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15820 SLrsnrLlalt f. DdÄ« Nichtamtlicher Teil. 287, 10. Dezember 1912. gleichs frelldigcr begrüßen als ich, der ich die uneigennützige und gemeinnützige Wirksamkeit der Ausschüsse in jahrelangem Zusam menarbeiten schätzen gelernt habe und der ich es aufs tiefste be- daure, daß durch geflissentliche und planmäßige Verhetzung zwei Faktoren, die eigentlich für gemeinsame Arbeit prädestiniert sind, einander entfremdet wurden. Ich erlaube mir daher die ergebene Anfrage, ob die Sorti mentsmitglieder des dortigen Ortsvereins geneigt sein würden, dem dortigen Prüfungsausschuß, wenn sie nicht schon, wie es ja in vielen Städten der Fall ist, mit ihm Zusammenarbeiten, die Hand zu gemeinsamer Arbeit zu bieten, indem sie selbst im Kreise ihrer Schul- und Lehrerkuudschaft diese Subskription in die Wege leiten. Ich würde zusagenden Falls Subskriptionslisten und Musterexemplarc sofort cinsenden, nachdem ich die einlei tenden Schritte getan habe, und würde die mitarbeitcnden Fir men in den Stand setzen, das Geschäft mit einem normalen Nutzen fiir sich dnrchzuführen. Es würde mich freuen, bald von Ihnen zu hören, inzwischen verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung gez: W. Franke, i. Fa. A. W. Franke's Verlag. Schlußbemerkung. Die Redaktion des Börsenblattes schickt mir pflichtgemäß diese Einsendung des Herrn Prager, damit ich ein Schlußwort hinzufügen kann. Zur Sache selbst ist ja wenig zu bemerken, die beiden Briefe sprechen für sich und zeigen, wohin die Animosität zwischen Sorti ment und Ausschüssen, die von gewisser Seite planmäßig geschürt wird, führen muß. Für diejenigen, die es nicht wissen sollten, be merke ich, daß die Iugendschriften meines Verlags, um die es sich hier handelt, zum Besten gehören, was es auf dem Gebiete überhaupt gibt, das wird bewiesen durch die hohen Auszeichnungen, die ihnen auf allen großen Ausstellungen der letzten 15 Jahre zuerkannt wurden, und das wird ferner bewiesen durch die Empfehlungen und Ankäufe zahlreicher Behörden. Außerdem sind sie preiswert, was von keiner Seite bestrittew wurde, und hoch rabattiert, wenngleich ich nicht in der Lage bin, sie bedingungslos mit einem Rabatt von 50 A und mehr in Kommission zu geben, denn ihr Ladenpreis steht in einem solchen angemessenen Verhältnis zum Herstellungspreis, daß dies eben nicht möglich ist. Trotz dem mußte ich bemerken, daß, je mehr der Streit zwischen Aus schüssen und Sortiment sich auswuchs, die Verwendung eines großen Teils des Sortiments nachließ. Immer wieder versuchte ich durch vorteilhafte Angebote die abseits stehenden Firmen zu gewinnen, verschiedentlich aber wurde mir entgegnet: »Sie haben ja die Ausschüsse!« Und als nun ein Brief, den ich an Hunderte von Firmen verschickte, und in dem ich fürs Weihnachtslager mit 50 A anbot, auch erfolglos blieb, blieb mir ja nichts anderes übrig, als andere Wege zum Verkauf meiner Bücher zu suchen, da ich, was auch niemand von mir verlangen wird, sie doch nicht einstampfen lassen kann, weil ein großer Teil des Sortiments trotz ihrer nicht bezweifelten Qualitäten und ihrer Preiswürdigkeit sie nicht ver kaufen will. Ich stehe ja wohl nicht mit Unrecht auf dem Stand punkt, daß nicht der Verleger nur Pflichten und der Sortimenter nur Rechte hat, sondern daß den Pflichten des Verlegers, auf das Sorti ment Rücksicht zu nehmen, auch die Pflicht des Sortiments gegenüber steht, seine Vertriebstätigkeit in den Dienst guter Bücher zu stellen. Schlechten Büchern wird sie mit Recht versagt werden können und sollte sie noch viel mehr versagt werden, als cs bisher geschieht. Daß es sich bei meinen Verlagswerken nur um gute Bücher han delt, ist von keiner Seite bezweifelt worden. Das Versagen des Sortimentsvertriebs bedeutet also eine Verletzung der Pflicht, die das Sortiment dem Verlag gegenüber hat. Aus solchen Gründen schickte ich an eine Anzahl von Iugendschriften-Aus schüssen den oben abgedruckten Brief, der diese Dinge klarstellt, in dem ich von dem Recht Gebrauch machte, das Paragraph 12 der Verkaufsordnung dem Verleger gibt und das dahingeht, daß an Vereine und Behörden Bücher bei Massenbestellungen vom Ver leger direkt zu einem Vorzugspreis abgegeben werden dürfen.*) Ich *) 12 der Verkaufsordnung ist hier nicht anwendbar, da Angebote auf Grund dieses Paragraphen nur in Ausnahme fällen statthast sind. Ein Ausnahmefall aber soll nicht allein, wie es in 8 12, 2 heißt, durch das Geschäftsinteresse des Ver mißte dieses Recht aber nicht einmal in seinem vollen Umfang aus, sondern verwies ausdrücklich darauf, daß die Bestellungen auch durch die Sortimentsbuchhandlungcn ausgeführt werden könnten, die mit den Ausschüssen Hand in Hand arbeiten. Als der oben ab gedruckte Brief verschickt war, erfuhr ich, daß auf der Bapreuther Tagung Stimmung dafür gemacht worden war, die Differenzen zwischen Ausschüssen und Buchhandel aus der Welt zu schaffen. Sofort ergriff auch ich diese Gelegenheit, um womöglich die Animosität gegen die von Ausschüssen herausgegebenen Bücher zu beseitigen und noch möglichst vielen weiteren Sortiments- buchhandlnngen die Möglichkeit zu schaffen, sich an der ein geleiteten Subskription zu beteiligen. Von einer ganzen Reihe von Firmen,und zwar von solchen, derenName den besten Klang hat,wurde die Gelegenheit dazu gern ergriffen, und es steht schon heute fest, daß die weitaus meisten Bestellungen durch Vermittelung des Sortiments ausgeführt werden, klm nun von vornherein dem Einwand zu begegnen, als wären meine Iugendschriften trotz ihrer hohen Qualitäten schwer verkäuflich, weise ich darauf hin, daß z. B. ein süddeutsches Sortiment, das früher sich auch ablehnend gegen diese Bücher verhielt, jetzt im Laufe von drei Wochen bereits über 500 Bände verkauft hat, daß in einer sächsischen Mittelstadt z. B. in 14 Tagen 250 Bände abgesetzt wurden usw., und daß selbst in ganz kleinen Orten, wo es kaum eine Buchhandlung von Belang gibt, 100 Bände und mehr verkauft wurden. Es ist dies ein Beweis, wie recht ich hatte, nicht zu resignieren, sondern, den Pflichten eines guten Kaufmanns nachkommend, alles zu tun, um meine Qualitätsware an den Mann zu bringen. Wie verfahren wurde, habe ich nun das befriedigende Ergebnis, daß alle an der Sache beteiligten Parteien zufrieden sind, sowohl die Aus schüsse, als der Verleger und nicht zuletzt die Sortimenter, die in richtiger Erkenntnis ihrer Geschäftsinteressen nicht im Kamps stehen gegen die segensreiche und uneigennützige Wirksamkeit der Ausschüsse, sondern mit ihnen Hand in Hand arbeiten und solchergestalt auch bei dieser Gelegenheit ein gutes Geschäft gemacht haben. Es sei nochmals betont, daß die ausführen-en Firmen nicht etwa Päpierhänöler oder Auchbuch händler sind, sondern überall die ersten und größten Sortiments geschäfte. Es sollte mich freuen, wenn dieser Beweis, daß ein Zu sammenarbeiten mit den Ausschüssen auch im materiellen Interesse des Sortiments gelegen ist, zur Beseitigung der Gegensätze führen würde, und wenn auch ich in Zukunft es nicht nötig hätte, un gewöhnliche Wege zum Vertrieb meiner Iugendschriften zu be schreiten, sondern mich darauf verlassen könnte, daß der für mich viel bequemere und weniger arbeitsreiche Weg eines Vertriebs durch das Sortiment auch zum Ziele führt. Jeder, der Mit arbeiten will, wird mir herzlich willkommen sein. Stuttgart. A. W. Frankes Verlag. Nationalgefühl und Deutschschrift. Im Börsenblatt vom ö. November bringt Herr Hans von Weber einige Bemerkungen gegen unsere am 2. September ebenda veröffentlichte „Erklärung" vor. Ter Ton seiner Ausführungen enthebt uns der Pflicht, zu antivorten. Kiel, den 11. November 1812. Kür den »Schristbund deutscher Hochschullehrer« L e i p o l d t. Vorstehender Erwiderung, die zufolge eines mit dem Vorstand des Börsenvereins über den Kall Hans von Weber geführten Schristenwechsels erst heute zum Abdruck gelangt, haben wir nichts hinzuzusllgcn. Kiel, den 7. Dezember 1912. Für den »Schristbund Deutscher Hochschullehrer« Leipoldt. lcgers, sondern »auch von besonderen Umständen veranlaßt sein, die eine Abweichung vom Ladenpreise berechtigt erscheinen lassen». Als ein solcher besonderer Umstand kann »das Versagen des Sor timentsvertriebs« schon deshalb nicht angesehen werden, weil durch das Vereinsrecht kein Kontrahierungszwang zwischen Sortiment und Verlag geschaffen wird und mithin bei der bestehenden Ver- tragssreiheit beider Teile auch nicht von einer »Verletzung der Pflicht, die das Sortiment dem Verlag gegenüber hat«, gesprochen werde» kann. Red.