SdrlE»,, D„chn. Z, 3. Februar >916. Zur Beachtung! Nach HII Absatz 2 der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes erscheint der Illustrierte Teil nach Maßgabe des vorhandenen Stoffes. / Wenn die Drnckvorlagen und Klischees etwa acht Tage vor dem Erscheimmgstag bei der Geschäftsstelle vorliegen und keine Korrektur gewünscht wird, erfolgt die Auf nahme der Anzeigen in der nächsten Ausgabe. Bei vorheriger Korrektursendung verzögert sich der Abdruck um einige Tage. kr'LE. u. W.!«;