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Nichtamtlicher Teil. 38, 15. Februar 1908. Wappen der Marquise Pompadour. 175 Frcs.; — »ärtawöno ou 1e Oravä O^rug., von Frl. de Scudöry (1654), 190 Frcs.; — »0^8- santlro.. von La Calprenöde (1731). 220 Frcs.; — »Swi-oiro äs Nanov I^oseaut et äu otwvaiisr äog Orioui«. von Abbö Prcvost, Vorrede von Alexandre Dumas fils. mit zahlreichen Randbemerkungen von Brunetiöre, 430 Frcs., — .Illöwoirsg pour ssrvir L 1'lli8toir6 äu Odri8tii».vj8ms.. von Lenain de Tillemont (1693—1712), 170 Frcs., — »üi8toirs äos oriAiv68 äu eüri8tia.ui8w6., von Ernest Renan, Exemplar mit zahlreichen Randbemerkungen von Brünettere und^ am Ende des 7. Bandes, mit dessen Urteil. 8 Bände. 1450 Frcs., — .kort-kc^rU., von Sainte-Beuoe (1878), mit zahlreichen An merkungen Brünetteres, 415 Frcs.; — .1.68 orixivee äe 1a l'ravoo oovtewporaive., von Taine, mit zahlreichen Anmerkungen von der Hand Brunetieres, 6 Bände, 410 Frcs.; — .Ua Oomeäio et la Oalautorie au äix-duitiemo 8iöoIs., 55 Frcs.; — »Lrom6vaä68 äav8 kom6«, von de Stendhal, Originalausgabe mit Anmerkungen von Brunetiöre, 152 Frcs. — Diese letzte Auktion ergab 18 115 Frcs., so daß sich das Ge samtresultat des ersten Teils der Versteigerung der Bibliothek Brünetteres auf 43187 Frcs. erhöht. Der zweite Teil derselben wird am 27. Februar und den folgenden Tagen unter den Hammer kommen. Dieser letztere Teil umfaßt 10000 Bände, alte und neue Werke über Theologie, Philosophie, Soziologie, Natur wissenschaften, Schöne Künste, Linguistik, Philologie, Literatur geschichte, die Geschichte verschiedener Länder rc. Erich Koerner, Paris. * Remittendensaktur-Vordrucke OM. 190». (Vgl. 1907, Nr. 291. 293—303, 1908, Nr. 1—25, 27—29, 31, 34, 37 d. Bl.) — I. H. W. Dietz Nachfolger, Stuttgart; A. Hartleben'S Verlag, Wien; "Gestohlene Geige. — Die St. Petersburger Kriminalpolizei hat den Polizeidirektionen im Auslande folgendes mitgetetlt: >Am 15. (28.) Dezember 1907 wurde in St. Petersburg aus dem Marinsky-Operntheater dem Violinvirtuosen Eugöne Asaye eine Geige von Stradioarius im Werte von 60 000 Frcs. gestohlen. Sie ist 35'/g bis 36 cw lang und rot lackiert und hat auf der oberen Fläche an der rechten Seite einen Fleck in der Größe eines Zwanzigfrancsstückes oder etwas größer. Am Kopfe des Instru ments, oberhalb eines Wirbels, war eine dreieckige Handhabe an- gebracht. Innen auf dem Geigengrunde links war die Marke: ^vtoviu8 8trs.äivariu8. k'Loiebs.t. Orowoa. 1732'». Akademie-Ausgabe der Werke von 2eibniz. — Die inter- nationale Vereinigung der Akademien veranstaltet bekanntlich eine Ausgabe der Werke von Leibniz. über die bisher auf diesem Gebiete geleistete Arbeit und über den Plan, den man dabei befolgen will, unterrichtet ein Bericht des Geheimen Re gierungsrats Professor vr. Lenz, dem die folgenden Angaben entnommen sind. Im Aufträge der internationalen Assoziation der Akademien hatten die ^es-äomis äs8 8ei6ve68, die ^eaäoww äos 8oi6vo68 wora>68 6t pol>t,j<iu68 in Paris und die Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin sich über den Umfang des Unter nehmens unterrichtet und einen Plan für seine Durchführung ausgearbeitet. In fünfjähriger Arbeit war dabei ein hand schriftlicher kritischer Katalog von etwa 10 Quartbänden zu je 60 Bogen entstanden, dessen Drucklegung etwa 80000 gekostet haben würde. Die Akademien beschlossen daher, von einem Druck des Katalogs abzusehen und ihn auf andere Weise mechanisch vervielfältigen zu lassen. Auch wurde beschlossen, möglichst bald an die Ausgabe selbst heranzugehen. Die oben genannten drei Akademien, die auch mit der Aus führung dieses Werks betraut wurden, kamen zur Überzeugung, daß eine schlechterdings vollständige Ausgabe des Werks des Philosophen nicht notwendig sei; es wurde deshalb nur eine »wissenschaftlich vollständige« Ausgabe ins Auge gefaßt; auch diese dürfte schon 50 Quartbände umfassen und erst in 30 bis 40 Jahren vollendet sein. In die Leitung und in die Kosten der Arbeit haben sich die drei genannten Akademien so geteilt, daß den beiden Pariser die mathematischen, erkenntnistheoretischen und logischen, die naturwissenschaftlichen und medizinischen, sowie die juristischen und naturrechtlichen Schriften, der Berliner Akademie dagegen die politischen, staats- und volkswirtschaftlichen, die histo rischen und sprachwissenschaftlichen Schriften und außerdem die gesamten Briefe und Denkschriften überwiesen wurden, über die metaphysischen und theologischen Schriften hat man noch keine Vereinbarung getroffen. Die Arbeit selbst wird in der Art gemein sam bleiben, daß zum Teil französische Mitarbeiter unter deutsche und deutsche Mitarbeiter unter französische Leitung treten werden. Die Berliner Akademie hat sich zunächst zur Bearbeitung der Briese und Denkschriften als der wichtigsten und notwendigsten unter den ihr überwiesenen Aufgaben entschlossen. Die Leitung ruht in den Händen der »Leibniz-Kommission», die zurzeit aus den Herren Dilthey, Harnack, Koser, Lenz (als Vorsitzendem), Planck, Schmidt, Schwarz und Stumpf besteht; Herr Diels, der fünf Jahre den Vorsitz geführt hatte, ist wegen Überhäufung mit andern Geschäften ausgeschieden. Als Mitarbeiter stehen einstweilen die seit sechs Jahren in der Sache tätigen vvr. Kabitz und Ritter, ferner die französischen Herren Rioaud, Sire und Vesiot zur Verfügung. Mit der Leitung der Arbeiten im ein zelnen ist vr. Ritter betraut. Diese Herren sind seit dem Sommer 1907 mit der Bearbeitung der ersten drei Bände beschäftigt, die die Briese und Denkschriften von 1662—72 (bis zur Übersiedlung des jungen Leibniz nach Paris) umfassen werden. Man hofft, daß die drei ersten Bände 1911 erscheinen können. Die Vorbereitungen für die Vervielfältigung des Katalogs werden inzwischen auf beiden Seiten fortgesetzt. Erfreulich ist, daß immer noch weitere Funde von Leibniz- Handschriften sich ergeben. Auch sind erst kürzlich die verloren geglaubten Originale der Briefe des jungen Leibniz an den Augs- burgischen Theologen Spitzel (1668—72) und aus seinen spätern Perioden Briefe an den Wolfenbüttelschen Minister Baron von Stemberg, die Herzogin Benedicte von Braunschweig und den Abba St. Pierre zum Vorschein gekommen. Dagegen sind die Nachforschungen nach der zweiten Hälfte des Nachlasses Joh. Christian von Boineburgs, dessen erste Hälfte seinerzeit im Schön- bornschcn Archiv zu Wiesentheid gesunden wurde, bisher vergeb lich gewesen. (Deutscher Reichsanzeiger.) * Vorläufiger Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlautere» Wettbewerbs vom 27. Mai 1896. (Vgl. Börsenblatt 1907 Nr. 295.) Drucksehlerberichtigung. — Der Deutsche Reichs anzeiger Nr. 38 vom 13. Februar 1908 bringt folgende Druckfehler- Berichtigung: In der Beilage zu Nr. 298 des »Reichsanzeigers, vom 16. Dezember 1907 ist der vorläufige Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung deS Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896, veröffentlicht worden. Die Fassung des § 10, welcher von der Ver hängung einer öffentlichen Strafe im Falle des Waren nachschubs beim Ausverkauf handelt, ist in dieser Ver öffentlichung durch einen Druckfehler unrichtig wiedergegeben. Es ist daselbst von einer Geldstrafe »bis zu fünfhundert Mark« die Rede, während es, wie der Vergleich des § 10 mit der gleichartigen Vorschrift in § 6 und ferner die dem Entwurf beigegebenen Erläuterungen ergeben, vielmehr »fünftausend Mark, heißen muß. Die richtige Fassung des § 10 lautet hiernach: 8 10. Mit Geldstrafe bis zu fünftausend Mark oder mit Gefäng nis bis zu einem Jahre wird bestraft, wer im Falle der Ankündigung eines Ausverkaufs Waren zum Verkaufe stellt, die den durch die Ankündigung betroffenen Waren nachträglich hinzugefügt worden sind oder für deren Verkauf der bei der Ankündigung angegebene Grund des Ausverkaufs nicht zutrifft. Deutsches Reich. Zoübehaudrung von Warenkatalogen. Nachdem die im Artikel 3, Ziffer I 7, des Zusatzvertrags vom 22. Juni 1904 zum deutsch-belgischen Handelsverträge gegenseitig vereinbarte zollfreie Zulassung von Warenkatalogen der im Gebiet des andern vertragschließenden Teils ansässigen Geschäftshäuser bereits den Warenkatalogen großbritannischer und französischer Geschäftshäuser gewährt worden ist. ist nunmehr laut Verfügung des hamburgischen Generalzolldirektors vom 15. Januar d. I.