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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 42. Donnerstags, den 2. Mai 1839. Ein ganz neuer Fall. Der Kunstverlag von Ricger u. Eo. in Stuttgart und Leipzig kündigte im verflossenen Jahre 12 Stahlstiche zu der wohlfeilen Ausgabe von Schiller's Werken in 12 Ban den an, welche bis zu Ende des Jahres in 4 Lieferungen, jede zu 3 Blatt, erscheinen sollten. Da diese Ausgabe des Schiller in ungeheurer Anzahl verbreitet ist, so verwendet sich der Buchhandel eifrig auch für die Stahlstiche, das Unternehmen gelingt, und cs werden auch davon eine große Anzahl abgesetzt. Was thut nun der Verleger zum Dank für die eifrige Verwendung der Sortimentsbuchhändler ? Es kommt ihm in den Sinn, anstatt 4, sechs Hefte, also 18 Kupfer erscheinen zu lassen, um seinen Gewinn noch'zu vergrößern. Dagegen läßt sich nichts sagen, es ist erlaubt. Wie aber fängt er cs an, um die Buchhändler und das Publikum zu zwingen, ihm diese beiden Hefte abzuneh men und sie ihm in alter Rechnung zu bezahlen? Er ersinnt sich dazu eine schlaue (?) Manipulation, die vor ihm noch Niemand im Buchhandel versucht hat; er liefert nämlich bis zu Ostern d.J. das vierte Heft gar nicht (d.h. den Umschlag zu einem 4. Heft), sondern das fünfte und sechste, und befiehlt den Sortimcntsbuchhändlern, ihm diese erst kurz vor Ostern gelieferte» Hefte in alter Rechnung gutzubringen, das vierte, welches eigentlich das sechste ist, würden sic schon einmal bekommen so bei Gelegenheit nach der Messe! und man gestatte ihnen dafür die Vergünsti gung, ^ des Saldo zu übertragen. Nur leuchtet auf den ersten Blick ein, daß dies nur eine künstliche Zwangsmani pulation ist, denn daß das Papier geduldig ist und auf dem Umschlag der zehnten bis zwölften Stahlplatte eben so gut viertes Heft hätte stehen können als fünftes, beweist der 6r Jahrgang. Verleger selbst am besten dadurch, daß er in der Quart Ausgabe der Kupfer das vierte Heft vor dem fünften ! geliefert hat, es also nur darauf abgesehen ist, die Buch händler zur Annahme der beiden weitern Hefte, und zwar in alter Rechnung, zu zwingen, damit sie ihrer seits ihre Abnehmer wieder zwingen, diese Hefte an- zunehmcn und zu bezahlen, um das vierte Heft später noch zu erhalten. Der Fall ist neu, originell und einzig in sei ner Art, er wird deshalb hiermit öffentlich zur Sprache gebracht, damit sich sachkundige Männer über seine An wendbarkeit aussprechen. Das Publikum spricht sich zum Theil darüber schon sehr energisch aus, und giebt den Buchhändlern Ehrentitel, die hier im Börsenblatt nicht wiederholt werden sollen. Mancher Sortimentsbuchhänd ler wird dadurch in die Alternative versetzt, cs entweder mit seinem Publikum, das von ihm ferner nichts mehr wissen will, oder mit Herrn Rieger u. Eo. in Stuttgart zu verderben, der die vierte Lieferung noch in Händen hat. Man bittet deshalb die Bethciligten, ihre Ansicht über das ganze Verfahren und die Hülfe in dieser Noth im Börsen blatt mitzutheilen. Ein Süddeutscher Sortimcntsbuchhandlcr, dcm cs um die Ehre scincs Standes und das ver trauen des Publikums zu thun ist. M i s c e l l e. Aus Berlin. Die Vervollständigung des Obcr- Censuc-Collegiums durch zwei Juristen und zwei Geistliche, hat hier-unter allen Literaten um so mehr Aufsehen erregt, als alle gewählten Persönlichkeiten als ausgezeichnet zu nen nen sind. Der Kammergerichtspcasident v. Bülow wird we- 71