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7154 s. d. Dtlchn. «Uchhmd-I Nichtamtlicher Teil. ^ 13«. 16. Juni ISIS geschäftlichen Abkommen einen »Reingewinn« konstruieren und verteilen zu wollen, bei dem selbst im günstigsten Falle einem der Kontrahenten ein sicherer Verlust oder wenigstens ein kaum nennenswerter Überschuß bleibt. Die Berlagshandlung hat den Nettopreis der Schrift aus 75 Pfennige festgesetzt, kann also, selbst wenn die gesamte Auflage verkauft wird, im günstigsten Falle vereinnahmen ^ 750.— Hiervon mindestens 1v"/o für Geschäftsspesen ab gerechnet mit ^ 75.— verbleibt ein »Reingewinn- von ^ 675.— zur Verteilung verfügbar. Hiervon hätte der Autor die Hälfte mit 337.50 zu erhalten, so daß ihm nach Abzug der für die Herstellung aufgewendeten 275.— ein Überschuß von ^ 62.50 bleiben würde. Hierbei ist abgesehen von dem sicher vor handenen Zinsverlust sowie davon, daß auf die später noch zu erörternde Art. wie die Verlagshandlung die 1ü°/o Spesen berechnet hat. dieser kleine Überschuß von 62 50 voraus sichtlich in ein Defizit verwandelt würde. Es sei nur darauf hingewiesen, daß die Verlagshandlung sich schon jetzt nicht 75.—, sondern bereits 86.97 Spesen berechnet hat. obgleich erst ein kleiner Teil der Auflage verkauft ist. Für die Verlagshandlung stellt sich die Berechnung dagegen so. daß sie die volle Hälfte des »Reingewinns- mit ^ 337.50 zuzüglich der Vertriebsspesen mit mindestens .. 75.— zusammen also 412.50 als Gegenwert für ihre Leistungen und Auslagen erhielte. Es bedarf nur der Klarstellung dieser Zahlen, um sest- zulegen. daß eine derartige Verteilung des Erträgnisses ans dem Verkauf der Schrift nicht dem vorliegenden Vertrags verhältnis entspricht, bei dem fast alles Risiko und fast alle Arbeit vom Autor und nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Arbeit vom Verleger getragen wird. Wenn also auf der einen Seite die Grundsätze der Billigkeit einer solchen Auslegung des Vertrags widersprechen, so geschieht dies auch durch den Wortlaut selbst insofern, als in Z 2 Absatz 3 der Verfasser ausdrücklich auf das Honorar verzichtet. Wenn die Meinung gewesen wäre, daß er auch auf Erstattung der Herstellungskosten verzichten sollte und wollte, so hätte das ebenso zum Ausdruck gebracht werden müssen wie der Verzicht aus Honorar. Hiernach muß angenommen werden, daß mindestens der Autor der Meinung gewesen ist. daß der Begriff »Reingewinn» auch iu dem vorliegenden Vertrage in dem allgemein üblichen Sinne gebraucht worden sei. Wollte der andere Teil diesen Begriff in einem anderen Sinne gebraucht wissen, so hätte die Formulierung des Vertrages dies in unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringen müssen. Wenn somit ein Reingewinn erst dann verteilt werden kann, wenn außer den Vertriebs- und Geschäftsspesen auch die Herstellungskosten aus den Einnahmen des Buches ge deckt find, so ist damit noch nicht gesagt, daß die gesamten Einnahmen zunächst zur Erstattung der Herstellungskosten zu verwenden sind. Bei der Art des vorliegenden Ver trags erscheint das um so mehr ausgeschlossen, als ja mit der Möglichkeit zu rechnen war. daß die Einnahmen aus dem Verkauf die Herstellungskosten überhaupt nicht deckten, so daß die Berlagshandlung eine Vergütung für ihre Mühewaltung überhaupt nicht erhielte. Diese Auffassung wird gestützt dadurch, daß in Z 2. III des Vertrages aus drücklich von dem »jährlich« sich ergebenden Reingewinn ge sprochen wird. Aus dieser Wendung ist zu schließen, daß bei der Berechnung in Übereinstimmung mit den Regeln der doppelten Buchhaltung die am Schluß des Rechnungsjahres vorhandenen Bestände mit dem Herstellungswert als Aktiv posten einzusetzen sind oder — was sachlich auf dasselbe hinauskommt — daß dem Verfasser nur der Herstellungs wert der tatsächlich verkauften Exemplare zu erstatten ist. Es ist ferner noch die von der Verlagshandlung ausgestellte Spesenberechnung zu prüfen, worüber im Vertrag nichts vereinbart ist. so daß die allgemein üblichen Grund sätze anzuwenden sind. Hiernach ist unter Umsatz nur der für tatsächlich ver kaufte Exemplare vereinnahmte Betrag zu verstehen, nicht — wie die Verlagshandlung berechnet — im ersten Jahre die gesamte Auslieserung, in den folgenden Jahren diese zuzüg lich der Disponenden. Für diese Art der Berechnung gilt ein Satz von 20»/„ als das Übliche ("ist Voigtländer. Der Verlagsvertrag. 3. Auflage S 28 Z 5 o). darum kann dieser der Berlagshandlung zugebilligt werden. Leipzig, den 15. Juni 1910 Kunst und Kunstliteratur auf der Ostermetz- Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig. IV. <I-III siehe Nr. V9, 124 u. 133 d. BI.) Das »6r6vjg.i-iuw 6rirnuni« in der St. Markusbibliothek in Venedig, seine Geschichte und seine Kunst von Giulio Coggiola, autorisierte deutsche Übersetzung von Kurt Freise, Verlag von A. W. Sijthoff in Leiden und Karl W. Hiersemann in Leipzig, das im wahren Sinne des Wortes sowohl seinem künstlerischen Werte wie seiner Ausstattung nach als ein Prachtwerk, ja als eines der kostbarsten Werke, die der Verlagsbuchhandel überhaupt gezeitigt hat, angesehen werden darf, liegt nunmehr vollendet vor, und so wollen wir uns jetzt etwas eingehender mit dieser schönen Publikation beschäftigen. Dies Ursvirrriuw, ein liturgisches Buch, setzt sich aus einer Folge von Pergamentheften zu sammen, deren Text mit Umrahmungen und Nandverzierungen, 18 kleinen und 19 großen und 24 zu einem Kalendarium ge hörigen Miniaturen versehen ist. Vom Text abgesondert enthält dies in seiner Art unübertreffliche Werk 49 große Miniaturen, deren Pergamentblätter nur auf einer Seite bemalt und wesent lich stärker als die Textblätter sind. Die Hauptbilder setzen sich aus Darstellungen des Alten und Neuen Testaments, sowie Personifikationen von Heiligen, Märtyrern und Aposteln zu sammen. Beim Vergleich der einzelnen Teile des bildlichen Schmucks bemerkt man im Stil sowohl wie in der Ausführung unverkennbare Verschiedenheiten der Darstellungsweise. Diese Verschiedenheit in der formalen und technischen Behandlung macht sich auch in den Randleisten geltend. Der Unterschied der künst lerischen Behandlung ist, mit wenigen Ausnahmen, am Ende eines Heftes oder einer mehr oder weniger großen Gruppe von Heften wahrnehmbar, so daß sich daraus die naheliegende Schlußfolgerung ergibt, daß an der bildlichen Ausschmückung verschiedene Künstler beteiligt waren. Besonders augenfällig tritt der Unterschied in den Randleisten hervor. Einen ganz hervor ragenden künstlerischen Geschmack und die bei weitem vollendetste technische Durchführung zeigt der Verfertiger jener Rand verzierungen, die auß immer höchst feinsinnig gewähltem Unter gründe durchaus naturalistisch dargestellte Blumen, Früchte, Schmetterlinge, Vögel, Muscheln und dergleichen aufweisen. Die Körperlichkeit, in der diese Dinge dargestellt sind, ist hier geradezu frappierend, ebenso offenbaren gerade diese Blätter ein ungemein klares Empfinden für die dekorative Wirkung, das sich in den üb rigen Blättern weit weniger äußert. Während dieser Künstler seine Umrahmungen und Randleisten an den Schattenseiten mit einer schwarzen Linie begrenzt, um seine Schmuckteile plastischer hervortreten zu lassen, umzieht ein anderer seine schmücken den Beigaben mit einer starken roten oder braunen Linie. Dieser Künstler stellt wieder mit Vorliebe äußerst natur getreu Tiere dar; ferner bietet er Wiedergaben von häuslichen Gerätschaften, Goldschmiedearbeiten usw., die für das Kostüm studium von Interesse sind. Weiter zeigt er auf kleinem Raum