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Redaktioneller Teil. X- 86, 15, April 1918. 10 224) Pannen, Gerhard, in Fa. Gerhard Pannen, Rheinische Schnlbuchhandlung, Verlag der Zeitung Dorfchronik und Grasschaster, Generalanzeiger für Moers, Homberg und den Nicderrhetn, in Moer». 10 218) Platze!, Albert, in Fa. Turmverlag Albert Platze! und Albert Platze! in Leipzig. 10 231) Prell, Fräulein Mathilde, in Fa. Prell L Cie. in Biel. 10 228) Rah», Gertrud, in Fa. Akademische Buchhandlung Gertrud Rahn in Danzig-Langfuhr. 10 216) Reinhardt, Paul, in Fa. Paul Reinhardt in Bremen. 10 214) Steiner, Wilhelm, in Fa. Sigmund Steiner in Pretzburg. 10 232) Wenter, Karl, in Fa. Frz. Wenter'S Sohn in Meran (Tirol). 10 220) Zanutel, Anton, in Fa. A. Zanutel in Fiume. Gesamtzahl der Mitglieder: 3575. Leipzig, den 14. April 1918. Geschäftsstelle des Vörseuvereius der Deutsche« Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Auf Grund der in der ordentlichen Hauptversammlung vom LS. März 1918 vorgenommenen Neuwahl des Vorstandes und nach erfolgter Verteilung der Ämter besteht der Vorstand des Vereins für das Jahr 1918 aus den Herren: Hofrat Richard Linnemann, Vorsteher, vr. Felix Meiner, Vertreter, Richard Francke, Schriftführer, Herrmann Degener, Vertreter, Walter Thomas, Schatzmeister, Adolf Dähnert, Vertreter, David Rost, ) PaulList, Beisitzer. HansEmtlReclam, s ' ft ^ Geschäftsführer des Vereins: Herr OttoNathusius. Leipzig, den 10. April 1918. Justizrat vr. Anschütz, Rechtsanwalt des Vereins. Bekanntmachung. Drei Gedenktage haben uns am 1. April wertvolle und will kommene Spenden gebracht. Die Herren Karl und Hugo Hebsaker in Reutlingen, In haber von Enßlin L Laiblin's Verlagsbuchhandlung, überwiesen uns am 100. Jahrestag der Begründung ihres Hau ses den Betrag von 1000 Mark. Herr Wilhelm Hoffman» in Leipzig, Inhaber der Verlags handlung Hofsmann L Ohnstein, beging den fünfzigjährigen Gründungslag seiner Firma mit einer Gabe von 500 Mark. Herr Hans Speyer in Freiburg i. B., Inhaber der Universitätsbuchhandlung Speyer L Kaerner, ge dachte beim Rückblick auf eine vierzigjährige Zugehörigkeit zum deutschen Buchhandel und auf eine dreiunddreißigjährige Selb ständigkeit der Kranken und Notleidenden unseres Standes mit einem Geschenk von 500 Mark. Die Herren Wilh. Hoffman» und Hans Speyer haben da mit die immerwährende Mitgliedschaft des Unterstützungs-Vcr- eins erworben. Wir verbinden mit unserem herzlichen Dank den Wunsch für eine noch lange, reich gesegnete Berufsarbeit und weiteres kraftvolles Gedeihen der Häuser aller freundlichen Geber. Berlin, den 1. April 1918. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfc». vr. Georg Paste l. Edmund Mangelsdors. Max Schotte. MaxPaschke. Reinhold Bor stell. 186 Teuerungszuschläge. i. Berlin V-'. g, Mohrenstraße 11/12, den 28. März 1918. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Leipzig. In der am 31. März 1918 erscheinenden Nummer der »Mit teilungen für Preisprüfungsstellen« habe ich folgenden Artikel veröffentlicht: Preis st eigerung vonBüchern. In letzter Zeit find der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts mehrfach Klagen wegen eines allgemei- nen Preisaufschlages der Sortimentsbuchhändler auf die von den Verlegern festgesetzten Preise der Bücher zugegangen. Eine derartige allgemeine Erhöhung des Ladenpreises durch die Sor- timenler verstößt gegen Z 2 der Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 26. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. Seite 482), sofern das in Frage kommende Buch als ein Gegenstand des täglichen Bedarfs anzusehen ist (vgl. hierzu die in den »Mitteilungen für Preisprüfungsstellen« 1917, S. 827 abgedruckte Äußerung der Volkswirtschaftlichen Abteilung). In soweit ist daher eine nachträgliche Erhöhung des Preises der Bücher, die zum Weiterverkauf gegen Festsetzung eines Klein- verkausspreises (des Ladenpreises) geliefert worden sind, sowohl dem Verleger als auch dem Sortimentsbuchhändler verboten. Bücher sind, abgesehen von geringen Ausnahmen, als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen, da für sie in weiten Kreisen der Bevölkerung ein Bedürfnis besteht, das täg lich Befriedigung heischt. Danach werden z. B. Schulbücher, Ge sang- und Gebetbücher, Bibeln ohne weiteres als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen sein. Darüber hinaus sind aber auch alle diejenigen Bücher als solche Gegenstände des täg lichen Bedarfs anzusehen, die der Unterhaltung, Erbauung und Belehrung sowie der Ausbildung zu einem Berufe dienen. Nur ausnahmsweise wird daher die Eigenschaft eines Buches als Gegenstand des täglichen Bedarfs geleugnet werden können. Bei der Entscheidung der Frage wird es wesentlich auch aus die Größe der Auflage, die abgesetzt wird, ankommen, weil die Zahl der Kaufliebhaber einen Anhalt dafür gibt, in welchem Um fange ein BedürsniS herrscht, das täglich Befriedigung verlangt. Alle Preisprüfungsstellen werden daher gebeten, die an ihrem Orte befindlichen Organisationen der Sortimentsbuch. Händler entsprechend zu belehren und vor Zuwiderhandlungen zu verwarnen. Sollten Warnungen wirkungslos bleiben, so wird gebeten, mit Strafanzeigen vorzugehen. Es wird ergebenst gebeten, die beteiligten Fachkreise auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen und aus Unterlassung von Zuwiderhandlungen hinzuwirken. In Vertretung gez. vr. Frz. Müller.