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8268 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 159, 13. Juli 1909. * Rabattvergütung bei Postbezug von Zeitschriften. (Vgl. Nr. 132, 136, 140, 148 d. Bl.) — Umschau. (H. Bechhold, Verlag, Frankfurt a. M.) Vierteljährlich 1 * Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. A6A6l)6n im luii 1909. 80. 23 8. 296 I^rn. ^.lltiyuariat in Imbsek. 8°. 34 8 1124 8. Was willst Du werden? Die Berufsarten des Mannes in Einzeldarstellungen. Nr. 69: Der Bibliothekar. Mit einem Anhang: Die Bibliothekarin. 8". 38 S. Leipzig, Verlag von Paul Beyer. 60 H ord. Inhalt: Der Bibliothekar. — Die höhere wissenschaftliche Laufbahn an preußischen Staatsbibliotheken: I. An der Königlichen Bibliothek in Berlin und den Universitätsbiblio theken. 2. An anderen staatlichen Bibliotheken. — Die außerpreußischen Staatsbibliotheken: 1. Bayern. 2. Die staatlichen Bibliotheken in den übrigen Bundesstaaten. — Wissenschaftliche Hilfsarbeiter. — Städtische Bibliotheken. — Die mittleren Beamten. — Anhang: Die Bibliothekarin.— Einige Literaturangaben. — Gehaltstabellen. IHt^absn 2urn 42. 8t,ikt>unA8t68t Ü63 8tut,t,Aa,rt,6r 6ueb- Sprechsaal. Schulbücher-Handexemplare für Lehrer. Zu dieser Angelegenheit äußert sich im Sprechsaal der »Blätter für höheres Schulwesen« (1909 Nr. 13) Herr Oberlehrer P. Ziertmann, Berlin-Steglitz, in einer die Frage vom Stand punkte des Lehrers erschöpfend darstellenden Erörterung. Seinem Verlangen, zu den dort gegebenen Anregungen vom Standpunkte des Buchhandels Stellung zu nehmen, glauben wir in seinem Sinne dadurch zu entsprechen, daß wir seine Ausführungen an dieser Stelle zum Teil wiedergeben und die Herren Schulbücher verleger um Äußerungen bitten. (Red.) Herr Oberlehrer Ziertmann nimmt auf eine frühere Sprech saaläußerung in den »Blättern für höheres Schulwesen« (Nr. 10 v. 10. III. 09) Bezug und geht schließlich auf die Lieferung von Freiexemplaren derjenigen Schulbücher sein, die im Unterricht zu grunde gelegt werden. Hierzu sagt er: »Daß dem Lehrer das Handwerkszeug, das er täglich braucht, geliefert werde, halte ich für selbstverständlich. Wer aber soll es liefern? Wie ich höre, entleihen in den Volksschulen die Lehrer die Bücher, die sie im Klassenunterricht benutzen, aus der Anstalts bibliothek und behalten sie so lange, wie sie sie brauchen. Hier stellt also die Schule das Handwerkszeug. In Oberlehrerkreisen geschieht dies, soviel ich weiß, kaum, regelmäßig nur mit solchen Büchern, die nur vorübergehend benutzt werden. Ich würde es auch nicht für angebracht halten, denn sehr häufig machen wir uns beim Gebrauch Notizen in die Bücher, die bei der aber maligen Durchnahme desselben Pensums von Nutzen sind. Wir müssen die Bücher selber besitzen. »Hier werden nun zwei andere Wege eingeschlagen, um die Bücher zu erhalten. Entweder es kauft sich jeder die Bücher, die er braucht. Ich halte das, wie gesagt, nicht für richtig. Denn so gut wie uns Tinte und Feder und Formulare, wie uns be sonders Karten und anderes Anschauungsmaterial, wie uns naturwissenschaftliche Sammlungen zur Verfügung gestellt werden, so müßten wir auch die Bücher erhalten. Wenn ferner Bureaubeamte für ihren Bedarf an Federn, Papier, der höheren Schulen, und wenn alle anderen Aus lagen, die im Interesse des Unterrichts gemacht werden, zu vergüten sind: warum sollen uns nicht die Auslagen für Schulbücher, die doch auch nur im Interesse der Schule ge macht werden, erstattet werden? Man sage nicht, daß es sich nur um unerhebliche Beträge handle. Wenn etwa ein wenig be mittelter Kandidat an zwei oder drei Anstalten gleichzeitig Be schäftigung erhält oder in einem Semester die Anstalt wechselt oder in einer größeren Zahl von Unterrichtsfächern vorübergehende seinen Unterricht poZtnurasranäo erhält. Oder wenn ein Ober« lehrer neu an eine Anstalt kommt, so kann er leicht 10—15 für neue Schulbücher nur im Interesse des Dienstes aufzu- wenden haben. Wenn also andere Auslagen, die im Interesse der Schule gemacht werden müssen, vergütet und andere Lehr mittel uns geliefert werden, so ist es nur billig und konsequent, wenn dasselbe bei den Schulbüchern geschieht. man die Bücher nicht kaufen, aber sie doch zu eigen haben will, ist der, daß man die Verlagsbuchhandlungen um Über lassung von Freiexemplaren bittet. Obwohl die direkte Ver sendung der Bücher ziemlich viel Porto kostet, zeigen die Verlags handlungen in der Regel ein sehr anzuerkennendes Entgegen kommen und liefern die gewünschten Bücher. Irgendwelche Verpflichtung dafür besteht natürlich nicht; es ist nur guter Wille, der anzuerkennen ist; denn nur vor, nicht aber nach Einführung eines Schulbuches an einer Anstalt hat der Verlag ein Interesse daran, Freiexemplare zu versenden. Die Freiexemplare, die uns reiner Verlust, er kann irgendwelchen Gewinn, wie etwa Be kanntmachung des Buches, damit nicht erzielen. Ich meine, es ist unbillig, die Verlagsfirmen zu solchen, keinen Nutzen bringen den Ausgaben zu veranlassen. »Noch mehr aber ist es unseres Standes unwürdig und kann uns als Stand in den Augen der Verleger nur herabsetzen, wenn wir solche Geschenke erbitten und annehmen. Ich glaube kaum, daß in anderen Ständen ein ähnlicher Usus besteht. Überdies ist gelegentlicher Mißbrauch des Entgegenkommens der Verleger nicht ausgeschlossen und, wie ich höre, auch vorgekommen. Das ist unseres Standes noch viel unwürdiger. — Etwas weniger an unterzeichnet, an die Verleger abgehen. Die Bücher gehen dann an die Schule, nicht direkt an die einzelnen Herren. Auch dann bleiben die Bücher Geschenke, und es hängt.nur von dem guten Willen der Verleger ab, ob sie sie machen wollen oder nicht. Auch dieses Verfahren erscheint mir standeswidrig. Welches aber ist einzuschlagen? »Der einfachste nnd richtigste Weg scheint mir zu sein, daß die Kollegen die Bücher selber kaufen und die Auslagen dafür als Dienstaufwand liquidieren und erstattet be kommen. Dann würde die Sache amtlich sein und nicht mehr privat wie jetzt. Eventuelle Mißbräuche wären amt lich strafbar; es wäre überdies eine kleine Mühe, Listen über die liquidierten Bücher zu führen und so Mißbräuche zu ver hüten. Ein anderer Weg wäre, daß wir als organisierter Stand mit den Buchhändlervereinigungen ein Abkommen treffen, wonach die Verleger sich verpflichten, die Exemplare zu liefern, und die Sortimenter, sie auf dem Wege des Buchhandels den Bestellern zukommen zu lassen. Damit wäre das Ganze auf eine sichere, wenn auch nicht amtliche Basis gestellt; für uns würden die Bücher nicht mehr den Charakter von persönlichen Geschenken haben, die wir erbitten müssen, und die Verleger wären die nicht unbeträchtlichen Portokosten für die Versendung los. Mißbräuche sind hierbei allerdings denkbar. Daß die Sortimenter die geringe Mühe, die die Besorgung der Bücher macht, gratis übernehmen werden, ist anzunehmen, da sie an jedem eingeführten Schulbuch verdienen »Berlin-Steglitz. (gez ) P. Ziertmann, Oberlehrer.«