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8540 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 66. 22. März 1910. laut ruft: Ich schwöre, daß usw.; ein andermal findet sich ein Mann, von kleinster Statur, der, einen unendlich großen Hut auf zusetzen beginnt. Genug, der Leser sieht's, lacht, und indem er sich freut, ist er schon halb für die Sache gewonnen. Mehr kann und soll ein Inserat ja nicht bewirken. Die Übertreibung, die in allen derartigen Zeichnungen liegt, verzeiht man gern; sie ist jedermann als solche augenfällig und darum notwendig. Zu den Kalendern übergehend, wie sie heutzutage die Geschäftsleute ihren Kollegen oder ihren Kunden austeilen, zeigte der Vor tragende unter anderen auch einen Entwurf von Walter Leistikow. Es war dies zwar eine ältere Arbeit, aber eine Leistung von großer Eindringlichkeit in den Formen. Zwei mächtige Kiefern flankieren ein zierlich gezeichnetes Kalendarium, über dem im Hintergründe sich eine märkische Seenlandschaft dem Beschauer darbietet. Das Fehlen jeglicher Farben, deren Wiedergabe die Diapositiv-Bilder leider ausschließen, wurde mit lebhaftem Be dauern empfunden; denn gerade die Farben find es ja, die eine Sache so sehr viel anschaulicher machen. — Alsdann leitete der Redner zu den Signeten über und legte dar, ein wie alter Brauch sich in der Verwendung solcher Marken und Zeichen ausspreche, die dazu dienen sollten, dem Eigentümer und Fremden gegen über die Herkunft einer Ware nachzuweisen. Einen anderen Zweck hatten ja auch die Künstler-Monogramme und -Marken nicht. Es braucht nur an Albrecht Dürers Monogramm er innert zu werden, das ja jedermann in seiner Form ge läufig ist. Heutzutage gibt es wohl kaum eine größere Berlags- firma, die nicht ein mehr oder minder künstlerisches Firmensignct sondern die zeigten, daß man mit Erfolg sich allerorten bemüht, die Vorbilder der Natur ornamental zu gestalten und mit einer gewissen Freiheit zu behandeln. — Der letzte Vortrag — schloß der Redner — würde der wichtigsten Abteilung, dem Plakat ge widmet sein. Mestern. *Badifch»Pfälzifcher Bnchhiindler-Berband. — Die dies- jährige Ordentliche Hauptversammlung des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes findet am Sonntag den 3. April, 11 Uhr, in Baden-Baden (Restaurant Löwenbräu, Gernsbacher Straße) statt. Zur Beseitigung der Schmutz- und Schundliteratur. (Vgl. auch Nr. 22, 24, 25, 26 d. Bl.) — Vor einigen Tagen hat die Hamburger Detaillistenkammer an den dortigen Verein der Papierhändler und an den Verein der Tabak- und Zigarrenladeninhaber von Hamburg folgendes Schreiben gerichtet: Anläßlich der Beratung der Bürgerschaft über den Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Frage, durch welche Maßregeln die Jugend auf öffentlicher Straße vor Schrift- und Bildwerken, die die Sittlichkeit gefährden, bewahrt werden kann, ist, wie wir in den Kreisen Ihres Vereins als bekannt voraussetzen dürfen, von verschiedenen Seiten mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die Beseitigung dieser sogenannten Schmutz- und Schundliteratur aus den Schaufensterauslagen an öffentlicher Straße im wesent lichen im Wege der Selbsthilfe erfolgen müsse. Denn die auf diesem Gebiet in Frage kommenden Gesetze, das Reichsstraf gesetzbuch, die Gewerbeordnung und die hamburgische Straßen- ordnung, versagen hier. Auch die von mehreren angesehenen Organisationen, wie dem Hamburger Jugendschriftenausschuß, dem Dürerbund und dem Verein für Kunstpflege, erlassenen Aufrufe, die sich an die Eltern wenden und aufklärend wirken wollen, werden einen nennenswerten Erfolg so lange nicht zu erzielen vermögen, als nicht das Unwesen an seinem Kern ge faßt wird, d. h. die Schaufenster von derartigen minderwertigen Literaturerzeugnissen tunlichst gereinigt werden. Der Buchhandel und die Zeitschriftenverkaufsstände — ersterer aus eigenem An trieb, letztere infolge einer auf Grund der Straßenordnung er gangenen Polizeianweisung — führen heute derartige Schriften nicht mehr, wohl aber nimmt die Auslage solcher Hefte in den Schaufenstern, insbesondere der kleineren Papier- und Postkarten geschäfte und der Tabak- und Zigarrenläden, einen mehr und mehr zunehmenden Umfang an. Wie aus Zeitungsnotizen bekannt geworden ist, haben bereits in mehreren anderen Städten die beteiligten Gewerbe den Weg der Selbsthilfe eingeschlagen und in ihren Kreisen gegen diese Unsitte vorzugehen beschlossen. Wir find der Meinung, daß auch hier in Hamburg viel nützliche Arbeit auf diesem Gebiet von den beteiligten Fachvereinigungen geleistet werden kann. Selbst wenn der von der Bürgerschaft angenommene Antrag auf Änderung des Reichsstrafgesetzbuchs im Bundesrat und Reichstag Anklang finden und zu einer entsprechenden Erweiterung der Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs führen sollte — ein Erfolg, der als äußerst zweifelhaft bezeichnet werden muß —, so wird noch eine lange Reihe von Jahren vergehen, bis diese Anträge sich zu Ge setzesparagraphen verdichtet haben. Ein Vorgehen in der angedeuteten Richtung gegen einzelne Geschäftsinhaber kann nicht Sache der Kammer sein. Wir glauben jedoch, insbesondere im Interesse Ihres Faches selbst, Ihnen die Anregung unterbreiten zu dürfen, die Angelegenheit in Ihrem Verein zu behandeln und auf Beseitigung oder tunlichste Beschränkung des Vertriebes dieser Schmutz- und Schundliteratur im Wege freiwilliger Verständigung hinzuwirken. Wir glauben damit der Allgemeinheit und insbesondere Ihrem Fach einen Dienst zu erweisen, für dessen Annahme der Verein in allen Kreisen Hamburgs dankbare Anerkennung finden wird. (Hamburger Fremdenblatt.) * Tie Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild. (Vgl. Nr. 56 d. Bl.) — Die Erste Kammer des Sächsischen Land tags nahm am 17 März den Bericht der vierten Deputation ent gegen über die Petition des »Volksbundes zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild« in Berlin und die Petition des freimaurerischen Vereins »Fürsorge« in Dresden, betreffend die Vorführungen der Mutoskope und Kinematographen sowie die Ausstellung und den Verkauf anstößiger Schriften und Bilder ferner über eine anonyme Petition, die denselben Gegenstand betraf. Berichterstatter war der Abgeordnete Oberbürgermeister vr. Schmid. Der Inhalt seines Berichts ist hier (in Nr. 66 d. Bl.) nach der Deprrtationsberatung bereits ausführlich mitgeteilt worden. Die Deputation beantragte: die Kammer wolle beschließen: 1. die Petition des Volksbundes zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild in Berlin und die Petition des freimaurerischen Vereins »Fürsorge« in Dresden, be treffend die Vorführungen der Mutoskope und Kinemato graphen sowie die Ausstellungen und den Verkauf an stößiger Schriften und Bilder, der Königl. Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, und 2. die anonyme Petition, denselben Gegenstand betreffend, wegen Anonymität auf Grund von § 23u der Landtags ordnung für unzulässig zu erklären. Nachdem der Abgeordnete Domherr vr. Baumgärtner dem Berichterstatter seinen Dank ausgesprochen hatte für die ehrende Anerkennung, die er dem deutschen Buchhandel gezollt habe, und nachdem er weiter betont hatte, daß der ehrenwerte deutsche Buchhandel sich stets völlig ablehnend gegen die sogenannte Schmutzliteratur verhalten habe, daß auch die offiziellen Ver tretungen des deutschen Buchhandels, insbesondere der Börsen verein der Deutschen Buchhändler und der Verein der Buch händler zu Leipzig, alles getan hätten, was in ihren Kräften stehe, um die Schmutzliteratur hintanzuhalten und zu unter drücken, genehmigte die Kammer einstimmig den Antrag der Deputation. Post. Po st lagerkarten. Nachnahmekarten und Nach nahmepaketadressen mit anhängender Postanweisung.— Bekanntmachung. Um die ohne Persönliche Adresse zur Versendung kommenden Briefsendungen, die sogenannten Chiffrebriefe, vor der Abholung durch Unbefugte zu schützen, werden vom 1. April ab die