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Börsenblatt f. d. Dtsch«. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 130. 7. Juni 1916. Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 3. Juni 19 16. — Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 18. April 1916 über Druckpapier wird folgendes bestimmt: 8 1. Der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe ltz 6 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 19. April 1916) wird ein Beirat beigcgeben, der ans Vertretern der beteiligten Gewerbe besteht und über grundsätzliche Kragen, die den Paptcrverbrauch der beteiligten Gewerbe betreffen, zu hören ist. Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung deö Bei rats und die Bestellung der Mitglieder trifft der Reichskanzler. Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, über Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, die durch die Ausübung ihrer Befugnisse zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsverhält nisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen. 8 2. Die kostenlose Abgabe von Sonderblättern (sogenannten Extra blättern), abgesehen von solchen, deren Ausgabe die Oberste Heeres leitung ausdrücklich als erwünscht bezeichnet hat, wird verboten. 8 3- Die Zahl der Zeitnngsbeilagcn, die auf anderem als maschtnen- glattem, holzhaltigen Druckpapier gedruckt und einer Zeitung, Zeit schrift oder sonstigen periodisch erscheinenden Druckschrift kostenlos beigelegt werden, darf vom heutigen Tage ab nicht vermehrt werden. Die Beifügung einzelner Prospekte, Reklame- und ähnlicher Beilagen wird von diesem Verbote nicht berührt. Der Seitenumfang von Zeitungsbeilagen der in Abs. 1 genannten Art darf vom heutigen Tage ab über den Seitenumfang hinaus, den die Beilagen in der zweiten Woche des Monats Mai 1916 gehabt haben, nicht vermehrt werden. 8 4. Zeitungsbeilagen, die in den, verwendeten Papier und der Aus stattung mit dem Hauptblatt der Zeitung iiberetnsttmmcn, dürfen vom heutigen Tage ab auf anderem als maschinenglaticm, holzhaltigen Druckpapier nicht gedruckt werde». Zeitungen, Zeitschriften und sonstige periodisch erscheinende Druck schriften, die bis znn, 18. April 1918 auf maschinenglattem, holzhal tigen Papier gedruckt worden sind, diirsen vom heutigen Tage ab nur auf solchem Papier gedruckt werden. 8 S. Der Kriegswirtschastsstclle für das deutsche Zeitungsgewerbe sind aus deren Ersuchen unverzüglich alle Auskünfte z» erteilen, die er- sorderlich sind, um die Durchführung der vorstehenden Bestimmungen <88 S bis 4) zu überwachen. 8 6. Mit Gefängnis bis zu 8 Monaten oder mit Geldstrafen blS zu zehntausend Mark wird bestraft: t. wer den Bestimmungen der 88 2, 9 oder 4 zuwtderhandelt: 2. wer die ihm nach 8 5 obliegenden Auskünfte nicht erteilt ober wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Berlin, den 3. Juni 1818. Der Stellvertreter des Reichskanzlers De. Helsferich. (Reichs-Gesetzblatt Nr. 113 vom 3. Juni lülöh Karl August Liugner f. — Wirklicher Geheimer Rat Ur. nisck. Ir. o. Karl August Lingncr ist am 5. Juni in seiner Wohnung in Losch- ! wih nach längerer Krankheit tn> Alter von 84 Jahren gestorben. : llr. Ltngncr war et» weit über die (grenzen Sachsens hinaus bekannter Großindustrieller und hat sich aus kleinsten Anfängen heraus zu einer beherrschenden Stellung innerhalb der Dresdener chemischen Industrie cmporgearbeltct. Die Firma Ltngner So Kraft G. m. b. H„ die sich in der Hauptsache mit der Ausbeutung von Patenten beschäftigt, sowie idle Aktiengesellschaft Lingncrwertc, vormals Dresdener Chemisches ^ Laboratorium Llngner, sind seine eigenste» Gründungen. Lingners ! Bedeutung sitr Dresden, das ihm auch in künstlerischer Hinsicht viel ver- ! dankt, lag, abgesehen von seinem industriellen Wirken, im wesentlichen mit darin, daß er lm Jahre 1811 nach jahrelanger Vorarbeit mit einem glänzenden Erfolge die Internationale Hygiene-Ausstellung in Dresden lns Lebe» ries. Der Großvater des Verstorbenen mütterlicherseits war der Buchhändler Wilhelm Engelmann in Leipzig. Kaspar Decortins 1. — Der Sprachforscher Prosessor Or. Kaspar DecurttnS lst am 30. Mal in dem schweizerische» Orte Truns tm Alter von sechzig Jahren gestorben. Er spielte als katholischer Politiker elnc hervorragende Rolle und erwarb sich durch seine Anregungen siir inter nationalen Arbellerschntz große Verdienste. Ein bleibendes Denkmal hat er sich gesetzt in seiner »Geschichte der Rätoromanischen Literatur- und in setner mit Bundesunterstützung herausgegebenen »Rätoroma nischen Chrestomathie-. PerloualsaHrWen. Auszeichnungen. — Herr» Curt A. Hosemann, Geschäfts führer der Firmen Albert Koch L Co. und Koch Sr Oetinger ln Stuttgart, ist vom Könige von Württemberg das Wilhelm-Eharlotte- Kreuz am gelb-schwarzen Bande verliehen worden. In Ergänzung und Berichtigung der Notiz: Ordcnsauszelchnungcn »nd Titelverleihungen in Nr. 121 ist noch nachzutragen, daß den Herren Friedrich Albert John, Buchhandlungsgehilfe tm Hause I. I. Weber, und Ernst Meckel, Vorstand der Jnscraten-Abtellnng der »Jllustrirte» Zeitung« in Leipzig, anläßlich des Geburtstags des Königs von Sachsen das Albrechtskrenz verliehen worben lst. Dagegen ist die nähere Angabe bei Franz LouiS Höhne ln derselben Nummer zu streichen. Gefallen: ans dem westlichen Kriegsschauplätze im Kampfe fürs Vaterland durch Verschüttung Herr Artur Hegewald aus Kreiberg i. Sa., Soldat im Leibgrenadierregiment Nr. 181. Der Ver storbene war bi» zu seiner Einberufung ein bewährter Mit arbeiter der Firma Theodor Schuberth in Dresdcn-Blascwttz, die ihm ein ehrendes Andenken bewahren wirb. Sprechfaul. Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen de« Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Modulierung eines Teiles der Auflage. Ich Hab« vor fünf Jahren eln Werk verlegt, von dem ich die erste Auslage »ach eigenem Ermessen ln Höhe von 5888 Exemplaren Herstellen ließ <der Autor riet mir zu einer Erstauslage von mindestens 18 888s. — In diesen sünf Jahren sind 888 Exemplare verkauft, also noch 4288 Exemplare vorhanden, und der Absatz geht von Jahr zu Jahr zurück und wird in Zukunst 188 Exemplare jährlich kaum über steigen. Um dazu beizutragen, die Papierknapphett zu verringern, will ich 3888 Exemplare etnstampfen lassen, und teilte diese meine Absicht der Ordnung halber den, Autor mit; dieser verbot mir, 3888 Exemplare etnstampfen zu lassen, wozu er meiner Ansicht nach absolut kein Recht hat, denn der Verlagsvertrag besagt nur, daß der Autor von jedem verkauften Exemplar 15«/» des Ladenpreises als Honorar erhält. Ich bitte, sich zu dieser Krage, welche ln jetziger Zeit wohl öfter akut werden dürste, zu äußer». 8. 6. In dem Begleitbriefe des Herr» Etnsenders ausgesordcrt, gleich falls zu der Frage Stellung zu nehmen, möchten wir unsere Ansicht dahin aussprechen, daß wir es für zweckmäßiger halten würde», die Vorräte zunächst dem Autor zum Kaufe anzubteten oder die Ange legenheit durch eine Feststellungsklage zu verfolgen. Obwohl das Recht deS Verlegers, unverkäufliche Werke zu makulieren, im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist, so erkennen doch sowohl die Literatur wie auch die Rechtsprechung ein solches Recht des Ver legers in allen den Fällen an, i» denen von einer Schädigung der Interesse» des Autors nicht gesprochen werde» kann. In dem hier vorliegenden Kalle scheint uns jedoch die Spanne von ca. 12 Jahren, innerhalb deren der Rest der Auflage nach Makulierung der 3888 Explre. verkauft sein könnte, nicht groß genug, um gegen Schaden ersatzansprüche des Autors sichergestellt zu sein, besonders da der Autor am Verkaufe der Exemplare interessiert Ist. Denn elnc Schädi gung der Interessen des Autors könnte sehr wohl durch das Fehlen des Werks »ach Verkauf der vom Verleger zurückbehaltenen 1288 Exemplare eintrcten. Gewiß kann dem Verleger nicht zuge mutet werden, daß der Lagerraum für unverkäufliche Exemplare jahre lang ln Anspruch genommen wird, »och daß er ungewöhnliche Auf wendungen zur Herbeiführung eines rascheren Absatzes macht, ganz ab gesehen davon, daß nach K 228 BGB. die Ausübung eines Rechts unzu lässig ist, wenn sic nur den Zweck haben kann, einem anderen, in diesem Kalle also dem Verleger, Schaden zuzusligen. Ob aber bei einem durchschnittlichen Absatz von 188 Exemplaren Im Jahre die zurlick- behaltene Anzahl als ausreichend angesehen werden kann, jede Schädi gung von dem Autor abzuwendc», läßt slch nur bei genauer Kenntnis der Art und der Absatzmöglichkeiten des betreffende» Buches entscheiden, znmal da es ja auch nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit liegt, daß der Absatz durch Irgendwelche Umstände günstig beeinflußt werden kann. Red. Verantwortlicher Redakteur: Emll Thomas. — Verlag: Ter Bvrleuvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchbändlerhauS. Druck: Ramm ä Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg s« svuchhäntkerd-oa,. 7L8