Umschlag ,u Zk ISS Dienstag, den 23 Juli 1618 : Nippels Hausbücher ^ - ,^eSerSS.1.70M.u.S0pf.Teuerungszuschl.1 f. ^ k S Soeben erscheinen zwei neue Bände: ^ E Rudolf Greinz s Z Gergheimat ! h Zwei Erzählungen aus Tirol - k> In seine Tiroler Bergheimat führt uns Rudolf ^ V Greinz, dem wir als einem kundigen Führer gern f, 4 folgen. Knorrige, charaktervolle Gestalien lernen wir «) k' kennen. Frischer Lumor und tiefer Ernst wechseln V in diesem gesunden, lebensvollen Büchlein. K z Ernst Zahn » ^ Der Gerngroß! ^ Eine Erzählung ^ ^ Auch in dieser spannenden Erzählung aus den ,H ,) Schweizer Bergen bewährt sich des Verfassers an- k' ^ erkannt- Meisterschaft. H ^ Das Büchlein wird stark verlangt werden, zumal ^ ^ es in seiner ausnehmend schönen Ausstattung als ? kleines Gelegenheitsgeschenk wohl geeignet ist. ^ Sezugsdrüiogungen r Einzelne Bände . . . M. 1.48 bar 10 Bände gemischt M. 1.43 bar 50 Bände gemischt M. 1.40 bar 100 Bände gemischt M. 1.35 bar Ich bitte reichlich zu bestellen, da Neu- - auflagen vorläufig ausgeschlossen. A öekarmte Ausstattung. H Bestellzettel anbei. ^ Otto Nippel, Hagen i. V. E Anfang Juli 1918. »Z L« ^ ^ Sensheimer ^ ^ Mannheim Serlin 4- Leipzig (I Soeben ist erschienen: Kriegsgesehe und Rriege Verordnungen über Gebühren derRechtsanwälte insbesondere das Gesetz über Rriegszujchläge vom I. April 1918 Arsammengeftellt und erläutert von Or. Nu-oif Zürst Geheftet M. 1.— ord., M. —.60 bar (Beilage zur Gebührenordnung für Rechtsanwälte) Abnehmer ist jeder Rechtsanwalt, insbesondere diejenigen NechtS- anwaltsbureauS, die die unten den. Gebührenordnung für Rechts anwälte benutzen. Gebührenordnung für Rechtsanwälte In der Fassung der letzten Novellen mit einem Anhang; Kncgsgefetzc und Kriegsverordnungen usw. erläutert von Or. R. Zürst und Or. A. Noch Rechtsanwälten, Heidelberg Gebunden M. 6.— ord., M. 4.50 no., M. 7.60 bar vaterländischer Hilfsdienst Bundesratsverordnung vom !7. Novbr. l?I7 (R.-G-Bl. Nr. IO4Q- detr. wettere Bestimmungen zur Ausführung des 8 7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (Zweite Meldeverordnung) Aus Veranlagung Leö Kriegsamts herausgegeben von Narl »o«> Lrwlnokt AmtSgerichtSrar, Mitglied der NechtSabteilung des Kriegsamts M. —.50 ord., M. —. 77 no., M. —. 75 bar 100 Exemplare M. 70.— bar. Die Hilfsdienstpfticht umfaßt fast alle nicht im Felde stehenden deutschen Männer. Sich über die detr. Bestimmungen zu unter richten ist die Pflicht jedes einzelnen. Auch fever strdsugedee, wie jede Behörde haben das größte Interesse daran, die Be stimmungen genau zu kennen. Das stdsahgcdlel Ist unbeschränkt. Einzelne Zirmen fehlen Hunderte von Exemplaren ad. Wir bitten zu verlangen. Barauölieferung >n Leipzig und Berlin. Mannheim, 20. Juli HxnshelMtt , Lsrunnyeim,