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V4ylMblatt j. d. Dtfch«. Buchhandel. Redaktioneller Teil. Xi 31, LS. April 1318. Bekanntmachung. Gemäß z 20 seiner Geschäftsordnung gibt der Unterzeichnete Wahlausschuß die Bestimmungen der Geschäftsordnung, die sich aus die Hauptversammlung beziehen und soweit sie zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig «scheinen, nachstehend bekannt: Hauptversammlung. 8 II. Folgende Formulare werden bis zu Beginn der Hauptversammlung — soweit angängig, hat es schon »m Nachmittage zuvor zu geschehen — durch den Wahlausschuß ausgegeben: ») Eintrittskarten zur Hauptversammlung; d) gestempelte Wahlzettel; e) Ausweiskarten sür Abstimmungen über die aus der Tagesordnung stehenden Punkte; ck) Stimmzettel sür jeden Gegenstand der Tagesordnung, über den die Satzungen tz 17 Absatz d geheim« Abstimmung vorschreiben; e) einen weiteren Stimmzettel sür eine unvorhergesehene geheime Abstimmung. Alle diese Formulare müssen das Datum der Hauptversammlung haben. Die Formulare d—o müssen sofort klar erkennen lassen, ob der Inhaber nur für sich stimmt oder wieviol Stimmen er einschließlich seiner eigenen hat. ^ An die Leipziger Mitglieder, soweit sie keine Stimmvertretungen haben, sendet die Geschäftsstelle diese For mulare spätestens am Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung. 8 12. Zur Annahme der Wahlzettel haben Vertreter des Wahlausschusses sich rechtzeitig am Eingänge d«e Saales, in dem die Hauptversammlung stattsinden soll, einzufinden. Mit Eröffnung der Hauptversammlung erlischt die Verpflichtung des Wahlausschusses zur Entgegennahme weiterer Wahlzettel. 8 20. Abdruck dieser Geschäftsordnung hat acht Tage vor jeder Hauptversammlung auszugsweise, soweit dies zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheint, einmal im Börsenblatt zu ersolgen. Leipzig, den 20. April 1S18. Der Wahlausschuß des BSrsenvereins der Deutschen Buchhändler. vr. Ernst Bollert, Vorsitzender. Bekanntmachung. Im Interesse der bargeldlosen Zahlungsverkehrs und einer Vereinfachung der Ostermeßabrechnung überhaupt ist die Allgemeinheit der Leipziger Kommissionäre auch in diesem Jahr bereit, Ostermetz-Auszahlungen bei der Kantate abrechnung mit den Verlegern in Schecks zu bewirken, und zwar nach deren Wunsch entweder ln jtzaff-us check» oder tu Verrechnungsschecks. Die verschiedenen Einzelwünsche, die in früheren Jahren dafür gestellt wurden, können jedoch in diesem Jahr wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten nicht wieder berücksichtigt werden. Der Vorstand bittet die Herren Verleger, dem Rechnung zu tragen und lediglich die Aushändigung eines Aaffen- schrcks oder eines Verrechnungsschecks bei der Abrechnung von den Herren Kommissionären zu verlangen, im übrigen aber eS diesen zu überlasse», ob sie den Scheck bet der Reichsbank oder bei ihrem Bankhaus zahlbar machen wollen. Leipzig, den 20. April 1918. Der Vorstand des BSrsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Artur Seemann. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Oscar Schinorl. Sstermeß-Abrechnung. Wir machen hierdurch noch besonders darauf aufmerksam, daß diejenigen Leipziger Verleger, die während der Vuchhändlermesse im Buchhändlerhause selb st oder durch einen Bevollmächtigten (nicht durch Kommissionär) abrechnen, nur dann Ausnahme in das Ver zeichnis der selbstrechnenden Firmen finden werden, wenn ihre Anmeldung dazu bis Donnerstag, den 25. April, nachmittags 3 Uhr erfolgt ist. Leipzig, den 20. April 1918. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler z« Leipzig. De. Orth, Syndikus.