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15874 VörlenLlarL f. v. Dtsch«. Nruhdanü»^ Nichtamtlich« Teil. 288. 11. Dezember 1912. tioncllen Teile die Behauptung, daß »iu zahlreichen Londoner Buch handlungen deutsche Bücher um 10 bis 20 Prozent billiger verkauft werden, als in Deutschland«. Die »^88oeiation ok b'oroiAn Oook- 86ller8 ok Oreat kritain and Ireland«, der sämtliche angesehene Sortimenter Englands angehören, die den Import deutscher Bücher als Spezialität betreiben, sicht sich veranlaßt, gegen diese Behauptung, die den Verhältnissen absolut nicht entspricht und die dem Ansehen ihrer Mitglieder nur Schaden zufügeu kann, energisch Protest einzulegcu. Das Hauptaugenmerk unseres Vereins ist vom Tage seiner Begründung an stets darauf gerichtet gewesen, daß deutsche Bücher an das Publikum in England nicht unter dem vollen Preise von 1 Schilling pro Ord.-Mark verkauft werden. Alle Mit glieder haben durch Unterschrift bindende Erklärungen abgegeben, diese Verkaufspreise einzuhalten, und Zuwiderhandlungen gehören zu den größten Seltenheiten. Wohl aber werden die löblichen Bestrebungen des Vereins durch Unterbietungen nach England seitens deutscher Export-Buchhand lungen enorm erschwert und seinen Mitgliedern hierdurch erheb licher Schaden zugefügt. Die Bemühungen unseres Vereins, durch den Börsenverein hierin Abhilfe zu schaffen und die Ordinärpreise, wie in Deutsch land, aufrecht zu erhalten, sind leider bis jetzt ohne Erfolg ge blieben. Daß ein Londoner Buchhändler auf deutsche wissenschaft liche Bücher (und um die handelt es sich hauptsächlich in England), auf die er durchschnittlich 25 bis 30 Prozent Rabatt erhält, während seine Geschäftsspesen wenigstens 15 Prozent betragen, nicht 20 Pro zent an das Publikum geben kann, liegt doch klar auf der Hand! Ausgenommen sind hiervon natürlich einige Grammatiken und Wörterbücher, die auflagenwcise von Deutschland importiert werden und nach Übereinkunft mit den betreffenden Verlegern als eng lische Bücher betrachtet und behandelt werden. London ^0., 7. Dezember 1912. 30—34, New Oxford Street. Im Aufträge des Vorstandes der »^88ociation ok ?orei§n l3ook86ll6i-8 ok Oreat kritsin and Ireland«. W m. von Knoblauch, Schriftführer. Ter Äußerung des Herrn A. Lehmann, San Iosö de Eosta Rica, in Nr. 278 des Börsenblatts kann ich nur zustimmen. Die deutschen Buchhändler im Auslande, die auf vorgeschobenen Posten unter oft schwierigen Verhältnissen ihre ganze Kraft für die Verbreitung deutscher Literatur einsetzen, sind in der Mehrzahl Mitglieder des Börsenvereins. Sie verlangen als solche das gleicheNecht, wie die inländischen Mitglieder, also Schutz gegen Schleuderei, Einhaltung der für die Börsenvereinsmitgliedcr ver bindlichen Verkaufsbestimmungen — auch bei Verkäufen ins Ausland. Dem Börsenverein würde es sicher gelingen, seinen Mitgliedern eine derartige Verpflichtung aufzuerlegen und ihre strenge Durchführung zu überwachen. Das Verbot der internationalen Schleuderei ist die dringendste Forderung, die wir deutschen Buchhändler im Aus lande an den Börsenverein zu richten haben, denn sie berührt unsere vitalsten Interessen. Das Festsetzen einer internationalen Verkaufsordnung, der Schutz der im Auslande geltenden, durch die größeren Spesen be dingten höheren Preise, das sind Fragen, die den ausländischen Buchhändlervereineu überlassen werden müssen und von diesen Vereinen sehr wohl gelöst werden können. Riga, 5. Dezember 1912. N. K y m m e l. Kaum sind die ersten Schritte zur Schaffung einer inter nationalen Verkaufsordnung getan, und schon sind wir mittendrin in den Differenzen und Protesten. Herr Paulus Müller-Amsterdam wird uns jetzt wohl glauben muffen, nachdem sich nunmehr auch Vertreter von England, Rußland und Mittelamerika zum Worte gemeldet haben, daß eine internationale Verkaufs ordnung, wie dies ja auch natürlich ist, nicht ihre Grenze an einer vertraglichen Abmachung mit den Niederlanden finden könnte, sondern dem einen Lande recht sein müßte, was dem andern billig ist. Rißtii or xvronx, countr^, das wird uns, wie aus den« Protest der ^88oeiation ok k'oroi^n kook86ll6r8, noch oft entgegenklingen, wenn die Diskussion über internationale Bücherpreise fortgesetzt wird. Und allem Anschein nach wird viel aneinander vorbeigeredet werden, nicht nur weil jeder seine eigene Sprache spricht, sondern oft auch etwas ganz anderes meint. So ist an keiner Stelle unserer Ausführungen von einer Schleuderei der Mitglieder der ^88oeiation ok koroign 6ooli8«Uer3 gesprochen worden und ebensowenig davon, daß auf deutsche wissenschaftliche Werke 10—20A Rabatt in London gegeben werden. Es ist vielmehr lediglich gesagt worden, daß in Deutschland erschienene Bücher um diesen Rabatt billiger in London als in ihrem Ursprungsland geliefert werden. Wenn man eine Bestätigung dafür haben will, so findet sie sich in dem Schreiben der ^88oeiation ok koreißn 6. selbst, nur daß der Kreis der Werke, die mit diesem Rabatt geliefert werden, sich nicht auf Grammatiken und Wörterbücher beschränkt, sondern auch Reiseführer und andere hoch- rabattierte Werke einschließt. Wie wäre es auch sonst verständ lich, daß ein großer Teil in Deutschland weilender Engländer seinen Bedarf an deutschen Büchern nicht im Jnlande deckt, sondern via London bestellt! Und die Eolonlal Lditiolw, die Ausgaben für England, Amerika, Rußland rc. — und seien die Bezugsposten noch so klein — würden wie Pilze aus der Erde schießen, sobald erst eine internationale Verkaufsordnung in die Wege geleitet wäre. Dann würde auch im Buchhandel das eintretcn, was heute in großem Maßstabe schon bei der Industrie der Fall ist, daß nämlich das Ausland als Abzugskanal für die im Jnlande nicht unterzubringende Produktion angesehen und als Mittel dazu die Preisunterbietung in Form dieser Export-Ausgaben dienen würde. Will man die Rechtmäßigkeit dieser Ausgaben bestreiten, so würde das einen so tiefen Eingriff in das Selbstbestimmungs recht des Verlegers bedeuten, daß keine Gesetzgebung sich auf Seite des klagenden Vereins stellen würde. Aber auch wo eine solche Umgehung oder eine Bezugnahme auf das Antiquariat nicht stattfänden, würde eine offenkundige Preisunterbietung bei dem Bestehen einer internationalen Verkaufsordnung in 50 von 100 Fällen nngesühnt bleiben, weil hinter dieser Verkaufsordnung nicht mehr die Verleger der einzelnen Länder stehen, die heute einzig und allein einen wirksamen Schutz innerhalb der Landes grenzen gewährleisten, sondern Organisationen, auf deren Gestal tung und Anschauungen der einzelne kaum noch einen Einfluß hat. Eharakteristisch ist in dieser Beziehung die Einsendung des Herrn Kymmel in Riga. Zunächst muß bestritten werden, daß die Auslandsmitglicder nicht die gleichen Rechte besitzen wie die inländischen. Diese Rechte sind in 8 4a der Satzungen fcstgelegt und allen Mitgliedern gemeinsam. Dasselbe ist mit den Pflichten der Mitglieder der Fall, wie sie in 8 3 der Satzungen aufgesührt sind. Darunter fällt auch die Bestimmung, daß bei Verkäufen an das Publikum innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz die Ladenpreise einzuhalten sind. Eine weitergehende Pflicht der Mitglieder in dieser Beziehung besteht nicht und damit auch kein Recht auf einen über den Geltungs bereich der Satzungen hinausgehendcn Schutz durch den Vorstand. Wenn weitere ausländische Gebiete als die uns sprachverwandten Länder Österreich und Schweiz in den Schutz des Ladenpreises bisher nicht einbezogen wurden, so erklärt sich das, wie wir bereits früher ausführten, ans der Unmöglichkeit, einem solchen Schutz eine praktische Folge geben zu können. Ein Verbot der inter nationalen Schleuderei wäre ein Schlag ins Wasser und niemandem, am wenigsten aber unseren ausländischen Mitgliedern, von irgend welchem Nutzen. Dabei kann die Frage, ob unsere inländischen Ex porteure dem ausländischen Buchhandel durch die Hunderttausende von Katalogen, die sie jährlich verbreiten, nicht vielleicht mehr nützen als schaden, zunächst ganz aus dem Spiele bleiben, da erst einmal abgewartet werden muß, wie eine internationale Verkaufs ordnung eigentlich beschaffen ist, die der Verschiedenheit in den Rechts- und Kreditverhältniffen, den postalischen Einrichtungen und den bedeutenden Schwankungen der Kurse der einzelnen Länder rc. Rechnung zu tragen bestimmt ist. Nach Herrn Kymmel ist die Festsetzung einer internationalen Verkaufsordnung ausschließlich Sache der ausländischen Buchhändlervereinigungen, mährend der Börsenverein gehalten sein soll, diese ohne seine Mitwirkung zustande kommende Ordnung zu schützen. Man wird es ihm daher nicht verdenken können, wenn er diesen Bestrebungen so lange skeptisch gegenübersteht, bis ein Weg gezeigt wird, auf dem sich der von > ihm geforderte Schutz auch praktisch verwirklichen läßt. Red.