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^ 10, 14. Januar 1910 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel, 509 cingezahlt am Mark Pf- Postanweisung auf UlarkPf. Zum Aufkleben der Mark An posteinlieferungschein (Die Mark in Buchstaben zu Wiederholen) eingezahlt für in Rr. des Unterschrift des Postbeamten Annahmebuchs Reichs» ä. Quittung des Empfängers Umstehenden Betrag erhalten <N»me) Die Gebühr für Postanweisungen beträgt auf alle Entfernungen: bis 5 Mark .... 10 Pf. über 200 bis 4M Mark .... 40 Pf. über L „ IM „ . . . . M „ .. 4M „ SM „ . . . . M „ „ IM „ 2M . . . . M „ SM „ SM „ . .. . S0 „ geschlagen worden, die Bescheinigung vom Absender vor bereiten und bei der Paketannahmestelle lediglich mit dem Tagesstempel bedrucken zu lasten. Die Interessenten sind geneigt, für die Erteilung der in Rede stehenden Be scheinigung eine Gebühr zu zahlen. Die Erteilung einer Einlieferungsbescheinigung über gewöhnliche Pakete bedeutet für die Postanstalten eine Mehr arbeit, die insofern als lästig empfunden werden würde, als sie die glatte Abwicklung des Paketannahmegeschäfts und die schnelle Abfertigung des Publikums an den Paket annahmeschaltern beeinträchtigen müßte. Der voraussicht liche Umfang der Mehrarbeit läßt sich am besten daraus Börsenblatt fitr den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. ermessen, daß in Hamburg z. B. von ein und dem selben Absender gleichzeitig bis 80 Pakete nach über seeischen Ländern aufgeliefert werden und daß vermut lich für den größten Teil dieser Pakete die Ausstellung einer Einlieferungsbescheinignng verlangt werden würde. Es liegt auf der Hand, daß die erhebliche Mehrarbeit nicht unentgeltlich geleistet werden kann. Auch erscheint es nicht angängig, die Erteilung des Einlieferungsscheins auf Pakete nach dem Auslande zu beschränken, vielmehr würde sie für alle Pakete zuzugestehen sein. Sie könnte für die Post verwaltung nur in Frage kommen, wenn diese dafür eine Gebühr, und zwar von mindestens 10 H für jede Be- 68