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pV 288, 11, Dezember 1912, Nichtamtlicher Teil, vvrlenblaU f. d. Dtlchn. Buchhandel. 15873 Uber die antipolnische Politik der preußischen Negierung aus An laß des Entcignungsgesetzes von 2. 62. 2. Ausl. 176 S. gr. 8". Krakau 1911, G. Gebethner L Co. 2 Zulässig mit Ausschnitt der Seiten 161—190. 6. Ganz oder teilweise verboten gewejene, jetzt von neuem durchqesehene und erlaubte Bücher. Marro, Ernst C., Vollständiges kurzgefaßtes illustriertes Lehrbuch des praktischen Spiritismus. Einschließlich einer Anleitung zum Hypnotismus, Statuvoleuce und Magnetismus und eine Erläuterung über Abdrücke, Formen und Bilder von Astral- wesen und ihre Herstellung. Als Anhang: 18 Seiten hoch wichtiger und interessanter Abbildungen verbürgt echter Geister- photographicu und anderer, bei denen jegliche Fälschung oder Betrug ausgeschlossen ist. 2., verb. Ausl. Bearbeitet von Hans Arnold. II, 103 S. 8°. Leipzig (1905), Ernst Fiedler. 1^50^. Kleine Mitteilungen« Ein Bund dreier Handlungsgchilfcnvcrbändc. — Der Verein für Handlungskommis von 1858 in Hamburg, der Verband Deutscher Handlungsgehilfen in Leipzig und der Deutsche Verband kaufmännischer Vereine, Sitz Frankfurt am Main, zusammen etwa 300 000 Mitglieder umfassend, sind im Interesse der Verein heitlichung der Handlungsgehilfenbewegung zu einer erfolgreicheren Vertretung ihrer Standesforderungen übereingekommen, das gegen seitige Verhältnis durch bestimmte Vereinbarungen enger und fester zu gestalten. Die Vereinbarungen setzen zunächst als selbstverständlich den Ausschluß jeder gegenseitigen Bekämpfung fest, ohne daß jedoch die Erörterung abweichender Meinungen über Standesfragen dadurch unterbunden werden soll. Die Abmachungen regeln auch das freund schaftliche Verhalten bei den standespolitischen Wahlen. Von der größten Bedeutung aber sind das beschlossene Zusammengehen der Verbände in sozialpolitischen Fragen, sowie Festsetzungen über die Verbindung der Stellennachweise der Verbände zur Befolgung gleicher Grundsätze und zu gegenseitiger Unterstützung, die hauptsächlich durch den Austausch der offenen Stellen bewirkt werden soll. «L. Sind Prospekte zu einer Sittengeschichte unzüchtige Schriften? Urteil des Reichsgerichts vom 6. Dezember 1912. (Nachdruck ver boten.) — Wegen Vergehens gegen § 184 Abs. 1 des Strafgesetz buchs (Verbreitung unzüchtiger Schriften) war der Geschäftsführer einer Breslauer Buchhandlung vom Landgericht Breslau am 4. Juli 1912 zu 150^ Geldstrafe verurteilt worden,während die Mitangeklagte Eigentümerin der Buchhandlung F. freigesprochen wurde. Sch. hatte im Sommer 1911 an Personen besserer Stände, hauptsächlich Studierende der Rechte und Medizin, Prospekte zu einem Ergänzungsband von Eduard Fuchs' illustrierterSittengeschichte versandt. DerErgänzungs- band des Werkes, das die Zeit vom Mittelalter bis zur Gegenwart behandelt, trägt den Titel »Galante Zeit«. — Die Prospekte ent hielten Abbildungen, die als anstößig befunden wurden. Die Strafkammer führte in den Urteilsgründen aus, daß die Abbil dungen des Prospektes, als einzelne herausgegriffen, geeignet seien einen geschlechtlichen Reiz auszuüben, und somit das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzen. Sch. habe den Prospekt wahllos an Personen, die in der Lage seien, sich das Werk anzu schaffen, verschickt. Hierin sei ein Verbreiten von unzüchtigen Schriften zu erblicken. — Sch. focht das Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision an und rügte darin unrichtige Gesetzesanwendung. Fuchs' illustrierte Sittengeschichte nebst Ergänzungsband sei ein streng wissenschaftliches Werk. Der Prospekt könne nur unzüchtig sein, wenn er die Anpreisung eines an sich unzüchtigen Werkes enthielte. Dies sei nicht der Fall. Die Prospekte seien nnr wissenschaftlich gebildeten Leuten über sandt worden,- ein Gebrauch zu pornographischen Zwecken sei nicht zu erwarten gewesen. Die Voraussetzungen des 8 184 seien weder objektiv, noch subjektiv gegeben. — Der Reichs anwalt vertrat den Standpunkt, daß die Prospekte andere Zwecke als die in der Revision dargestellten verfolgten, und daß die Abbildungen, aus dem Werk herausgegriffen, geeignet seien, einen Sinnenreiz auszuüben, und beantragte deshalb die Verwerfung der Revision. Der 4. Strafsenat des Reichsgerichts Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang hob jedoch im Gegensatz zu diesem Antrag das Urteil der Straf kammer auf und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurück. In* der Begründung wurde ausgeführt, daß die Tatbestandsmerkmale des 8 184 Absatz 1 nicht einwandfrei im Urteil festgestellt seien. Es handle sich im vorliegenden Falle um Prospekte zu einem wissenschaftlichen Werk. Die Abbildungen nnd Darstellungen des Prospektes seien nur dann unzüchtig, wenn sie, aus dem Werke herausgegriffen, tendenziös zusammengestellt seien. Dafür böten die Feststellungen des Urteils keine Grundlage. (Aktenzeichen 4 O. 910/12.) Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Weihnachts- und Lager-Katalog 1912/13. Literarischer Ratgeber für Nordwest-Deutschland. Schriftleiter: Paul G. A. Syöow in Hamburg 25. Herausgegeben vom Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein in Hamburg. Gr.-8°. 144 S. mit Abbildungen. Schweizerische schöne Literatur. Weihnachts-Katalog von Huber L Co. in Frauenfeld. KI.-8". 32 S. m. Autoren-Porträts. >voocieul8 or copporplate Ll1u8tration8, boautikul old on^ravinzs ok tlle XVIIItd Century, tllo loktz? collection ok little ma8ter8, and auto^rapti 1etter8 ineludinZ tde Oö8eken eolleetion. — Catalo^uo Xo. 38 ok Honr^Zotlloran L 60., 1Zook8ell6r8 to tlle KinZ in London >V. 43, kieeadill^. 8°. 76 8. 733 Xrn. m. 2alllr6icti6v ^bbildunZen und kae8lnnl68. Geschichte der Hexenprozesse. Sonderangebot von Oswald Weigel in Leipzig, Königstraße 1. Gr.-8°. 40 S. m. vielen Abbildungen und Faksimiles. 179 Nrn. Nur ein kleines Verzeichnis, wenn auch ausgezeichnet durch Abbildungen und Faksimiles, aber bedeutend durch seinen Inhalt. Das kleine Heft enthält die Literatur der »Geschichte der Hexenprozesse« in einer Vollständigkeit, wie sie bisher fast noch nie ans den Markt gebracht worden ist. Deshalb soll diese Abteilung, die mit der Sammlung Holzinger im engsten Ver hältnis steht, auch nicht, wie diese, öffentlich versteigert werden, sondern möglichst als Ganzes bis Ende dieses Jahres verkauft werden. Pers onalnachrichteo. Erich Sello f. — Am 9. Dezember ist in Berlin der als her vorragender Verteidiger bekannte Justizrat De. Erich Sello im l>>. Lebensjahre gestorben. Schriftstellerisch ist er mit zwei Gedicht- bänöen »Ein später Strauß« (1904) und »Erntetag« <lglv>, der Schrift »Die Han-Prozesse und ihre Lehren« (1908), sowie einer Studie »Zur Psychologie der Lausss oälddras« (1910) und einem epochemachenden Werk, von dem leider nur der erste Teil vollendet worben ist: »Die Jrrtümcr der Strafjustiz und ihre Ursachen« (1911) hervorgetreten. Er war einer der besten Shakespeare kenner nnd ein erfolgreicher Sammler alter Kupferstiche und Kunstwerke. Seine Bibliothek gehört, sowohl was Mannigfaltig keit wie Wert und Seltenheit der Bücher und Drucke betrifft, zu den ersten Privatbibliotheken. w° >' " der ,. ^^chsaal. Internationale Übereinkunft gegen Schleuderei. (Vgl. Nr. 273, 278 u. 283.) Erwiderung auf die redaktionelle Bemerkung betreffs der »Internationalen Übereinkunft gegen Schleuderet in Nr. 273 ö. Bl. vom 23. November 1912. — Beschluß der Versammlung der »^88oeiation ok k'oreißn 8ooÜ86ll6r8 ok Oreat kritatn and Irelaod« vom 3. Dezember 1912. Das Börsenblatt vom 23. November enthält in seinem redak- 2064