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895 1846.) erzählt, welche er zum Wohle seiner Unterthanen angeordnet habe. Das römische Volk ist vor Jubel und Freude fast außer sich. Alle aber sehen, ich wiederhole es nochmals, einer schönen, besseren Zeit entgegen. Darum hoffen wir auch für Italien auf das Aufblühen des Buchhan dels, des in- wie ausländischen! v. R. Gehülfen - Zeugnisse betreffend. Entgegnung auf No. 68. In No. 68 des Börsenblattes befindet sich ein Aussatz, „Gehül- senzeugnisse und Bewerbungen um Stellen" betreffend, der nach An sicht des Schreibers dieses, welcher unbezweifelt viele der Herren Colle ge» beipflichten dürften, ganz und gar unzweckmäßig ist. Nicht zu leugnen ist allerdings, daß an manchem aus einem Geschäfte scheidenden jungen Mann durch Ausstellung eines günstigen Ältestes oftmals nur ein Werk der Barmherzigkeit geübt wird, indem die geschäftlichen Dienstleistungen nicht mit den Belobungen einer solchen moralischen Bürgschaft vereinbart werden können. Dies müssen aber Diejenigen, welche es betrifft, am besten selbst fühlen und einen solchen Dienst, den man ihnen auf Kosten der Wahrheit bringt, und der nur ihr ferneres Lebensglück und ihre geschäftliche Fortbildung bezwecken und fördern soll, anerkennen, keineswegs kann dasselbe aber auf die Gesammtmasse Anwendung finden. Hierauf näher einzugehen, kann indessen den Hauptgegenstand der Vorlage nicht bilden, sondern die ausgestellte Be hauptung von der Unerläßlichkeil der Angabe des Alters, des Wohn orts und Standes der Eltern, endlich, welchem Bekenntniß der betref fende Bewerber zugethan, ist hier zu widerlegen. Schreiber dieses fin det schon diese Vorschläge an und für sich aus dem Grunde für unan wendbar, weil dieselben größtenteils auf die Wünsche Einzelner sich begründen und hierüber wie über die Beifügung der Zeugnisse zu den Bewerbebriefen sehr getheilte Ansichten bestehen. — Jedenfalls dürsten aber diese verschiedenen Angaben, welche der Schreiber mehrerwahnten Aufsatzes in diesem mittheilt, unnöthig erscheinen, da doch unbestritten der erste und Hauptwunsch eines jeden Hülfe bedürfenden Chefs ist, einen tüchtigen geschäftsgewandten Mitarbeiter moralisch sittlichen Charakters zu finden und die Erlangung dieses Zwecks sehr wohl auch ohne diese Weitläufigkeiten möglich ist, wenn man z. B- ohne alle Be rücksichtig^ der in der Regel als Aushängeschilder mitsolgenden Zeugnisse Erkundigungen über diesen oder jenen der betreffenden Be werber bei früheren Prinzipalen einzieht. Auf diese Weise kommt man dem Ziele in kürzester Zeit weit näher und geht unbedingt viel siche rer, als wenn man dies den dem Anträge beigefügten Notizen entneh men will; die oftmaligen Umstände lassen großentheils eine vorherige persönliche Uebeczeugung nicht zu, außerdem faßt man aber hierin sehr leicht einen Entschluß, denn geübte geschäftstüchtige Arbeiter erkennt man in der Regel schon aus dem Anträge und der Art und Weise wie sie diesen zu führen verstehen. Alter, Wohnort und Stand der Eltern, sowie Angabe des Bekenntnisses des Bewerbers können zu einer richti gen Wahl wenig oder gar nichts beitragen und dürften ganz überflüssig sein. Zum Beispiel das Vorurtheil, daß ältere Gehülsen stets die tüchtigsten sind, dürfte ebensowohl, wie daß Söhne wohlhabender Eltern stets denen in mindergünstigen Verhältnissen lebenden vorzu ziehen seien, bei vielen meiner Herren College» zur Gegsnüberzeugung geworden sein. Auch die Behauptung, daß man unter Buchhändlern von 20—25 Jahren nicht vollkommen geschaftsgewandte Leute träfe, scheint auf einer Täuschung zu beruhen, denn Schreiber dieses hat mehrere Leute in diesem Alter in seiner Umgebung, die gewandt jeder geschäftlichen Anforderung entsprechen und im Stande sind vollkom men selbstständig zu arbeiten mit einer Umsicht, die in hohem Grade anerkannt zu werden verdient. — Ob nun aber gar konfessionelle Un terschiede bei einem solchen Falle Erörterung und Berücksichtigung er heischten, möchte Schreiber dieses sehr bezweifeln, denn gibt es bei unse rem Berufe heut zu Tage noch von denen, die von solchem Vorurtheil befangen sind und in vorliegendem Falle von Einfluß halten, so kommt man in der That in Versuchung, sie zu bedauern. — Zum Schluffe dürfte es aber vielleicht nicht überflüssig sein, dem Schreiber mehrfach erwähnten Aufsatzes zu bemerken, daß erfahrene, geschästsgewandte, tüchtige Gehülsen, die ihren inneren Werth fühlen, auch diesem ent sprechend honorirt sein wollen und nicht mit jedem Engagement zufrie den zu stellen sind, das man ihnen bietet. D. G. Dem Mannheimer Journal zufolge hat die badische II. Kammer in Betreff der Presse folgende Beschlüsse gefaßt: „daß es dieser hohen Kam mer gefällig sein möge, eine Adresse an den Großhcrzog zu beschließen, worin S. k. Hoh- in ehrerbietigster Form gebeten werden: I) durch Ihren Ge sandten bei der deutschen Bundesversammlung n. auf das entschiedenste und beharrlichste dahin wirken zu lassen, daß vollkommene Preßfrei heit in Deutschland hergestellt und daß, unter Aufhebung aller be schränkenden seit dem Jahre 1819 ergangenen provisorischen Bundesbeschlüffc, jene allgemeinen, leitenden Vorschriften, jene „gleichförmigen Verfügungen" über die Preßfreiheit gegeben werden, deren Abfassung der hohen Bun desversammlung durch den Artikel >8 der Bundesacte Vorbehalten worden ist (einstimmig); 6. dabei die Erklärung abgeben zu lassen, daß, wenn ein Bundesgesetz über die freie Presse bis zum nächsten Landtage nicht zu Stande käme, die großh. Regierung es für ihre Pflicht halten würde, dem in Folge des Bundcsbeschlusscs vom 5. Juli 1832 theilweise zurückgenom menen Prcßgesetze vom 28. Dec. 1831 wieder seine landesvcrfassungsmäßigc Wirksamkeit zuzugestchen und es entweder unverändert oder mit den von beiden landständischen Kammern zu bewilligenden Abänderungen ferner fort- bestehen zu lassen. 2) Einstweilen aber Befehl ertheilen zu wollen: ->. daß alle bisherigen Preß-Beschränkungen über innere Angelegenheiten des Großherzogthums, und über die Zustände in andern, als deutschen Bundes staaten sogleich aufgehoben; t>) daß die Censur-Instructionen, dem Artikel 6 der großherzoglichen Verordnung vom 28. Juli 1332 gemäß, auf das einfache legale System sogleich zurückgeführt; daß folgeweise die Senso ren angewiesen werden, die Druckerlaubniß nur insoweit zu versagen, als eine Schrift der Erhaltung des Friedens und der Ruhe in Deutschland zuwiderläuft, die Würde oder Sicherheit des Bundes oder einzelner Bun desstaaten außer Baden verletzt, oder deren Verfassung oder Verwaltung angreift; und insoweit als durch sie im Sinne der 18, 20, 21 und 22 des Prcßgesetzcs vom 28. Dezember 1831 ein Vergehen verübt würde." — Endlich erklärte die Kammer auf den Antrag des Abg. Brentano zu Protokoll, daß nach ihrer Ueberzeugung die Bestimmungen des Preßgesetzes vom 28. Dezember 1831, welche die Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Preßvergehen anordnc», den Bundesmaßregeln nicht widersprechen, daß sic also erwarten dürfe, die Regierung werde die Ordonnanz vom 28. ^zuli 1832, so weit sie die Oeffentlichkeit aufhebt, unverzüglich außer Wirksam keit setzen. Warschau, I. August. Bei dem hiesigen Censurcomite wurden im vorigen Jahre 471 Manuscripte und Bücher (worunter 101 m hebräischer Sprache) eingereicht und davon 364 zum Druck verstattet, o aber verboten. Von hebräischen Schriften wurden 77 zum Druck verstattet und 7 ver boten. Aus einer Vergleichung der Jahre Io44 und zeigt sich, daß in letzterem weit mehr Manuscripte zur (Zensur m Warschau eingereicht wurden, als im vorhergehenden. Im Verhältmß zu der Zunahme der Manuscripte hat auch die Zahl der gedruckten Werke die des Jahres 1844 bedeutend überstiegen. Unter den erschienenen Büchern ist namentlich eine Vermehrung der wissenschaftlichen und historischen Werke hervortretend Die Zahl der vom Auslände eingeführten Bücher beläuft sich auf 13 782 verschiedener Gattungen, 2174 weniger als im Jahre 1844. Von diesen wurden 13,533 vollständig erlaubt, 144 mit Auslassungen, 96 wurden verboten und 9 blieben noch undurchgesehen. Todesfall. Am 9. Aug starb, nahe seinem 70. Geburtstage, Herr Friedrich Campe zu Nürnberg. Ohne Krankheit, ohne vorausaeaangenes Un wohlsein, hat ihn der Tod plötzlich in seinem Zimmer ereilt, nachdem er noch eine Viertelstunde vorher in seinem Garten frohen und heiteren Sinnes an der Seite eines geliebten Enkelkindes sich des schönen Ta ges gefreut hatte. Sein Wunsch, die Gebrechen des Alters nicht erdul den zu muffen, ist jhm erfüllt worden.