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4000 Nichtamtlicher Theil. LOK, 4 September Wie bedeutend der Verlag angewachsen, ist aus der Notiz eines Zeitgenossen zu entnehmen, welche besagt, daß er zu den großen Verlegern gehört habe, die während der Leipziger Messen ganze Stockwerke (im Preise von ISO bis 200 Thalern) zu miethen sich gezwungen sahen. Sein Kommissionär in Leipzig war I, S. Heinsins, Die Druckerei war außer sür den eigenen Verlag fortwährend auch für die bedeutendsten, großentheils jetzt noch florirenden buch- händlerischen Firmen beschäftigt, so u. A, für F. A. Brockhaus in Altenburg, F. Nicolai, Weber und Reimer in Berlin, Hemmerde L Schwetschke, C.C. Kümmel (jun.), Renger'- sche Buchhandlung und Buchhandlung des Waisenhauses in Halle, Bohn, F, Hammerich und Perthes in Hamburg, Hartung in Königsberg, S. L. Crusius und Liebesiind in Leipzig, Bertuch in Weimar re. Aus Joh, Jac. Gebauer's Privatleben ist noch bemerkens- werth, daß er ein eifriger Sammler von Naturgegenständen, namentlich von ausländischen Jnsecten, Pflanzenthieren (Zoophyten) und Konchylien war. Seine Sammlung, über welche er ein syste matisches Verzeichniß herausgab, gehörte, da sie auch in dem Adreßverzeichniß von 1804 neben anderen Privatsammlungen aufgesührt wird, offenbar zu den Sehenswürdigkeiten von Halle. Es ward ihm das Glück einer langjährigen Ehe zu Theil, so daß er noch kurz vor seinem Tode das Fest der goldenen Hochzeit feiern konnte. Von drei Söhnen starben zwei in jugendlichem Alter, während der dritte und jüngste, Friedrich Wilhelm (geb. 18. Mai 1786, gest. 6. November 1819), noch zu Lebzeiten des Vaters Theilhaber des Geschäftes wurde, wie die 1818 wiederholt vorkommende Verlagsfirma „I. I. Gebauer L Sohn" beweist. Er starb ein Jahr nach dem Tode seines Vaters ohne Hinterlassung männlicher Erben, und so gelangte das Geschäft 1820 in die Hände seines Schwagers CarlAugust Schwetschke, der bereits Inhaber der Firma Hemmerde L Schwetschke in Halle war. Von drei Töchtern Joh. Jac. Gebauer's hatte derselbe nach einander zwei zu Frauen. (Schluß folgt.) lasedsiilsxilron ävr üvrvoiraxsllcksii Luoiickruoksr unck Lnoti. düllülsr seit Out-suborA bis nnk äio OvKsnvnrt. Lin Uanck- büobloin lue Oosobiobto unck Oloograpdio ckor Ruobäruokor- kaust in alpbabotisober itnoränunx. UsransKSAsbso von Laut Hoiobon. Nit 7 Illustrationen. ImipriZ, Noritr Kobütsr. 1884. KI. 8". 2 nnä 344 Leiten. Wieder ein Stück Handwerkszeug, das aus viele» Arbeitstischen sich einbürgern wird. Wenn das Büchlein aber auch wirklich Alles das enthielte, was cs ans dcm Titel verspricht, nämlich nicht nur die hervorragenden Buchdrucker, sondern auch die hervorragenden Buchhändler seit Gutenberg bis auf die Gegenwart, dann wäre es noch in sehr viel höherem Grade brauchbar. Aber es verspricht mehr, als es hält. Wenn man in einem Taschenlexikon der Buchdrucker und Buchhändler die Namen Weidmann, Reimer, Hinrichs, Quaritsch, Trübner ver gebens sucht, von solchen Firmen ganz zu schweigen, welche mehr wegen ihren Alters als wegen einer bedeutenden Verlagsthätigkcit hervorragend zu nennen sind, so muß man sich billig wundern. Allerdings sagt der Herausgeber in der Vorrede, das Büchlein sei als ein Versuch zu betrachten, das über die Buchdrnckerkunst vorhandene geschichtliche Material in einer bequemen Form zu einem billigen Kostenprcise zu bieten; aber wer wird wohl bei einem Nachschlagebuch, wie dieses oder wie jedes beliebige Lexikon ist, erst die Vorrede studiren, um sich zu vergewissern, ob das Buch nicht vielleicht etwas anderes enthalte, als der Titel besagt? In unserem Falle wollte sich der Herausgeber weiser Mäßigung befleißigen, und nahm nur den Jncunabelndrucker und diejenigen Buchdrucker der späteren Jahrhunderte bis aus die Gegenwart aus, welche sich durch hervorragende Leistungen oder Er findungen ausgezeichnet haben; von den Buchhändlern aber nur solche, welche gleichzeitig auch als Buchdrucker thätig gewesen sind. Gegen diese Beschränkung läßt sich sicherlich nichts einwen den; nur hätte der Zusatz „Buchhändler" vom Titel fortbleiben, oder es hätte heißen müssen, „Buchhändler mit eigener Druckerei" Nichtsdestoweniger ist Heichen's Arbeit hochwillkommen zu heißen, weil sie für billigen Preis (l ^l) in bequemstem Formate enthält, was man sich sonst aus einer Bibliothek mühsam Zu sammentragen müßte. Sehr praktisch ist es, daß zwischen die alpha betisch angeordneten Namen der Buchdrucker die Namen der Druck städte, mit Angabe des Jahres, in welchem die Druckerkunst Eingang in ihre Mauern gefunden hat, eingeschaltet sind. Damit nicht genug, gibt der Herausgeber noch bei vielen Druckorten die Literatur ihrer Druckgeschichte an, was den Werth des Büchleins sür Manche, die es benützen, noch sehr erhöht. Auch findet man bei den Namen der Städte Verweisungen auf die Namen ihrer hervor ragenden Buchdrucker. — Mit welchem Rechte übrigens in einem Taschenlexikon der Buchdrucker, (wohlgemerkt: nicht der Buch druckerkunst), solche Stichworte, wie Ablaßbriefe, Kalender u. dgl. vereinzelt ausgenommen wurden, ist nicht recht verständlich. Miscellcn. Literarvertrag zwischen Frankreich und Schweden. — Für Frankreich und Schweden mit Norwegen ist am 29. Juli d. I. ein Vertrag zum Schutze des Eigenthums an Werken der Literatur und der bildenden Künste im Anschluß an den Handelsvertrag vom 30. December 1881 gültig geworden. Um Schrift- und Kunstwerken französischer Bürger in Schweden und schwedischer Unterthanen in Frankreich den im Zusatz zum sran- zösisch-schwcdisch-norwegischen Handelsvertrag vom 30. December 1881 beschlossenen Schutz zu sichern und es Verfassern, Ver legern und Künstlern möglich zu machen, vor den Tribunalen beider Länder den Rechtsweg zu verfolgen, ist als hinreichend anzusehen, daß Verfasser, Verleger und Künstler sich über ihre Eigenthumsrechte ausweiscn, indem sie durch Beibringung eines Certificates, ausgestellt von der zuständigen Behörde jedes betr. Landes, feststellen, daß das fragliche Schrift- oder Kunstwerk ein solches ist, welches in dcm Lande, wo es veröffentlicht wurde, gesetzlichen Schutz gegen Nachdruck oder unerlaubte Verviel fältigung genießt. Französische Bürger erhalten ihre Certificate im Luroan cko la Ubrairis des Ministeriums des Innern, welche in der schwedisch-norwegischen Gesandtschaft zu Paris legalisirt werden, während schwedische Unterthanen ihre Certificate vom Justizministerium und deren Legalisirung vom französischen Ge sandten in Stockholm erhalten. Englische und französische Romanauflagen. — Miß Braddon's Romane find zum Theil jeder in 200,000 Exemplare starken Auflagen erschienen, drei sogar in 232,000 Exemplare starken, nachdem sie zuvor in einer Sammlung ge standen haben, welche selbst in 115,000 Exemplaren erscheint. Jules Claretie, außer in Romane lesenden Kreisen auch bei Künstlern und Kunstgelehrten vortheilhaft bekannt durch sein kunst geschichtliches Werk „kointros ot soalptours oontsmporains", ver öffentlicht jedes Jahr einen Roman. Von diesen waren die Auflagen Llonsionr Io Llivistrs 60,000, Io dlillion 48,000, Horis 45,000 Exemplare stark.