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252, 29. Oktober 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 12937 brennenden Lichte und anderem Weihnachtsschmuck gezierten Tannenzweig schwebt eine Scheibe. In derselben sieht man das Schloß Wawel mit der Kathedrale abgebildet. Vor dieser Scheibe sitzt auf einem Ölzweige ein weißer Adler mit ausgebreiteten Flügeln; über seinem Kopfe schwebt eine Krone, vor ihm liegt ein Paket Oblaten. 3. Karte: 8er. 406/37. Der Vermerk bezüglich der Herausgeber schaft lautet wie bei Nr. I; auf der Bildseite befindet sich »Glückwunsch zum neuen Jahre.« Das Bild zeigt einen gepanzerten Ritter mit flügelartigem Zierat und einem rotgelben Schilde, welcher neben dem Königsschlosse Wawel reitet. 4. Vier Stück Ansichtskarten aus der Serie »Das polnische Jahr in Bildern« von Valerian Elias Radzikowski: u) Januarkarte mit dem Bildnis des polnischen Legio närs Dabrowski, b) Februarkarte, darstellend polnisches Militär mit der Aufschrift: »Helden von Grochow, 25. Februar 1831«, e) Märzkarte: Thadäus Kosciuszko, 24. März 1794, ck) Julikarte: Wladislaus Jagiello, 15. Juli ü. 1410. Die Karten zeigen, abgesehen von den vorstehend ange gebenen Darstellungen, noch auf die betreffenden Jahres zeiten hinweisende Bilder. Auf der Adressenseite tragen sie folgenden Vermerk: »VVzckL^vu 8rü. wal. polsk Krukow. schaft des Sal. poln. Mal. Krakau. Gemalt von Valerian Elias Radzikowski.« Beuthen (O.-S.), 15. Oktober 1910. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3630 vom 26. Oktober 1910.) Die 2. Strafkammer des König!. Landgerichts Hierselbst hat am 29. September 1910 für Recht erkannt: Alle Exemplare der Nr. 228 der in Lemberg herausgegebenen Zeitung »vLisomitLpol8ki« vom 23. August 1910, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. Das Urteil ist rechtskräftig. Posen, 17. Oktober 1910. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Das Königliche Landgericht Hierselbst hat am 19. August 1910 für Recht erkannt: Von der von dem Dichter Cornel Ulejski verfaßten, in Krakau erschienenen Gedichtsammlung »^V^bckr pi8w« werden für eingezogen erklärt: der Teil, der mit »8lcarßi lees- misxo« bezeichnet und in der Ausgabe vom Jahre 1909 auf Seite 75 bis 117 enthalten ist, ferner der ».Vls.r82-?c>l8lri« (polnischer Marsch) und die im Jahre 1868 gehaltene Rede des genannten Dichters mit der Überschrift »?rr^ Oäolonisoin Die vorgenannten Teile aller Exemplare der vorbezeichneten Gedichtsammlung, sowie die zur Herstellung dieser Teile be stimmten Platten und Formen sind, soweit sie sich im Besitze des Verfassers, Druckers, Herausgebers, Verlegers oder Buch händlers befinden und soweit sie öffentlich ausgelegt sind oder öffentlich angeboten werden, unbrauchbar zu machen. Posen, 20. Oktober 1910. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3531 vom 27. Oktober 1910.) Nichtamtlicher Teil. Deutscher Verleger-Verein. An unsere Milgliederl Zur außerordentlichen Hauptversammlung. (Aus: »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins-Nr. 224.) Der Buchhandel ist seit Jahrzehnten in einer Um wandlung begriffen, die, wenn sie nicht langsam und stetig verlaust, sondern rasch und stllrmisch, nicht mehr den Typus des normalen Lebensoorgangs hat, sondern den Charakter der Krisis leicht annehmen kann. Die stets wachsende Flut von Angeboten von Erzeugnissen des Geistes hat längst das gewöhnliche Bedürfnis überschritten, und der Verlagsbuch- handcl hat Ursache, sich um Zufuhr und Abfluß dieser Massen und um Erhaltung der Organe, die diesen Kreislauf regeln sollen, zu bekümmern. Durch die gesamte Menschheit geht, beflügelt durch den rascheren geistigen Verkehr, ein Zug nach Vereinigung, Ver ständigung, Gruppierung; die Struktur des ganzen Wirtschafts lebens zeigt ein immer zunehmendes Bild von sehnigem, straffein Gefüge, das sich im Zusammentreten von Interessen- gruppen kleinen und großen Umfangs ausprägt. Allenthalben bilden sich Trusts, Syndikate, Concerne, Verbände; Genossen schaften höherer sozialer Ordnungen, die die untereinander in Wettbewerb stehenden Einzelwesen wuchtig zusammenschließt. Der deutsche Berlagsbuchhandel, welcher das kostbarste Gut der Menschheit in Händen hält, der das Licht des Geistes aus die wirtschaftlich rationellste Weise in alle kulturbedürftigen Erden winkel zu tragen berufen ist, hat dem gekennzeichneten Zuge der Zeit bisher nur in bescheidenem Maße Rechnung ge tragen. Der Deutsche Verlegerverein, erwachsen aus der Fusion einiger lokaler Genossenschaften zum Zwecke der Regelung des Kreditwesens, steht sich schwierigen Fragen gegenübergestellt, zu deren Lösung der Wille und die Kraft des Einzelnen selten und nur in unzureichender Weise aus reichen kann. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang Gegenüber dem Zusammenballen der entgegenstehenden Interessengemeinschaften erscheint es dem Vorstande des Deutschen Veclegervereins sehr erwünscht, eine größere Ver sammlung seiner Mitglieder über schwebende Zweifel zu befragen und durch Rede und Gegenrede, durch Austausch von Erfahrungen Klärung über die Ziele und über die Wege, die zu diesen Zielen führen sollen, zu erlangen. Die Umwandlung, die sich auf dem Gebiete des deut schen Verlagsbuchhandels vollzieht, ist unaufhaltsam: Leben heißt Aufnehmen von Neuem, aber nicht minder Ausscheiden von Veraltetem, Abgestorbenem. Allein ein Einfluß auf das Tempo der Entwicklung, eine bescheidene Einwirkung auf die Richtung, die sie nimmt, und die auswärts oder abwärts führen kann, erscheint nicht aussichtslos. Stark genug dazu ist ja der deutsche Verlagsbuchhandel, wenn er sich nur einigt. Es erheben sich eins Menge Probleme, von denen auf der für den 7. November einberusenen Hauptversammlung nur die dringendsten zur Erörterung gelangen können. 1. Die Lieferungspflicht des Verlegers ist eine Frage, die durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Dresden brennend geworden ist. Die Entscheidung greift in die bisher unangetastete Selbständigkeit und Freiheit des Verlegers ein. Ob bei einer Aufhebung einer kaufmännischen Verbindung innerhalb des Börsenvereins eine einfache Er klärung genügt, die bisherige Verbindung zu beenden oder nicht; ob für diese Aushebung Gründe angegeben werden sollten oder nicht; ob diese Gründe stichhaltig sein müssen und wer über die Stichhaltigkeit zu entscheiden habe: das sind die ersten wichtigen Fragen, die sich an jene Entscheidung knüpfen. 2. Die Ladenpreisfrage, insbesondere die Möglichkeit der Abweichung von dem in Z 21 des Gesetzes über das Verlagsrecht geforderten Ladenpreis durch besondere Be stimmungen des Verlegers ist die zweite wichtige Angelegen heit, die die bisherige Selbständigkeit des Verlegers berührt. IS7S