Xi 78, 30. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Verband Sächsischer Buchhändler Auf Grund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung gebe ich folgendes bekannt: 1. Der Verband Sächsischer Buchhändler gibt seine Bindung zum Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig aus und gliedert sich als Gau Sachsen I dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. zu Leipzig ein; er hat seinen Sitz in Dresden, Seestraße 3. 2. Die laut Ermächtigung vom 14. Oktober 1934. abgeänderte Satzung sowie die neue Geschäftsordnung treten am 1. April 1935 in Kraft. Der Wortlaut der Satzung wird den Mit gliedern erst dann übersandt, wenn weitere Änderungen in ab sehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten sind. 3. Das Gebiet des Verbandes Sächsischer Buchhändler umfaßt den Staat Sachsen mit Ausnahme der Stadt Leipzig. 4. Die im Börsenblatt vom 19. März 1935 genannten Obmänner der Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften haben auf Grund der im gleichen Börsenblatt veröffentlichten Geschäftsord nungen ab 1. April 1935 ihre Tätigkeit zu beginnen und — soweit vorhanden — die Geschäfte der bisherigen Ortsvereine nach den neuen Grundsätzen fortzuführen. 5. Die Bekanntmachungen des Verbandes Sächsischer Buchhändler werden im Börsenblatt veröffentlicht, soweit nicht besondere Rundschreiben als erforderlich angesehen werden. 6. Auf Grund der neuen Satzung setzt, sich der Vorstand zu sammen aus: Johannes Heinze, Vorsitzender, Anton Goß, Stellvertretender Vorsitzender, Alexander Kaufmann, Kassenverwalter. D r e s d en, den 26. März 1935. Joh. Heinzc. Die Schule soll für das Buch werben Das Hauptamt für Erzieher erläßt folgenden Aufruf an die Deutschen Erzieher Die Zeit vor Weihnachten ist die große Zeit des deutschen Buches, vor allem auch des deutschen Jugendbuches. Aber die volklichen und menschlichen Werte, die in ihm beschlossen sind, dürfen das Jahr über nicht ungenutzt ruhen. Immer wieder gilt es für den deutschen Erzieher, die ihm anvertraute Jugend zum guten Buche zu führen. Der Weg über die Klassenlektüre, über die Schul- und Volksbüchereien ist ein Weg. Viel wichtiger aber ist der über das Eigenbuch. Jeder Deutsche, jedes deutsche Kind soll ein Paar gute Bücher sein eigen nennen können. Der Erzieher sei ein zuverlässiger Führer zum Kinder- und Jugendbuch. Während des Jahres bieten besonders die Geburtstage eine bisher kaum genützte ausgezeichnete Gelegen heit, immer wieder auf das gute Buch hiuzuwciscn. Deutsche Er zieher! Widmet daher in jedem Monat kurze Zeit der Buch beratung! Laßt den Kindern, die jeweils in den kommenden Wo chen ihren Geburtstag feiern, einige Titel von guten Büchern in verschiedener Preislage aufschreiben. Die können sie dann ihren Eltern als Geburtstagswunsch unterbreiten. Laßt die geschenkten Bücher in dis Schule mitbringen und daraus vorlesen! Erweckt immer wieder Freude am schönen und guten Buch! So wird der deutsche Erzieher zum Garant der Erfüllung unserer Losung: »Kein Geburtstag eines deutschen Kindes ohne ein gutes Buch!« Deutsche Erzieher, werdet auch auf diesem Wege Helfer zum deut schen Buch, Führer zum ewigen Deutschland! Verzeichnis der wichtigsten Bekanntmachungen 1. Januar bis 31. März 1935 Adreßbuch des Deutschen Buchhandels. Auslieferungsliste. Nr. 16. Adreßbuchverleger. Mitgliedschaft. Nr. 1. Arbeitsfront, Deutsche. Anwartschaften. Nr. 70. Börsenoerein der Deutschen Buchhändler. Aufruf zur Vervollständigung der Bestände der Deutschen Bücherei. Nr. 6. Bekanntmachung betr. das Abkommen von Münster. Nr. 56. - betr. das Adreßbuch als Auslieferungsliste. Nr. 16. betr. das Lesen des Börsenblattes von Angestellten. Nr. 62. betr. die Schlichtungsordnung. Nr. 52. - betr. Verkauf von Kalendern unter dem Ladenpreis. Nr. 16. Mitgliedsbeiträge. Nr. 1. Bücher des Monats. Ausgewählte Bücher. Nr. 58. 60. Werbebau. Nr. 60. Buchhandlung. Schutz dieser Bezeichnung. Nr. 44. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Fachschaft der Angestellten. Nene Anschrift. Nr. 72. 74. — Geschäftsordnung. Nr. 72. — Mitgliedsbeiträge. Nr. 6. - Handel. Geschäftsordnung. Nr. 62. - Leihb ü chere i. Bekanntmachungen. Nr. 62. 74. 76. Zwischenhandel. Geschäftsordnung. Nr. 72. Fachschaften und Fachgruppen. Anschriftenverzeichnis. Nr. 62. — Berufung der Leiter. Nr. 20. — Eingliederungen. Nr. 34. 36. 38. 58. — S. auch die einzelnen Fachschriften. Gaue, Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften. Geschäftsordnun gen. Nr. 64. 66. — Verzeichnis der Obmänner. Nr. 66. 76. Mitglieds- und Firmenbeitrag. Nr. 1. 16. Aufdruck der Natenbeträge. 76. Schriftverkehr der Mitglieder. Nr. 62. 260 Copyright. Gebühren-Zahlung. Nr. 18. Deutsche Bücherei. Vervollständigung der Bestände. Nr. 6. Freistttcke. Anordnung der Reichsschrifttumskammer. Nr. 26. Gehilfenprüsung. Anmeldung. Nr. 22. Fugcndschriften. Begutachtung. Nr. 44. Kalender. Anmeldung der Herausgabe. Nr. 68. Herabsetzung des Ladenpreises. Nr. 16. Leihbüchereien. Neugründungen. Sperrung. Nr. 44. — S. auch Bund: Fachschaft Leihbücherei. Reichspressekammer. Anordnungen über Fragen des Vertriebes und der Bezieher werbung. Nr. 36. — im Saarland. Nr. 42. Korrespondenzbüros. Sperre. Nr. 6. 46. Pflichtindruck. Nr. 42. Reichsschristtumskammer. Anordnung betr. Adreß- und Anzeigenbuchverlags-Gewerbe. Nr. 1. — betr. Buchvertretcr. Nr. 14. 28. betr. Herausgabe von Kalendern. Nr. 68. betr. die Neichsschule des deutschen Buchhandels. Nr. 62. betr. Schutz der Bezeichnung »Buchhandlung«. Nr. 44. - betr. Schutz des Leihbüchereigewerbes. Nr. 44. Ausschluß aus der NSK. Nr. 36. Bekanntmachung betr. .Eingliederung von Fachschaften in den Bund. Nr. 36. — betr. Eingriffe in den Buchhandel. Nr. 68. — betr. Freistücke. Nr. 26. — betr. Schiedsvertrag. Nr. 6. Rundschreiben betr. Anwartschaften. Nr. 70.