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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exernplar 10 ./6, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen-werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 174. Leipzig, Montag den 29. Juli 1907. 74. Jahrgang. Amtlicher Teil 168. — Verordnung des ^österreichischen^ Iustizministers vom 18. Juli 1907 über den Llrheberrechtsschutz im Verhältnisse ^Österreichs^ zu Dänemark. I. Nach Artikel 36 des dänischen Gesetzes vom 29. März 1904 über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst können die Bestimmungen dieses Gesetzes unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit durch königliche Verordnung ganz oder teilweise auf die Werke von Ausländern zur An wendung gebracht werden, auch wenn diese Werke nicht durch einen dänischen Verleger veröffentlicht werden. Auf Grund dieser Bestimmung wird das angeführte Gesetz durch königliche Verordnung mit Wirksamkeit vom 1. August 1907 auf die von österreichischen Staatsbürgern geschaffenen und nach deren heimatlichen Gesetzen geschützten Werke der Literatur und Kunst mit der Maßgabe anwendbar erklärt, daß der Schutz eines solchen Werkes in Dänemark nicht länger dauert als der Schutz, den das Werk nach den österreichischen Gesetzen genießt. Der Schutz wird auch den vor dem 1. August 1907 geschaffenen oder veröffentlichten Werken derart zukommen, daß die Zulässigkeit der im Artikel 37, Absatz 2 und 3 des dänischen Gesetzes vom 29. März 1904 genannten Handlungen davon abhängt, ob sie vor der Veröffentlichung der königlichen Verordnung be gonnen worden sind. II. Da demnach die Gegenseitigkeit gewährleistet ist, wird gemäß Artikel I des Gesetzes vom 26. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 58, verordnet: Die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, R.-G.-Bl. Nr. 197, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie, finden auf die nicht im Inlands erschienenen, in Dänemark ge schützten Werke der Literatur und Kunst dänischer Staats bürger mit der Einschränkung Anwendung, daß die Dauer des Schutzes eines solchen Werkes in den im Reichsrate ver tretenen Königreichen und Ländern die in Dänemark geltende Schutzfrist nicht übersteigt. III. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1907 in Kraft. Sie gilt auch für die vor diesem Tage erschienenen Werke. Die Bestimmungen der ZK 66 und 67 des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, R.-G.-Bl. Nr. 197, ferner der ZK 9 bis 15 der Verordnung des Justizministeriums vom 29. Dezember 1895, R.-G.-Bl. Nr. 198, finden auf solche Werke mit der Änderung Anwendung, daß auch bloß begonnene Vervielfältigungen und Nachbildungen, deren Her stellung bisher nicht verboten war, vollendet und gleich den bereits erlaubterweise hergestellten verbreitet werden können. Wo in den angeführten Vorschriften vor dem Beginn der Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. Wirksamkeit des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, R.-G.-Bl. Nr. 197, die Rede ist oder Fristen von diesem Zeitpunkte an berechnet werden, ist an Stelle dieses Zeitpunktes der Beginn der Wirksamkeit der gegenwärtigen Verordnung maßgebend. (gez.) Klein m. x. (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. llXXVl. Stück. Ausgegeben szu Wiens und ver sandt am 25. Juli 1907.) Kreisverein der Rhein.-Westfäl. Buchhändler. Am Sonntag, 4. August d. I., vormittags 11'/, Uhr, findet im Hotel Monopol-Metropole, Kaiser Wilhelmstraße 2 in Düsseldorf die diesjährige Hauptversammlung statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Vereinsjahr; 2. Rechnungslegung; 3. Neuwahl des Vorstandes: Es scheiden aus: Herr Sigism. Theissing, 1. Schatzmeister, nicht wieder wählbar. Herr Heinrich Schöningh, 2. Schatz meister, wieder wählbar; 4. Besprechung des Fragebogens der Vereinigten Vorstände des Börsenvereins und des Deutschen Verlegeroereins; 5. Anfragen aus den Kreisen der Mitglieder; Verschiedenes; 6. Ort der Hauptversammlung 1908. Der Vorstand des Areisvereius der Rheinisch-Westfälischen Suchhändler: Alexander Ganz. PaulStuermer. Sigism.Theissing. Georg Schumacher. Arthur Tacke. Heiur. Schöningh. Erschienene Neuigkeiten -es deutschen öuchhandets. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bet den mit n.n. u. v.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. I. P. Bachem in Köln. Herz, Herm:: Musterkatalog f. volkstümliche Bibliotheken. sAus: -Bücherwelt-.j (S. 171-231.) Lex.-8°. ('07.) —. 50 Wasmann, E., 8. I.: Menschen- u. Tierseele. 4. Ausl. (16 S.) gr. 8°. '07. —. 60 Johann Arnbrostns Barth in Leipzig. Qusutbsr, Lriv.-OvL. Or. Lovr.: llüestbebr Lur klstur? Lins Lstraebtg. üb. das Verbii.lt.ois Iss Llenseben rur Hatur u. äis Lntvieblg. desselben. (72 8.) 8". '07. 1. 20 Ltsru, 01s.ru, n. IVillism Stsru: Nonograpbisn üb. dis sss- lisobe Lntrvicbluvg des Landes. I. Oie Lindsrspraebe. Lins pszwbolog. u. sxracbtbsoret. Lntsrsnobg. <XlI, 394 8.) gr. 8°. '07. 11. gsb. in llsinv. bar 12. — 974