5946 Börsenblatt! d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. 215, 15. September 1916. Helwingsche Verlagsbuchhandlung in Hannover. Gegründet vor 1606. (A In Kürze erscheint in zweiter, vermehrter und bis zur Gegenwart fortgesührter Auflage: Die Kriegsgesetze. Zusammenstellung der sämtlichen aus Veranlassung des Krieges seit Beginn desselben bis zum l. Juli 1916 veröffentlichten Erlasse und Abdruck derselben, insoweit dieselben für die Gerichte, Verwaltungsbehörden, Grundbesitz, Banken und kaufmännischen Verkehr oder sonst von allgemeinerer Bedeutung sind. Mit ausführlichem Sachregister von Justizrat vr. Junger zu Wiesbaden Awrite Auflage. XXXV, 934 Seilen Lex.-8°. Preis M. 9.50, dauerhaft gebunden M. 11.—. Zn Rechnung: 30"I«, bar 351, und 13 12 Jüngers Kriegsgesetze bilden ein unentbehrliches Handbuch und Nachschlagebuch für jedermann, insbesondere aber für die im Titel hervorgehobenen Berusszweige. Die Zusammenstellung erfolgte einmal in zeit licher Folge, sodann aber in sachlich geordneter» Gruppen und Unterabteilungen, so daß aus der außerordentlich großen Gesamtzahl die zusammengehörigen Erlasse und aus ihnen heraus die ein zelnen Erlasse leicht herausgefunden werden können. In den einzelnen Gruppen und Unterabteilungen find die zu gehörigen Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge so geordnet, daß sich ein abgerundetes Bild über Entwicklung und Inhalt der Gesetzgebung in den betreffenden Gebieten ergibt. Jüngers Kriegsgesetze enthalten aber nicht nur eine Zusammenstellung, sondern auch den amtlichen Wort laut der Erlasse so vollständig als überhaupt ein Interesse daran vorliegen kann. Jüngers Kriegsgesetze bringen eine Zusammenstellung von nicht weniger als 1932 Erlassen Davon sind 702 Erlasse abgedruckt. Ein ausführliches sorgfältig geordnetes Inhaltsverzeichnis nebst Sach- und Schlagwortregister von insgesamt mehr als 100 Seiten erleichtert den Gebrauch. Jüngers Kriegsgesetze bringen getrennt die für das Deutsche Reich (Seite 1—494) und die für Preußen (Seite 495—874) erfolgten Veröffentlichungen. Jünger« Kriegsgesetze sind dadurch auch für den Gebrauch der nicht zu Preußen gehöigren Bundes staaten bestimmt und wertvoll. Jüngers Kriegsgesetze werden daher besonders in den in Betracht kommenden amtlichen Kreisen als geradezu unentbehrlich gelten dürfen. Jüngers Kriegsgesetze werden auch für die Zeit nach dem Kriege zweifellos dauernden Wert behalten, zumal ein erheblicher Teil der Erlasse auch späterhin in Geltung bleiben wird und die Kriegsgesetzgebung als wissenschaftliches und kulturhistorisches Denkmal dieser großen Zeit und als Vorbild für die Nachwelt stets das größte Interesse beanspruchen darf. Gegen Rückgabe der ersten Auslage ermäßigt sich der Preis um 2 Mark, gegen Rückgabe des zweiten und dritten Nachtrages zur ersten Auslage um weitere je b0 Ps. aus somit M. «.so für das geheftete, M. 8.— für das gebundene Werk. Aus diesen ermäßigten Preis erhält die vermittelnde Buchhandlung Lö°/«I