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ten noch auf den Wegen eines gottgeordneten ehrenwerth en Berufs geschehen kann, und diesen Beruf deshalb nach Möglichkeit unterstützen, ihm aber nicht seine Krone rauben, in der Meinung, man thue Gott einen Dienst daran! Ein älterer Verleger christlicher Schriften. Die graphische Ausstellung in Philadelphia. Die Vorarbeiten für die graphische Ausstellung Leipzigs in Philadelphia hatten durch die Reisesaison, während welcher Leipzig von seinen typographisch-bibliopolischen Tonangebern fast vollstän dig verlassen war, eine Verzögerung erlitten. Das Comitä ist jetzt definitiv in folgender Zusammensetzung gebildet: Herr Carl B. Lorck, Vorsitzender; Herr E. A. Seemann, Stellvertreter des Vorsitzenden; Herr vr. G. O. I. Hase (in Firma Breitkopf L Härtel), erster Schriftführer; Herr vr. C. Lampe-Vischer (in Firma F. C. W. Vogel), zweiter Schriftführer; Herr Julius Meiß ner (in Firma Meißner L Buch), Cassirer; Herr Buchbindermeister Gustav Fritzsche und Herr Heinrich Hermann (in Firma Bernh. Hermann). Die einzelnen Arbeiten sind so vertheilt, daß Herr Lorck zunächst den Verkehr mit der Reichs-Commission in Berlin, Herr Seemann das Arrangement mit den Architekten, Decorateuren u. s. w. vermittelt; die Herren vr. Hase und vr. Lampe theilen sich in die Arbeit der Schristführung so, daß der Erstgenannte zunächst die Correspondenz nach Außen hin, der Letztere den inneren Verkehr mit den Leipziger Ausstellern unterhält. Herr Meißner wird neben den Cassengeschäften den artistischen Theil der Ausstellung, Herr Fritzsche die Buchbinderei-Ausstellung überwachen, während Herr Hermann die Speditions-Angelegenheiten besorgt. Die Aussteller sind nun aufgefordert, auf den ihnen über sandten Fragebogen die Ausstellungsgegenstände und den benöthig- ten Raum an Tisch-, Wand- oder Regalfläche anzugeben. Es muß jedoch dem ComitS anheimgestellt bleiben, inwieweit es die An sprüche des Einzelnen in Einklang mit der Rücksicht ans die Ge- sammtheit, die Bestimmungen der Reichs-Commission und den zu- ertheilten Raum zu bringen vermag. Es ist dies nicht der leichteste Theil der Ausgabe und es wird der gute Wille von allen Seiten dazu gehören, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. Als Grund satz ist angenommen, daß alle Bücher gebunden oder fest cartonnirt sein müssen und daß in der Regel Erzeugnisse, welche älter als 10 Jahre, nicht mit aufzunehmen sind. Ueber das äußere Arrangement lassen die letzten Bestimmun gen sich erst treffen nach Rückkehr des technischen Jnspectors der Reichs-Commisssvn, Herrn Bartels, der nach Philadelphia abgereist ist. Der Deutschland zuertheilte Raum ist nicht gerade groß, befin det sich jedoch in der besten Lage, begrenzt von dem Hauptlängen weg, der Rotunde und dem Hauptquerweg, und hat in der Mitte einen freien Platz, der wahrscheinlich als Garten geschmückt werden wird. Der ganze Ausstellungsraum wird wieder durch Längen- und Querwege in längliche Parallelogramme getheilt, so daß jede ein zelne Abtheilung vier Fronten hat. Laut der Bestimmung der Versammlung der Aussteller am 3. Aug. wurde auch ein für Alle gleichmäßiger erster Beitrag, wel cher dem Conto des Betreffenden gutgeschrieben wird, eingefordert. Wir bringen bei dieser Veranlassung noch in Erinnerung, daß die Reichs-Commission die Kosten für Land- und Seetransport nach Philadelphia, die Spesen für Ein- und Auspacken, Installation und Instandhaltung der Ausstellung, sowie die Ausgaben für den allge meinen Katalog bestreitet, außerdem aber noch für die Hälfte aller sonstigen Kosten der Leipziger Collectiv-Ausstellung bis zu der an- theiligenHöhe von10,000 Mark aufkommt. Haben z.B.die Aussteller 16,000 Mark Ausgaben, so zahlt die Reichs-Commission 8000 Mark. Auf alle Fälle werden sonach dieKosten im Vergleich mit denen durch frühere Ausstellungen verursachten sehr mäßig ausfallen. Den außerhalb Leipzigs domicilirten Ausstellern kommen selbstverständlich die von der Commission bewilligten Vergünstigun gen in Bezug auf Fracht, Installation rc. ebenfalls zu gut, es ist aber außerdem den Bemühungen des Leipziger Comitä's durch per sönliche Verhandlung mit der Reichs-Commission gelungen, die Aussicht auf eine gleiche Special-Subvention bis zum Betrage von 10,000 Mark für die Aussteller außerhalb Leipzigs zu erwirken. Der definitive Beschluß kann jedoch erst Ende des Monats September gefaßt werden. Es dürften demnach alle Vorbedingungen einer Betheiligung der hervorragendsten Firmen Deutschlands vorhanden sein. Das Leipziger Comitö bietet gern seine Dienste im Interesse des Ganzen an und wird bei hinlänglichen Anmeldungen dafür Sorge tragen, daß die Ausstellung der auswärtigen Collegen ganz in derselben Weise ausgestattet werden wird, wie die der Leipziger. Jedoch wird eine definitive baldige Anmeldung unerläßlich sein, begleitet von den nothwendigen Angaben und der Erklärung, den jeden Ein zelnen treffenden Kostenantheil zahlen zu wollen. Je größer die Betheiligung, um so verhältnißmäßig geringer werden diese Kosten ausfallen, sowohl für die Leipziger, als für die auswärtigen Aus steller. Selbstverständlich müssen letztere dem Comitö dieselben Be fugnisse einräumen, wie ihm seitens der Leipziger zutheil geworden, und zwar ist dieses um so nothwendiger, je schwieriger der Verkehr mit den Ausstellern außerhalb Leipzigs sein wird. Es dürfte vielleicht den Collegen von Interesse sein zu er fahren, daß die Central-Commission in Philadelphia den Wunsch ausgesprochen hat, daß alle Kataloge nach einer Einrichtung gedruckt werden, was gewiß außerordentlich zweckmäßig ist. Die eingesandte Probe ist hübsch und übersichtlich und kommt in der Eintheilung dem deutschen Kataloge der Wiener Ausstellung am nächsten. Der Text ist zweispaltig, das Format gr. Med.-Octav. (Annalen der Typographie.) Misccllcn. Herr Martinus Nijho ff im Haag berichtigt in Nr. 219 des Börsenblattes einige angebliche „Jrrthümer"in dem vorhergegangenen Aufsatz über den Verlauf des Mastrichter Congresses, betreffend die deutsch-niederländische Literarconvention; er sagt: „vom Ausschluß des Rechtsschutzes für Uebersetzungen war keine Rede" und ferner bemerkt er „daß der Antrag: der Regierung den Wunsch des Congresses zum Abschluß einer Literarconvention mit Deutschland auszusprechen, angenommen sei". Das Wort des ehrenwerthen Hrn. Nijhoff vollkommen respectirend müssen wir doch zur Rechtfertigung des von uns Gesagten darauf verweisen, daß Hr. van Dijk in Amsterdam in seinem neulichen Bericht über den Congreß im Msuivsblaä Seite 387 gerade das Gegentheil behauptet; er bespricht den Antrag mit dem wörtlichen Zusatz: „natürlich das Uebersetzungsrecht aus geschlossen". Ferner sagt die Redaction des Nisuvsdlaä in Nr. 68 Seite 382, daß auch sie einen Bericht aus Mastricht erhalten habe, „der Congreß wolle bei der (niederländ.) Regierung darauf dringen, einen Literarvertrag mit Deutschland abzuschließen, die Uebersetzungsfrage dabei ganz aus dem Spiele gelassen. Mit diesem Beschluß hätten sich denn auch die Abgeordneten des Buchhandels einverstanden erklärt, dabei aber ausdrücklich betont, daß dies nicht der Fall gewesen sein würde, wenn die Uebersetzungsfrage mit ausgenommen wäre". Hr. van Dijk berichtet ferner (a. a. O.): „äo Kroots bluckou bsbbsu bsriobt, äat bet voorstöl tou slotts rvsrä aanZsuorusn, ckoob äit is uist roo". — Hr. van Dijk war Mitglied des Congresses wie Hr. Nijhoff: welcher Bericht ist nun richtig? 461*