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2790 Fertige Bücher u. s. w. IS 202, 1. September. lXur uuf VerlonAOn! s2559l.j Lei 4. kiillelcer in l8ersolm erxolüenen unü evursten auk Verlgnxen ver8gn6t: Lion, I)r., Lgn6bnob 6er Neeiieinal- un6 8gnitLt8-6oIi2si. 2. 66. (Dupplernsnt). 1^5 oi-6. — 6ns86lbs. 1. 66. Osb. 2yß or6. knlilrott, Or., 6is Löblsn un6 Orottsn in RhöillIs,u6-1Vs8tx>l>g.len. ^ or6, — 6is nsllsnt6eel;ts Droptbtdnböhls in 6srOrüu6, AsognutOeellsnböiile, usbet 6Isn. PH or6. Lobosus, Or. 0., IVsin- (Wn88sr- un6^I- stoknl-) Xnrts vom Rhein nn6 geiosn k^shsnüü886n. Ool. stz ^ or6. — ^.m Rhsin, Lübrsr kür Rsi8sn6s. Nit 2 Rurtsn. U or6. — Linkührunx in 6is8obvrei2. NitXsrts. U ^ or6. Lurtmunn'8 Zebrsibuntsrrioüt in 3 Onresn. 1. 3 8-s, 2. 5 8-s, 3. 7 8^s. 2u8grnll>6n yh ^ orcl, — Os8krnxunt6rriohtin2 Onr8on. 1. 48-s, 2. 10 8-s. 2u88,INM6N xsb. ^ ^ oi-6. Vsiisäö^, 4., 6sr 6sut8ohs Rsiohgkroihsrr von 8toin. Osli. 1 -)? or6. Zu^sesn, 6is Lents 6sr ebrietliehsn Lirebo. 3 6ün6s. Lein xsb. mit OoI6so!mitt 4 -s? or6. 6rubs,L.1V,, Ä8tbsti8LbsVortrüAS. 2 Rbsils in 1 6g,n6 elsx. xsh. 2YH or6. Lohults, 2u Onues. Lin l^rieollsr Og-olug. Lsio xsb. yß or6. 660§llo8ti8obs lisdsreiehts - nnä PlötL- lrnrts äes rvs8tphülisehsn 81s1nkolilsn- ^sbirAS8, in Lgrbsn6ruole, in 2 6Istt. ^.rntliebs 4,u8xgbs. 5 or6. — 6o. ^.ntxssoxsn in Ltni — nl8 4Vg.n6- learts 7 or6. Oottnsr, 6n8 rvsetphülmehs 8tsinhohlsn- Asbirxe. Dsxt nnrLIöt2leg.rts, 1-/>or6. Lisvsrs, Oshsrgiehtelenrts 6sr 6srx- nn6 blüttsnworles im rvegtphül, 0bsr-6srx- s.rnt8-6s2irles im Nn888ts,b 1 : 80,000. 1 or6. — glphgbsti8vhs8 Verssiolinieg 8Ümmt- lieher 8tsinleohlsnxrub8n, nsb8t 8tn- tietigohftn /InAgbsn. Olsb. PH or6. Lmmsrieh (8teuer-6atll), topoAruxihisohs Lnrto 688 lisxiorunxLherirles /Irnshsrx. Ool. 14/5 or6. s25592.j In unserem Verlag erschien eben: Ueber die Grundprincipien des „Entwur fes einer Proccßordnung in bürgerlichen Nechtsstreitigkciten für den norddeutschen Bund" von L. Hagen, Advokat-Anwalt in Bonn. Preis 5 S-f. LZ" Eine scharfe Kritik, die in den betref fenden Kreisen Aufsehen erregen wird. Wir ver senden auf Verlangen ä cond. Max Cohen L Sohn in Bonn. f25593.^ Neues Reisehandbuch ZUZ" mit 66'/s°/o u. 4/3. dU 4 Exemplare kosten 10 20 N-s — 19 fl. 12 kr. ord., 2 ^ 20 N-s ----- 4 fl. 48 kr. netto TT" jedoch nur bis 1. October 1800 Reisehandbuch für das Königreich Bayern und die angrenzenden Ländcrstriche, beson ders Tyrol und Salzkammcrgut mit be sonderer Rücksicht auf Geschichte, Topo graphie, Handel und Gewerbe von Or. Julius Bernhard. Mit 1 Karte, 20 Städleplänen und 22 Ansichten. Höchst elegant gcb. in rothe Leinwand mit Gold vignette und Wappen 2 -/? 20 N-s — 4 fl. 48 kr. ord. TT" Der Verfasser sagt von seinem Werke in der Vorrede: „Der dem Buche zu Grunde liegende Gedanke unterscheidet sich von den Grundlagen der bisher erschienenen Reisehandbücher wesentlich dadurch, dag es nicht bloß wie Bädeker, der dem flüchtig durch ein Land eilenden Reisenden, der nur das Wichtigste zu sehen und kennen zu lernen ver langt, wohl genügen mag, ein allgemeines Bild des WisscnSwerthesien vor uns aufrollt, sondern eine gründliche Kenntniß des ganzen Landes uns verschafft und uns dasselbe in allen einzelnen Theilen kennen lehrt, ja selbst die verborgensten Schlupfwinkel mit uns aufsucht und das Eigen- thümliche an ihnen hervorhebt. — Ferner wird darin auch die Industrie nicht nur jeder Ge gend, sondern jedes irgend nennenswerlhen Orts so weit berücksichtigt, daß selbst die einzelnen Fir men mit den sie vertretenden Fabrikaten aufge führt werden und dadurch ein volles Jndustric- lcrikon oder Adreßhandbuch des Landes entsteht, welches insbesondere für den Geschäftsreisenden von großem Werthe ist. „Aus dem eben Gesagten geht zur Genüge hervor, daß das vorliegende Reisehandbuch keine Concurrenz für Bädeker ist und sein will und daß auch Bädeker keine Concurrenz für dasselbe sein kann. „Das Reisehandbuch für Bayern bildet eine Specialität für Bayern und hat somit für jeden gebildeten Bewohner dieses Landes, sowie aber namentlich für die Stati stiker aller Län der ein wesentliches und bleibendes Interesse. „Ucbrigens liegt es in der Natur der Sache, daß bei einem Buche, das eine solche ungeheure Masse Einzelheiten, ein so über alle gewöhnliche Vorstellung reichhaltiges Detail enthält, hie und da auch kleine Unrichtigkeiten sich einschleichen können, wenn der Verfasser auch mit noch so großer Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen ist." Das vorliegende Werk ist neu, gründlich bearbeitet, elegant ausgestattet, und setze ich nur deshalb den Nettopreis so bedeutend herab, weil ich den Plan, auch für andere Länder ähn liche Reisehandbücher zu bringen, aufgegcbcn habe. Zur Disposition gestellte und in neue Rech nung gelieferte Erempl. streiche ich auf Verlangen von der Rechnung und nehme auf Wunsch oen Betrag mit obigem Rabatt nach. Hiernach sehe ich den gef. Bestellungen ent gegen und bitte um möglichste Verwendung. Hochachtungsvoll Hofsmann'sche Vcrlagshdlg. in Stuttgart. s25594.j Im Verlag von F. L. Schorkops (Köhler's Buch-, Kunst- ».Musikalienhandlung) in Darmstadt ist soeben erschienen: Die Gemeindeutsche Civilproceß- Reftitution mit besonderer Gcrlickslchtigimg des in-en rechts-rheinische» Provinzen des Groß herzogthums Hessen geltenden proceß- rechtes in den Noten von Wilhelm Heinzerling, LandgcrichtSaffeffor in Zwinge,lberg a/B. Nebst einer Beilage: Das Rsroockiuru und tZolloüciniu r88titutionii> der Rechtsprechung des Oberappellationsgerichtes in Darmstadt und 90 Belege. Zweite durch Zusätze und 20 Belege vermehrte Ausgabe. 30 Bogen, gr. 8. Preis 1 15 mit 25 A in Rechnung, 33sh gb gegen baar. Die im Contert eine erschöpfende Darstellung der gemeinrechtlichen Restitutionslehre, in den umfangreichen Noten unü Belegen eine sorgfäl tige Berücksichtigung der partikularhesfischc» Ge setzgebung und Rechtsprechung enthaltende Schrift, hat in Tagesblättern (Darmst. Ztg. 1865 Nr, 268; 1866 Nr. 43) und eingehenden wissenschaftlichen Besprechungen (Archiv s. prakt. RechtSwissensch. N. F. Bd. tll. S. 220 fs, Schletter's Jahrb. Bd. XIII. S. 140 fs) die günstigste Kritik er fahren. Fleiß und Sorgfalt in Lösung der ge stellten Aufgabe, klare, systematische Gliederung des Stoffes, Fülle und Corrcctheit der Citate werden hervorgchoben und die Schrift in der zweit erwähnten Besprechung geradezu als „Leit stern rm Labyrinthe der Restitutions- lehrc" bezeichnet, — Zm Einklang damit steht die Berücksichtigung der Schrift durch die ange sehensten Rechtslehrer (Reuaud allegirt sie in seinem neuesten Prozeßwerke in §. 188 —191 28 mal). Da nun die neue Ausgade durch Zu sätze und 20 Belege wesentlich verbessert und ver mehrt ist, so glaubt die Vcrlagshandlnug die Schrift den Herren Juristen angelegentlichst em pfehlen zu dürfen. Der einer allgemeinen Verbreitung wohlallein entgegcnstehende Preis ist fast auf die Hälfte er mäßigt und bietet das Buch in seiner neuen Ge stalt den Herren Sortimentern gewiß einen wür digen und dankbaren Gegenstand ihrer eifrigen Verwendung. — Mitglieder der oberen Gerichts höfe, Civilrichter, Advocaten und angehende Ju risten werden das Werk, auf welches sie außer dem durch Inserate in den besten jurist. Organen aufmerksam gemacht werden, gern kaufen. (Siehe Wahlzettel.) s25595.j liier rvurde ans liosken ries Iler- au8gsbsr8 in einer von 250 8xp!., von 6enen nur 150 in 6en Hsnäel leamen, Kestruclel: Ouilloolis, In proxllrötio 6u Ro^- 0b»rl68 VIII. 6ubli8 pour In, xirerniöro koig cl'gpröz le nag. nuieguo xnr >8 Nnrcsnis 6s In OrnnAS. 1 Vol. in-16. 6s LlV et 82 pgA. 6r. Lnckenpreie 7 kr. 50 o. Iclr begitre noost einixe Lxpl. L l-^ISbl-k, haar. ksri8. 4. kranvle (L Vievvex),