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35 36 eine auf zugefügte Verletzung wohlerworbener Rechte ge richtete Klage zu erkennen, anerkannt. Eben so wenig ist nach dem Urtheile des Oberappellationsgerichts der Gegenstand der Klage, nach der Beschaffenheit der dar in behaupteten Rechtsverletzung, als ungeeignet zur Er- theilung eines gerichtlichen unbedingten Mandats zu be trachten , indem es nur daraus ankommen könne, ob die von der Polizeibehörde ausgcgangene Verhinderung des hier in Frage stehenden Unternehmens eines kasselschen Buch druckers, nach dem Urtheile des competcnten Gerichts, eine der Bestimmung, des §. 37 der Verfassungsurkunde zuwi derlaufende und solchemnach den Klager in der Freiheit sei nes Eigenthums gesetzwidrig beschränkende Handlung sey. Daß aber Letzteres wirklich der Fall ist, dafür werden vom Oberappellationsgerichte folgende Gründe aufgestellt: daß eine grammatikalische Erklärung des tz.37 dcrVersassungs- urkunde unzweifelhaft zu dem Ergcbniß führte, daß die Censur in andern, als den durch die Bundesgesetze be stimmten Fällen sogleich mit der Verkündigung der Ver fassungsurkunde nicht mehr zulässig seyn solle; daß bei dem hier vorliegenden klaren Wortsinne ein etwaniges davon abweichendes Resultat der logischen Interpretation nur alsdann berücksichtigt werden könnte, wenn jener mit dem sonstigen Inhalte der Verfassungsurkunde un zweifelhaft im Widerspruche stände oder für an sich ver nunftwidrig gehalten werden müßte, vorliegend jedoch weder das Eine noch das Andere anzunehmen steht, da es etwas sich Widersprechendes nicht enthält, wenn vor dem wirklichen Eintreten einer in ihrem vollen Umfange gestalteten Preßfreiheit erst ein Gesetz gegen Prcßvcrgehen erlassen werden soll, gleichwohl hinsichtlich derjenigen Druckschriften, welche nicht unter der einschlagenden Be stimmung der Bundesgesetze stehen, die Eensur alsbald schon abgeschafft wird, und da bei dem Vorhandenscyn allgemeiner Strafgesetze, welche, so lange ein besonderes Gesetz gegen Preßvergehen nicht besteht, ungczweifelt auch auf die durch die Presse begangenen Vergehen Anwen dung finden, ein vernünftiger Rechtszustand auch unter der eben erwähnten Voraussetzung für ausgeschlossen nicht gehalten werden kann; daß hiernach die unbestrit tenermaßen blos wegen umgangener Censur bewirkte Be schlagnahme einer über 20 Druckbogen starken Schrift als eine dem Gesetze zuwiderlaufende Handlung, mithin das vom Obergerichte dagegen erlassene unbedingte Mandat als rechtlich begründet und in seiner faktischen Voraussetzung nicht widerlegt sich darstcllt. Da der Buchdrucker durch Einschreiten der Polizei verhindert worden ist, die unter der Presse befindliche Schrift zur gehörigen Zeit, wo deren Inhalt von einem vorzüglichen Interesse war, er scheinen zu lassen, und daher die Ausgabe derselben ganz unterlassen hat, so soll derselbe jetzt Willens seyn, eine Entschädigungsklage wegen seines Verlustes bei den Ge richten gegen den Staatsanwalt anhängig zu machen. (Allgem. Zeitung 1833, Beil. Nr. 364.) Buchhandel. L h r o n i k > des deutschen Buchhandels. (Fortsetzung.) Jahr 183 3. Auch im vergangenen Jahre fehlte es in den Bun- desstaaten so wie in den angränzenden, mit dem deut schen Buchhandel in näherer Berührung stehenden Län dern nicht an neuen Etablissements. Sind diese aber, wie irgendwo behauptet wurde, im allgemeinen ein Zei chen des größer» Umschwungs der Geschäfte, so dürfte an einen Rückgang derselben vorläufig noch nicht zu denken seyn; wir sind anderer Meinung, doch bleibt cs natürlich einem jeden überlassen, sich sein Urtheil hier über selbst zu bilden. Eine möglichst genaue Uebersicht derjenigen Hand lungen, die theils neu im Kreise des Buchhandels auf traten, theils nur in veränderter Gestalt erschienen, wird gewiß nicht unwillkommen seyn, wir liefern sie daher nachstehend in chronologischer Folge, insofern wir durch Circulare Kunde empfingen. 1833. Neue Etablissements. Am i. Jan. I. L. Büchner ctablirt sich in Bai reuth. - 2- - Joh. Prechter etablirt sich in Neu burg a. d. Donau. « 1. Febr. I. P. Mathieux eröffnet eine Sor timents-Buch-, Kunst-und Musi- kalienhandl. in Cöln. Seine Ver- lagshandl. und Buchdruckerei besteht be reits seit 30 Jahren. - » » I. Frank hat seine seit ISIS in Brüssel bestehende Handl nach dem Haag verlegt« « 1. Marz. G. M. Bauerkeller etablirt sich in Wertheim a. M. - - » W. Wallis etablirte sich aufs neue, in Rastatt. - - . I. F. Winkler zeigt an, daß er die Pustet' sche Buchhandl. und Druckerei in P assau übernommen, und beides unter der bisherigen Firma seinen ungestörten Fort gang habe. - 11. » 6. Gerold in Wien hat in Gemein schaft mit L. Seidel und W. Brau müller die ehemalige F. L. Haller'- sche Buchhandl. in Brünn übernommen und wird sic mit den Genannten unter der Firma: Seidel u. Comp, fortführen. - 12. . Die Schulz'sche Buchh. m Hamm etablirt eine Filialhandl. in Soest. - 1. April. I. A. Ma per in Aachen errichtet eine Filialhandl. inBrüssel, Firma: Mayer und Somerhausen. -22. - H. Reichenbachetablirt sich inLeipzig.