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Redaktioneller Teil. ^ir 160, 13. Juli 1916. Allgemeiner Deutscher Buchyllndliiiigs-Gehilseu-Verband. Die 36. ordentliche Hauptversammlung vom 8. Juli 1916 hat die Tagesordnung wie folgt erledigt: Zu Punkt 1 und 2 wurde der Geschäftsbericht genehmigt und dem Vorstande Entlastung erteilt. Zu Punkt 3 wurden die Herren Otto Carlsohn, Richard Hohlfeld und Karl Schmidt zu Vorstandsmitgliedern, zu Punkt 4 die Herren Max Hellmund, Max Hehler und Ernst Münz zu Ersatzmännern, zu Punkt 5 die Herren Jos. Meyer-Freiburg, Ernst Gollner-München, Carl Grotze-Berlin, Heinr. Weise- Leipzig, Friedrich Feldner-Wien, Konrad Schneider- Breslau und Walter Winckler-Stuttgart zu Mitgliedern des Berufungsausschusses, zu Punkt 6 die Herren Karl Franke, Otto Jungnickel und Karl Münch zu Mitgliedern des Wahlausschusses, und zu Punkt 7 die Herren Max Franke, Robert Neumann und Bernhard Ruf zu Mitgliedern des Rechnungsausschusses wieder- bzw. neugewählt. Zu Punkt 8 wurde der Antrag des Vorstandes unter a) und d) zum Beschluß erhoben. Zu Punkt 9 wurde der Vorstand ermächtigt, zu Notstands unterstützungen an bedürftige Familien der im Kriegsdienste stehenden Mitglieder zunächst die Verbandskasse und gegebenen falls weitere verfügbare Mittel der Unterstützungskasse heran zuziehen. Leipzig, 10. Juli 1916. Der Vorstand. Otto Carlsohn. Richard Hintzsche. Kranken- and BezrSbniskasie des Allgemeinen Deutschen Bnchhandlungg-Gehllsen-Beriiodes. In der Hauptversammlung vom 8. Juli 1916 wurde» die folgenden Beschlüsse gefaßt: Zu Punkt 1 und 2 den Geschäftsbericht zu genehmigen und dem Vorstande Entlastung zu erteilen; zu Punkt 3 in den Rechnungsausschuß die Herren Max Franke, Robert Neumann und Bernhard Ruf zu wählen; zu Punkt 4, dem Beschluß des Vorstandes, die Bestimmung der Satzung über das Ruhen der Rechte hinsichtlich des An spruchs auf Begräbnisgeld für die am Kriege teilnehmenden Mitglieder während dessen Dauer außer Kraft zu setzen, zu- zustimmen. Leipzig, 10. Juli 1916. Der Vorstand. Otto Carlsohn. Richard Hintzsche. Iaoalibeakaffe des Allgemeinen Deutschen Bichhandlungs-Gehilsea-Berbandes. Die Hauptversammlung vom 9. Juli 1916 hat die Tages ordnung wie folgt erledigt: Zu Punkt 1 und 2 wurde der Geschäftsbericht genehmigt und dem Vorstande Entlastung erteilt; zu Punkt 3 wurden die Herren Max Franke, Robert Neumann und Bernhard Ruf zu Mitgliedern des Rech nungsausschusses gewählt; und zu Punkt 4 wurde dem Antrag des Vorstandes, die Be stimmung über das Ruhen der Rechte der am Kriege teil nehmenden Mitglieder für dessen Dauer außer Kraft zu setzen, beigetreten. Leipzig, 10. Juli 1916. Der Vorstand. Otto Carlsohn. Richard Hintzsche. Wilwelikasse des Allgemeisen Deutschen Bllchhandlungs-Gehilses-Berbauder. Die Hauptversammlung vom 9. Juli 1916 erledigte ihre Tagesordnung wie folgt: Zu Punkt 1 und 2 wurde der Geschäftsbericht genehmigt und der Vorstand entlastet; zu Punkt 3 wurden die Herren Max Franke, Robert Neumann und Bernhard Ruf als Mitglieder des Rech- nungsausschusses gewählt; zu Punkt 4 wurde dem Anträge des Vorstandes, die Be stimmung der Satzung über das Ruhen der Rechte der am Kriege teilnehmenden Mitglieder für dessen Dauer außer Kraft zu setzen, zugeslimmt; zu dem mit Genehmigung der Hauptversammlung nachträglich aus die Tagesordnung gesetzten Punkt 4 a wurde der Antrag, ein infolge des Ablebens der Ehefrau aus der Kasse geschiedenes Mitglied, das im 65. Lebensjahr sich wieder verehelichte, als Mitglied wieder einzusetzen, abgelehnt; zu Punkt 5 wurde der Antrag des Vorstands, die KK 2 und 3, wie vorgeschlagen, schärfer zu fassen, angenommen. Leipzig, 10. Juli 1916. Der Vorstand Otto Carlsohn. Richard Hintzsche, Noch einmal K 21 des Verlagsrechts-Gesetzes. Besprochen von R. L. Prager. . Die Erörterung des Z 21 VG. hat in der diesjährigen Oster» messe einen breiten Raum eingenommen. Die von einer Anzahl Verlegern bereits «ingefllhrten und vom Sortiment allgemein ge forderten Teuernngszuschläge boten hierzu den Anlaß. Die An träge Schmidt (Hanuoverl und Paetsch (Königsberg) haben ver sucht, die Frage zu lösen, sind aber an dem Widerspruch der Ver leger gescheitert. Gutachten, die sich der Vorstand desBörsenvereins vom Justizrat Herrn vr. HilIig und von dem Syndikus des Börsenvereins, Herrn vr. Orth, hat erstatten lassen, gaben den Austakt zu anregenden Debatten im Verlegerverein und im Bör- senverein, die häufig zu außerordentlich temperamentvollen wur den. Die Gutachten behaupten, daß ein Teuerungsaufschlag einer Erhöhung des Ladenpreises, mithin einer Verletzung de« Z 21 VG. gleickikomme, also ebensowenig von dem Verleger gegen den Willen des Verfassers wie von dem Sortimenter gegen den Willen des Verlegers eingefllhrt werden dürfe. Wenn diese An sicht richtig ist, so würde natürlich di« Folgerung des Herrn vr. Orth, daß der Aufschlag auf den Ladenpreis auch gegen K 3 Ziffer 3 Absatz 2 der Satzungen verstoße, nicht zu beanstanden sein. Die Frage ist jo aber eben, ob ein Teuerungsaufschlag aus den Ladenpreis einer Erhöhung des Ladenpreises gleichkomme; Be weis« dafür kann ich in den Gutachten nicht entdecken. Auch .Herr vr. Bielefeld hat in der Hauptversammlung des Bör senvereins sich lebhaft aus den Standpunkt der Gutachten gestellt und im Hinblick auf sein« 12jährige Tätigkeit als Richter die Hörer versichert, daß, wenn ein solcher Ausschlag beschlossen würde, eine Autorenklage ihm unmittelbar auf dem Fuße folgen würde. Beweiskräftig war ja nun dieser Hinweis nicht, ebensowenig wie die erstatteten Gutachten einem Gegner der Ansicht zwin gend erscheinen dürften. Ich habe in der Kantate-Versammlung zu dieser Frage nicht das Wort genommen, obgleich meine lang jährige Tätigkeit als Sachverständiger und meine vieljährige Beschäftigung mit Urheber- und Verlagsrcchtsfragcn mir wohl eine Berechtigung dazu gegeben hätten. Ich habe mir aber die Sachlage lieber noch einmal in Ruhe klarmachen und zugleich mich vergewissern wollen, ob der H 21 schon zu einem Rechtsstreit Veranlassung gegeben hat. Liegen keine Entscheidungen vor, so sind alle Äußerungen über die Tragweite des Paragraphen rein persönliche, die man ebensogut anerkennen wie ablehnen kann. 918