, ist^'der Dezugsprcis im Mitgl?od»beitra^ ^eingefchlo^en^ ^ i jshrttch ^ 4 illustrieren Teil: für Mit- 55 dl« viergeipaltea« Vetltzeü« »T ge. ',« 6. 27 M.. S. 52 L; d' Seile bere^>?e^ 2a d«m fkir^Ni^hlmlt^ieder SS ^!^64^M./l2ö M. De'ilagsa werden nicht angenommen.-Deidecjeltiger Erfüllungsort rst Leipzig. Z VL (R. 44). Leipzig, Sonnabend den 20. April 1918. 85. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Lekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 28. April 1V18, pünktlich vormittags 10 >,« Uhr, im Deutschen BuchhSndlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geslhöstsbekilht über das Vereinsjahr 1917/18. Z. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1917 und den Voranschlag 1918. 3. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsbericht;, des Jahresabschlusses und des Etat; der Deutschen Mcherei. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Vorstand ermächtigen, die Satzung der Deutschen Bücherei zu ändern, falls sich eine Vermehrung der Mitglieder des Geschäfts führenden Ausschusses und des Verroaltungsrates im Interesse der Deutschen Bücherei des Börsenvereins notwendig macht. L. Beschlußfassung über die Annahme und Verwendung einer von Herrn Kommerzienrat Hermann Stilke in Berlin dem Börsenverein angebotenen Stiftung von etwa M. 120000. — . 6. Einberufung des Ehrenausschusses für die Aufstellung von Buchhändlerbildnissen im großen Saale des Buchhändlerhauses. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle gemäß § 86 der Satzungen die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, dessen Zusammensetzung dem Vorstand im Ein vernehmen mit dem Wahlausschuß überlassen wird. Der Ausschuß soll prüfen und diejenigen Abänderungen der Satzungen vorschlagen, die notwendig sind, um die durch den Krieg und die Neugestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse bedingte Neuordnung des Buchhandels und des Börsenvereins zu schaffen. 3 Anträge der Herren Paul MslhMlUM-Berlin, Albert Mittich-Pirna, LttV Paktslh-Königsberg, I»h. HeiNk. ElKardt-Heidelberg, Ernst Clhlliersahl-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den Atz 5 und 7 der Verkaufsordnung sowie den HZ 4 und S der Ver kehrsordnung die folgende Fassung zu geben: Verkaufsordnung K 5: 1. Beim Verkauf neuer Bücher an das Publikum ist der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis einzuhalten (K 7). 2. Die Von den Kreis- und OrtLvereinen für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet festgesetzten, vom Vorstand des BörscnvereinS genehmigten und im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Bestimmungen über die zulässigen Abzüge vom Ladenpreis (Skonto, Rabatt) sowie über TeuerungLzuschläge sind zu befolgen.