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^ 295, 18. Deccmbcr. Nichtamtlicher Thcil. 4807 Monaten". (Ich hätte allerdings deutlicher schreiben sollen: „VVNZ- i bis lbmonatlicher Dauer".) Hr. Schürmann scheint indessen mich so verstanden zu haben, als hätte ich geschrieben: „Kredite von 15- monatlicher Dauer bilden die Regel", und in diesem Falle wäre allerdings sein Tadel ein gerechter. Im weiteren Versolgc bemerkte ich sodann, daß in den buchhändlcrische» Kreisen sich eine Reaction gegen diese langen Kreditgewährungen bemerkbar mache, und daß die Zahl der „festen Bezüge" continuirlich steige, und freue mich, daß Hr. Schürmann diese meine Angabe bekräftigt. JnNr.248 des Börsenblattes (S.3S17) sagtHr. Schürmann: „Als einen weiteren Ucbclstand des Conditionsgeschästes und des direkte» Verkehrs bezeichnet Kleinwächter die geradezu riesige Arbcits- und Kostenlast, welche diese Betriebsart dem Sortimenter auserlege." Das ist ein Mißverständniß; ich bczeichnete wohl die Arbeits- und Kostenlast als eine » othwendige Folge des direk ten Verkehrs zwischen Verleger und Sortimenter, keineswegs aber als eine» Uebelstand, der beseitigt werden könne; im Gegenthcile, ich hob in meinem Aufsätze ausdrücklich hervor, daß der dirccte Ver kehr zwischen Sortimenter und Verleger die oonäitio sino gna non für den Vertrieb namentlich der wissenschaftlichen Literatur bilde, weil nur diese Gcschästssorm dem Verleger die Möglichkeit wahrt, seinen Markt vollständig und genau z» Überblicken. Ich gehe wohl nicht fehl, wenn ich annehme, daß Hr. Schür- mann in meinem Aufsatze die erste» Vorposten eines gegen den deutschen Buchhandelzu eröffnenden, wohlorganisirten Kriegszuges erblickte, und daß er demgemäß schon die ersten Plänkler energisch zurückzuwersen bestrebt war. Soweit dies meine Person betrifft, ist er in, Jrrthum; ich wußte und weiß von einem derartigenKriegs- plane nichts und war durch die Anmerkung, welche die Redaction der Berliner „Vierleljahrschrift" meinem Aufsatze vorauszuschicken für gut fand, selbst überrascht. Ich wollte in meinen, Aussätze lediglich den Versuch mache», die bestehenden Einrichtungen des deutschen Buchhandels zu zergliedern, ihre Berechtigung zu ergrün den und ihre etwaige Gestaltung in der Zukunft theoretisch zu con- struiren. Die Berechtigung des Maaren-Bezuges ü cond. und des dirccten Verkehrs zwischen Verleger und Sortimenter glaubte ich in der eigcnthümlichen, Natur der Bücherwaare (speciell der Novitäten) zu erkennen, welche nur ganz individuellen Bedürfnissen dient und überdies rasch veraltet, so daß der Vertrieb derselben die höchste Vorsicht und demgemäß besondere Geschästsformcn erfordert. Daraus mußte ich aber andererseits zu dem Resultate gelangen, daß diese Eigentümlichkeiten des Buchhandels in dem Maße entbehr licher werden, als die Leselust im Publicum steigt, weil damit die Bücher ihren erccptionellen Charakter Schritt für Schritt mehr abstreifen. Ich wollte und will hiermit nichts Anderes als meine subjektive Ueberzeugung ausgesprochen habe», nicht im entferntesten aber fiel mir ein, den Reformator des deutschen Buchhandels etwa spielen zu wollen. Riga, den —- November 1872. ^ ' 25. Friedr. Kleinwachter. Misccllen Aehnlich wie unter den Mitgliedern des Deutschen Buchdrucker- vereinS (Nr. 289), so hat sich in Liesen Tagen auch unter den Druckereibesitzern Wiens eine Verbindung gegen die jetzige» von neuem gesteigerten Ansprüche der Sctzcrgehilsen gebildet. Die Oestcrr. Buchhändlcr-Correspondcnz berichtet darüber wie folgt: „Die Setzergehilsen haben in letzter Zeit und in kurzen Zwischenräumen zweimal neue Forderungen sormulirt und diese zu nächst den Eigentümern von Zeitungsdruckereie» zur Annahme vor- gclegt. Eine dieser Forderungen hat allgemein die Ueberzeugung hervorgerusen, daß, sowenig wie »mit des Geschickes Mächten«, mit den Herren Setzer» ei» »ewiger Bund zu flechten« sei; daß, wie es in der den Herren Setzern crthcilteN Antwort heißt, auch mit einer Gewährung der neuesten Forderungen ei» dauerndes Einvernehmen zwischen den Druckcbeibesitzern und den Setzergehilfen nicht erzielt, und daß damit nur eine weitere Reihe neuer, immer weitergchendcr Ansprüche eröffnet werden würde. Es ist wohl klar, heißt es in dieser Antwort weiter, »daß auf diesem Wege alle Verhältnisse um gekehrt würden und ei» Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unmöglich wäre. Es ist daher von den Besitzern der Zeitungs- und Buch-Druckereien in Wien beschlossen worden, auf Ihre Forderungen wegen Abkürzung der Arbeitszeit und speciell der Nachtarbeit, sowie auf jene wegen des „Speckes" nicht cinzugeheu.« Augleich haben die Besitzer der Zeitungs- und Buch-Druckereien in Wien mit Einstimmigkeit beschlossen, der Vereinigung von Severn eine Vereinigung der Gcsammtheit der Druckercibcsitzer gegcnübcr- zustellen, um auf diese Weise für alle Zukunft cvenluellenFordcrnn- gen der Setzer gemeinsam zu begegne». Gerne bereit begründeten Ansprüchen zu entsprechen, welche mit de» allgemeinen Interessen vereinbar sind, werden die vereinigten Drnckercibesitzer von Wien unannehmbare Ansprüche sürdcrhi» einhellig und unbeugsam zurück- weisen. Der geschlossenen Vereinigung liegt ein in rechtsgültige Form gebrachter Vertrag zu Grunde, in welchem alle Eventualitäten vorgesehen sind. Eine seltene Einmüthigkeit und Entschlossenheit beseelte alle Thcilnehmer der Versammlung, in welcher jcnerVcrlrag besiegelt worden ist. Rur so ist cs zu erklären, daß trotz des §. 5. des Vertrages, welcher zur Sicherung der Erfüllung der in diesem Uebercinkommen eingegangcnen Verpflichtungen festsetzt, daß jeder der Contrahenten beiVerletzung einer einzigen dieser Verbindlichkeiten verpflichtet sein soll, sür jeden Tag, an welchem die Verletzung statt findet oder sortdauert, cine Conventionalstrafe von zweitausend Gul den oe. W. zu bezahlen, daß, wie gesagt, alle Anwesenden ohne Zö gern den Vertrag nntcrzeichnctcn." Der königlichen Bibliothek in Berlin steht eitle sehr dankenswerthe Bereicherung ihrer indischen Handschristensammlung bevor. Pros. Bühler in Bombay schrieb im Mai d. I. an den Obcrbibliothekar Geh. Rath Pertz: daß er die Gelegenheit habe, eine vollständige Serie der Jaina-Agama, mit Commentaren, zu erwerben, und bot sich an, den Ankauf derselben für die königliche Bibliothek zu vermitteln. In Liesen Tagen ist nun die königliche Genehmigung hierzu erfolgt und die Ankaufssumme dafür angewie sen worden. Damit wird uns eine annoch fast ganz unbekannte Richtung der indischen Literatur erschlossen werden, von weichet bis her ans europäischen Bibliotheken nur sehr geringe Fragmente eri- stirten. Eines derselben befindet sich seltsamerweise in dem Anti quarium zu Schwerin und hat vor einigen Jahren (18K6, 1867) einem Berliner Gelehrten, Prof. Weber, Veranlassung ;n einer nm- sangreichen Schrift: „lieber ei» Fragment der Bhagavati, Beitrag zur Kenntniß der heiligen Literatur und Sprache der Jaina" gege ben. — Die Jaina rcpräsentiren eine der ältesten Secten des Buddhismus, mit dem sie prinzipiell zwar eigentlich völlig übcrcin- stimmen, äußerlich aber und in dogmatischer Beziehung ganz gc- hrochcn haben. Sie sind jetzt noch sehr zahlreich in Indien, besonders im Westen und Südwesten, während der Buddhismus aus Indien verjagt ist. Ihre heiligen Schriften sind von einem in der That kolossalen Umfange, größtentheils in Mügadhl, einem alten dem PLli sehr nahestehende» Volksdialekt, abgesaßt, und reich an Legen den historischen Inhalts, so daß daraus auch für die indische Ge schichte, resp. Literaturgeschichte, reiche Ausbeute zu erwarte» steht. (Mg. Ztg.) 654