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1614 128 Löschte in Leipzig. 6969. Johann Traugott, Familicnlicdcr u. Häusl. Gelegcnhcitsdichtun- qen. br. 8. Geb. 1^ ^ 6970. «Stolz, A-, das Vaterunser u. die zehn Gebote ausgclcgt. Neue Ausg. 8. Geh. * 9 N-?; cart. 12 N-? ; in engl. Einb. ^ ^ Metzler'sche Buchh. in Stuttgart. 6971. Groß, F., Welt-Geschichte in Bildern u. Text. 3. Hst. gr. Fol. Nicolai'sche Buchh. in Berlin. 6972. Körner's, Th., sämmtlichc Werke. 4. Ausg. 5. u. 6. Lsg. gr. 16 Geh. Als Rest. Rciff'sche Buchh. in Coblcnz. 6973. «Le Normand vollständ. Wahrsagckunst. I. Thl.: Wahrsagekar- tcn. 6. Ausl. 32. Geh. '8N-? 6974. Oswald, J.,vollständigesFremdwdrtcrbuch. 16.1854. Geh. *12l/2N-? 6975. Weber, G-, dem Herzen daSHcrz. Neuester u-vollständigster Brief steller f. Liebende. 16. 1854. Geh. 6 N/ E. Schäfer in Leipzig. 6976. Bose, H v., allgemeiner Reise- u. Eisenbahn-7ltlas. 19. u. 20. Lsg. 8. Geh. s *4 N-s 6977. Casimir, die Feste der kathol. Kirche. 4. Lsg. gr. 8. Geh. *14 ^ 6978. Feldzüge, die, d. Deutsch-Dänischen Krieges in denJ. 1848 u. 1849. Von F.-N. gr. 8. Geh. * 1 ^ 6979. VIünL8L>niuIuiig äer niedrigsten »eit llem IVestpkäl. Isriellen bi» rum 1. 1800 gepraßten Llolll- u. 8'ilber - IVlünren. 43. u. 44. I^sg. gr. 8. 6ek. a * ^ ^ 6980. Winkler, E., der autodidactische Botaniker. 3. Lsg. Lex--8. Geh. Schwetfchke St Sohn in Braunschweig. 6981. Knies, K, die Eisenbahnen u. ihre Wirkungen, gr. 8. Geh. 24Nz»i O. Wigand in Leipzig. 6982. Klassiker, französische. 1. Abth.: Rouffcau's Werke- 5. Lsg.: Be kenntnisse. 5. Thl. 16. 1854. Geh. *4 N-? 6983. Wolff, O. L. B., poetischer Hausschatz d. deutschen Volkes. 16. Aust. Ler--8. Geh. * 2 ^ Nichtamtlicher Th eil. Rechtliches Gutachten, verschiedene Fragen des literarischen Verkehrs betreffend- 1. Geschichtserzählung. Am 6. Octobcr 1851 erwarb der Buchhändler Claudius Mar cellus in öffentlicher Versteigerung aus der Concursmassc des Gajus Balbus die in dem Auctionskatologe unter Nr. 2799, 2801 und 2805 aufgeführten Werke, als: 1) Nr. 2799. G. H. F- de Castres de Tersac, steautes äs >a lit- teraluro lrantzaise moäerne; Blüthcn aus dem Gebiete der neueren französischen Literatur. Zum Gebrauch für Deutsch lands höhere Schulen. 8. Altona 1843. Dcuckvelinpapicr; 2) Nr. 2801. M. Deutsch, Lieder eines Schatzgräbers. Dich tungen. 8- Altona 1847, geheftet; 3) Nr. 2805. Eugen von Hammerstein, Memoiren, gr. 8. Altona 1838, geheftet; sämmtlich mit dem Verlagsrecht- Er hat auch diesen Erwerb, außer in mehreren norddeutschen Zeitungen, in dem Börsenblatte für den deutschen Buchhandel und in Naumburg's Wahlzettcl vom Jahre 1851 Nr. 95 öffentlich angezeigt. Kurze Zeit nachher erkaufte der Buchhändler Servilius Rullus in Hamburg aus derselben Concurs- masse 1202 in Leipzig lagernde einzelne Exemplare des zuerst ge nannten Werkes ohne Verlagsrecht. Die Verfasser der fraglichen Werke ließen sich diese Versteigerung gefallen und der des ersten er klärte seine ausdrückliche Zustimmung zu dem Uebergange des Ver lagsrechtes aus den neuen Erwerber. Als dessenungeachtet im Jahre 1852 eine angebliche zweite Ausgabe dieses Werkes im Verlage von Servilius Rullus erschien, so wurde dieselbe von Claudius Marcellus bei der Hamburger Poli zeibehörde als Nachdruck denuncirt- Diese Behörde erkannte je doch , daß, da der Denunciat sein Eigenthumsrccht an einer Anzahl von Exemplaren der „Blüthen aus dem Gebiete der neueren französi schen Literatur von G-H. F- de Castros deTcrsac" genügend dar- gethan habe, die Frage aber, in wiefern derselbe zur Abänderung des Titelblattes dahin, daß auf demselben das Buch als 2. Aus gabe und mit der Firma des Denunciaten bezeichnet ist, berechtigt war und eventuell wie weit er sich durch diese Aenderung einen unerlaubten Eingriff in die Rechte des Denunciantcn habe zu Schulden kommen lassen, zur Cognition des kompetenten Civil- gerichts gehöre, der Denunciant mit seiner Beschwerde über De nunciaten eventuell an das competente Civilgericht, welchem auf Requisition diese Untersuchungsakten transmittirt werden sollen, zu verweisen sei; und es wurde diese Entscheidung, auf eingewandtc Supplik, durch Decret des Senates vom 8- Juli dieses Jahres in zweiter Instanz bestätigt. Auf Grund dieser Vorgänge sind dem Unterzeichneten von Claudius Marcellus folgende Fragen zu rechtlicher Belehrung vorgelegt worden: 1) Worin bestehen die wesentlichen dem Verlagsrecht eigenthüm- lichen Befugnisse und Verpflichtungen? 2) Ist der Erwerber eines oder mehrerer Exemplare eines Erzeug nisses der Literatur ohne Verlagsrecht befugt, eine neue Aus gabe derselben zu veranstalten, oder auch nur die erkauften Exemplare als neue Ausgabe in den Handel zu bringen? 3) Welches Vergehens macht sich derjenige schuldig, welcher eine neue Ausgabe eines literarischen Erzeugnisses veranstaltet, ohne dazu berechtigt zu sein, oder welcher, ohne das Verlags recht erworben zu haben, die Exemplare einer älteren Ausgabe als neue Ausgabe bezeichnet und ausbietet? H. Rechtliche Bcurtkeilung. I. Beantwortung der ersten Frage. Das Verlagsrecht ist ein untergeordneter und beziehentlich ne- bcngeordneter Bestandtheil des Autorrechts. Untergeordnet dem Begriff des Autorrechtes im weitern Sinne, wo dasselbe die Ge- sammtheit der dem Urheber an den Erzeugnissen der Literatur oder Kunst zuständigen Rechte bezeichnet; nebengcordnet dem Autorrecht im engcrn Sinne, wo unter demselben lediglich das Recht verstan den wird, ausschließlich auf das Erzeugniß einzuwirken, dasselbe zu verändern, zu verbessern, zu veräußern, zu vernichten und sonst be liebig damit zu schalten. Der Ausdruck: „Verlagsrecht" selbst wird ebenfalls in einer doppelten Bedeutung gebraucht; in einer weitern, wo es die Ge- sammtheit der dem Urheber an seinen Geisteserzeugnissen zustehcn- den Vermögensrechte begreift und in einem engern Sinne, in wel chem es von der Gesammtheit des deutschen Buchhandels in seinen Vorschlägen zur Feststellung des literarischen Rcchtszustandes in den deutschen Bundesstaaten §. 13 als das Recht bezeichnet wird, „Geisteserzcugnisse zu vervielfältigen und diese Vervielfältigungen auf dem Wege des Handels zu verbreiten." Vollkommen dieser Begriffsbestimmung entsprechend wird das Verlagsrecht von der deutschen Rechtswissenschaft und in den deut schen Gesetzbüchern erklärt.