlichen Briefen und Postkarten. (Vgl. 1908 Nr. 303 d. Bl.) Nachtrag. — Die Portofreiheit bezieht sich nur auf die Frankatur der nach zusendenden Briefe und Postkarten. Innerhalb des deutschen Reichspostgebiets werden solche Sendungen ursprünglich mit 10 bzw. Postkarten 5 H frankiert nach jedem Orte ohne Ansatz von Nachporto auch beim Einlegen in den Briefkasten zwecks Nach sendung an den jetzigen Wohnort des ursprünglichen Empfängers befördert. Z. B. Ein in Königsberg i. Pr. aufgelieferter Brief, mit 10 H frankiert, nach Leipzig adressiert, wird ohne Nach erhebung von Porto von Leipzig nach dem neuen Wohnorte des Empfängers Konstanz befördert, auch wenn der Brief in Leipzig bestellt oder abgeholt war und mit der neuen Bestimmungsorts angabe (Konstanz) im Briefkasten vorgefunden wird. Wird eine Weitersendung über die ursprüngliche Beförderungs taxe hinaus verlangt, so wird auch kein sogenanntes Strafporto erhoben, sondern nur die Ergänzung zur wirklichen Beförderungs taxe. Z. B. ein in Leipzig mit 5 frankierter Brief an einen Empfänger in Leipzig soll, da sich der Empfänger jetzt in Berlin aushült, dahin, nach in Leipzig erfolgter Bestellung oder Abholung, weitergesandt werden, so braucht nur der Briefumschlag beim Einlegen in den Briefkasten mit der neuen Wohnungsangabe und mit einer ungebrauchten 5^-Marke versehen zu werden, weil die Ortstaxe (5 H) überschritten wird und die Ferntexe 10 H beträgt. Bei Postkarten sind beide Taxen gleich. Würde dieser Brief nach Paris oder London weiterzufenden sein, so müßte der ursprüng liche Briefumschlag zur Erreichung der Weltpostvereinstaxe (20 H) noch mit 15 H Freimarken zu der entwerteten 5 Marke zu ver sehen sein. Eine solche Postkarte würde auch noch mit einer 5 o)-Marke nachfrankiert werden müssen. Für Briefe und Postkarten, die aus dem Grenzverkehr mit Belgien, Dänemark, Niederlande und der Schweiz herrühren und infolgedessen auch zu der entsprechend ermäßigten Taxe frankiert sind, muß bei einer Nachsendung nach einem weiter als Grenz bezirk (30 km) gelegenen Orte beim Einlegen in den Briefkasten noch der Teil des Frankos mit Freimarken nachgeholt werden, der an der Taxe fehlt, die notwendig gewesen wäre, wenn der Absender den neuen Aufenthaltsort des Empfängers bei Aufgabe der Sendung gewußt hätte. Das gleiche gilt für Briefe und 62