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5018 Börsenblatt s. », Dtschn, Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 95. 27. April 1910 Zahlreiche Verstöße gegen die Verkaufsbestim mungen verursachten dem Vorstande auch im vergangenen Vereinsjahr wieder sehr viel Arbeit. In dem vorjährigen Geschäftsbericht teilten wir mit, daß ein schlesisches Amtsgericht von seinem bisherigen Lieferanten, dem Buchhändler am Orte, die Gewährung eines Rabatts von 10 Prozent gefordert hatte, weil dieser Rabatt von einer auswärtigen Firma angeboten worden war. Unsere ausführlich begründete Bitte, die Forderung dieses nach den buchhändterischen Bestimmungen durchaus unzulässigen Rabatts fallen zu lassen und nach wie vor beim Buchhändler am Orte zu den für Lieferungen an staatliche Behörden fest- gesetzen Bedingungen zu kaufen, war leider ohne Erfolg. Das Amtsgericht antwortete, solange einzelne Buchhändler 10 Prozent Rabatt gewährten, könne von der Inanspruch nahme dieses Rabatts nicht abgegangen werden. Da es sich hier um eine Frage von weittragender Bedeutung für den Gesamtbuchhandel handelte — wäre das Gericht mit seiner Forderung von 10 Prozent Rabatt durchgedrungen, so hätten sehr bald wohl andere Behörden den gleichen Rabatt verlangt — wendeten wir uns, wie schon berichtet, an den Börsen vereins-Notstand mit der dringenden Bitte, beim Justiz minister und nötigenfalls auch noch bei anderen Zentral behörden die erforderlichen Schritte zu tun, damit die vom Börsenvereins-Vorstand mit dem preußischen Kultusminister vereinbarten Rabattbestimmungen für Lieferungen an Be hörden allgemein als maßgebend anerkannt würden. Erfreu licherweise hat der preußische Justizminister infolge einer Eingabe des Börsenvereins-Vorstandes dann eine dement sprechende Verfügung erlassen, so daß die Angelegenheit jetzt in durchaus befriedigender Weise erledigt ist. Wir richten an unsere Mitglieder die dringende Bitte, alle Forderungen unerlaubten Rabatts doch ja stets ent schieden zurückzuweiscn und, wenn erforderlich, die Unter stützung unseres Vereins dabei zu erbitten. Es wird, dank der vorzüglichen Organisation des deutschen Buchhandels, vor aussichtlich immer gelingen, die Sache zu einem befriedigen den Abschluß zu bringen. In mehreren Fällen ist beim Vorstand Beschwerde darüber geführt worden, daß Geschäfte, die nicht nur Gegen stände des Buchhandels, sondern auch verschiedene andere Waren führen, öffentlich ganz allgemein Rabatt anboten, sodaß das Publikum glauben mußte, das Rabattangebot beziehe sich auch auf Bücher usw. Zwar haben wir bisher ja immer schließlich erreicht, daß das unzulässige Rabatt angebot beseitigt wurde; doch waren dazu meist ausführ liche Korrespondenzen erforderlich: die betreffenden Geschäfte erklärten zuerst fast regelmäßig, das Rabattangebot beziehe sich garnicht auf Bücher, sondern auf andere Waren, und es hielt oft schwer, ihnen klarzumachm, daß sie das in ihren Ankündigungen dann klar zum Ausdruck bringen müßten. Der Vm stand wird deshalb einen entsprechenden Zusatz zu den Verkaufsbestimmungen beantragen. In einem Prospekt bot eine Firma Bücher mit dem Zusatz »tadellos neu» zum Ladenpreise an. z B. »Busch- Album, tadellos neu, 20 ^«, Busch, Max und Moritz, tadellos neu. 3 usw. Da d e Firma schon fiüher An laß zu Klagen über Verstöße gegen die Verkaufsbestimmun- gen gegeben hatte, beschloß der Vorstand, gegen sie auf Grund des Wettbewerbsgesttzes Vorzug, hen, wenn gütliche Verhandlungen nicht zum Ziele führen sollten. Da die Firma nunmehr erklärte, der beanstandete Zusatz zu den Titeln hätte eigentlich gestrichen werden sollen, er sei nur rn der Eite durch die Schuld des Druckers stehen geblieben, und das bestimmte Versprechen adgab. rn Zukunft würden der artige Verstöße gegen die Verkaussbestimmungen nicht wieder Vorkommen, hat der Vorstand von Erhebung der Klage Ab stand genommen. Lieferungen von Verlegern an das Publikum zu Preisen, zu denen der Sortimenter nicht liefern kann bzw. darf, gaben auch im vergangenen Jahre wieder mehrfach Anlaß zu Beschwerden. über die auf Anregung des Berliner Sortimentervereins am 8. Mai 1909 in Leipzig abgehaltene Versammlung der Deutschen Sortimenter, zu der Ihr Vorstand die Ein ladung mitunterzeichnet hatte und die mit großer Majorität den von den schlesischen Abgeordneten gestellten und ver tretenen Antrag auf Angliederung eines Sortimenter-Aus schusses an den Verbandsoorstand angenommen hat, haben Sie in der Nummer 6 der Mitteilungen des Verbandes einen ausführlichen Bericht erhalten. Über die Einsetzung eines Sortimenter-Ausschusses wird bei der diesjährigen Ostermesse verhandelt werden. Die Frage der Reinigung des Buchhändleradreß buchs hat auch Ihren Vorstand und eine größere Anzahl Mitglieder des Vereins beschäftigt. Auf Grund sorgfältiger Ermittlungen hat eine Kommission festgestellt, welche von den im jetzigen Adreßbuch verzeichneten schlesischen Firmen in ein Buchhändleradreßbuch wirklich hineingehören und welche eigentlich gestrichen oder durch kleineren Druck doch als nicht eigentliche Buchhändler kenntlich gemacht werden sollten. Als Grundsatz stellten wir auf, daß in der Regel zu streichen seien, bzw. durch kleineren Druck als nicht eigentliche Buch händler kenntlich gemacht werden sollten: 1. alle diejenigen Geschäfte, die den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel nicht als Hauptgewerbe betreiben und für den Vertrieb buchhändlerischer Erzeugnisse nichts weiter tun, als bei ihnen gelegentlich bestellte Bücher usw. zu besorgen, ohne ein eigentliches Sortimentslager (nicht nur Schulbücher umfassend) zu halten; 2. diejenigen Verleger, die ihre Verlagsartikel nicht durch das Sortiment adsetzen, bzw. absetzen wollen, besonders Selbstoerleger, deren Adressen für das Sorliment ohne Be deutung sind; 3. Druckereien und lithographische Anstalten, die nur gelegentlich ein Buch oder kartographisches Werk in eignen Verlag nehmen. (Bei Nr. 2 und 3 besteht die besondere Gefahr, daß Kataloge und Rundschreiben mit Nettopreisen in die Hände von Nichrbuchhändle n geraten und Bücher zu Nettopreisen an Personal und Bekannischast zum Schaden des soliden Sortiments geliefert werden.) Wegzulassen seien jedenfalls alle diejenigen, die den Buchhandel nicht gewerbsmäßig betreiben. Möge durch die Adreßbuch-Reinigung erreicht werden, daß die Kaialoge der Barsortimenter und die Zirkulare mit Buchhändlernettopreisen in Zukunft nur in die Hände von wirklichen Buchhändlern kommen und daß die Verleger mit vollem Rabatt nur an eigentliche Buchhändler liefern, andern Geschäften aber nur einen W ederoerkäufer-Rabatt einräumenl Das neue Schlesische Provinzialgesangbuch ist inzwischen erschienen. Durch die im vorigen Jahresbericht bereits erwähnten Eingaben und Verhandlungen haben wir erreicht, 1. daß nicht nur in Originalband des Verlegers ge bundene, sondern auch ungebundene Exemplare in unbe schränkter Anzahl abgegeben werden; 2. daß der Verleger verpflichtet ist, dem Buchhandel auf ungebundene und einfach gebundene Gesangbücher einen Rabatt von 20 P ozent zu gewähren; 3. daß der Verleger dem Buchhandel auf Goldschnitt bände einen Rabatt von mindestens 25, meist aber von 30 Prozent gewährt.