Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 sür Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Pctitzeile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 108. Leipzig, Montag den 11. Mai 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Kekarmtmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt crm Sonntag Kantate, den 17. Mai 1908, vormittags 10HlHr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1907/08. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1907. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1908. 4. Antrag der Herren R. V. Voetticher, vr. B. LehmaNN in Danzig und Genossen: „Die Hauptversammlung wolle folgende Änderung des 8 29 Ziffer 4 und 8 30 Absatz 2 der Satzungen des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler beschließen. Es lauten in Zukunft: 8 29 Ziffer 4: der Vereins-Ausschuß; derselbe besteht aus 11 Mitgliedern und zwar aus drei Vertretern der Orts- und Kreisvereine, vier Vertretern des Deutschen Verlegervereins, drei Vertretern des Vereins der Deutschen Sortimenter und einem Vertreter des Vereins Leipziger Kommissionäre; und 8 30 Absatz 2: Die Wahl des Vereins-Ausschusses findet in folgender Weise statt. Es wählen: die Orts- und Kreisvereine gemeinsam drei Vertreter, der Deutsche Verlegerverein vier Vertreter, der Verein der Deutschen Sortimenter drei Vertreter und der Verein Leipziger Kommissionäre einen Vertreter, sämtlich auf Grund der bezüglichen Bestimmungen ihrer Vereinssatzungen, welche vom Vorstand genehmigt sind." 5. Antrag der Herren vr. B. LehmaNN, R. b. Boetticher in Danzig und Genossen: Der 8 4 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung erhält zu seinem Absatz a nachfolgenden Zusatz: „Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, welche vom Verleger mit einem geringeren als dem Minimalrabatt von 25o/o ^ Rechnung oder 30°/, bar verkauft werden, bleibt dem Sortimenter die Festsetzung des Laden- Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. 681