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.V 259, 7. November 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Ttschn. Buchhandel. Preises zu bekämpfen, wurde auch die Verkürzung des buchhändle rischen Dritielrabatts auf Viertelrabatt vorgeschlagen, und na turgemäß waren es vorzugsweise Verleger, die dieses Mittel in Anwendung bringen wollten. Tatsächlich wurde von einzelnen Verlegern damit Ernst gemacht, und Moritz Veit gab den Bogen im ein Drittel billiger und gewährte den Sortimentern davon 25"/» Rabatt. Goldfriedrich behauptet, daß der Sortimenter, wenn er keinen Kundenrabatt gäbe, nunmehr genau denselben Brutto gewinn wie früher hätte und das Publikum dennoch zu einem um ein Drittel billigeren Verlegerpreise kaufte. Mir ist diese Be rechnung nicht ganz klar. Jedenfalls hatte Veit Nachfolger, und der Drittelrabatt wurde nach und nach von immer mehr Firmen gekürzt, bis er, wie heute bei wissenschaftlichen Artikeln, über haupt nicht mehr oder nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ge währt wurde. War also der Kampf gegen die Zcntralplätze zunächst gegen die Übergriffe gerichtet, die sie sich in das Gebiet der Provinz ge statteten, wohl auch gestatten mutzten, so entstand daraus nach und nach ein reiner Kampf gegen das übermätzige Rabattangebot, das von den Zentralplätzen ausging, daneben wurden Klagen gegen die Überproduktion und über Überfüllung geführt. Dazu kam in den vierziger Jahren die Beschwerde gegen die »schädigen den Bildungsvereine«. Der Gegenstand der bittersten Klagen, der Borromäus-Verein, wurde im Jahre 1844 gegründet. Auch die Förderung eines »Purifizierten Buchhändlerverzeichnisses« mit Ausschluß der Buchdrucker, Leihbibliothekare, Selbstverleger, Antiquare, Buchbinder, Kolporteure stammt aus dieser Zeit. Der Überstillung des Berufs suchte man durch Zusammenfassung der staatlich immatrikulierten Buchhändler zu begegnen. Buchdrucker, Leihbibliothekare und Autoren sind von der Aufnahme ausge schlossen, und Antiquaren wurde der Handel nur mit gebrauchten Büchern, Buchbindern nur mit gebundenen Bibeln, Gesang- und Elementarschulbüchern gestattet. Auch die Schaffung eines allgemeinen Usancenkodex trat auf den Plan. Am 1. August 1836 versandte der Börsenbereinsvor- stand 46 Fragen zur Feststellung buchhändlerischer Geschäftsge bräuche. Neben dem Börsenverein und den älteren buchhändle rischen Körperschaften in Wien, Prag, Graz, Brünn zeigte sich in den 30er Jahren das Bestreben nach Gründung buchhänd lerischer Sondervereine, die sich als örtliche, landschaftliche oder als allgemeine auftaten. Im Jahre 1832 wurde der erste Otts- verein, der Verein der Buchhändler zu Leipzig, gegründet. Auch unter den Buchhandlungsgehilfen machte sich der Wunsch nach Zusammenschluß geltend. Im Jahre 1833 entstanden die ersten Buchhandlungsgehilfenvereine in Leipzig und Berlin, die sich namentlich die Pflege des geselligen Verkehrs, der Unter stützung und Fortbildung angelegen sein ließen. Am 19. Sep tember 1838 wurde der Unterstützungsverein Deutscher Buchhänd ler und Buchhandlungsgehülfen gegründet. Damit hatte die Grün dung von Vereinen im Buchhandel begonnen, denen zahlreiche andere folgten und denen sich sehr bald Reformbersuche seitens der Vereine anschlossen. Ich erwähne die Frankfurter (Wein- heimer) Reformaktion, über die das Nähere bei Goldfriedrich nachzulesen ist. Das Jahr 1839 sah die Stuttgarter Sortimentskonvention, nach der von süddeutschen Artikeln nicht mehr als 10°/», von nord deutschen überhaupt kein Kundenrabatt gegeben werden sollte. Am 23. November 1843 wurde dies dahin erweitert, daß nur von Or dinärartikeln höchstens 10°/» Kundenrabatt gewährt werden dürfe. Der im Jahre 1845 mit 176 Mitgliedern gegründete Süddeutsche Buchhändlerverein, der als seine Hauptaufgabe die gänzliche, de finitive Abschaffung des Rabatts und die Wiederherstellung des festen Ladenpreises in seinem ganzen Umfange erkannte, beschloß, seine Mitglieder zu verpflichten, »Verkauf großer Partien neuer, noch dem Sortimentshandel angehörender Bücher an Antiquare nie vor dem 3. Rechnungsjahre nach Erscheinen des Buches ein- treten zu lassen«. Im Jahre 1846 gab er eine Zusammenstellung der »Bräuche des Süddeutschen Buchhandels« heraus. Für den Usancenkodex erzielte der Börsenverein durch die am 2. Mai 1847 angenommene Übereinkunft über die Haftpflicht für Neuigkeiten, Disponenden und ö condition gesandte Artikel einen kleinen Er folg; obwohl 495 Firmen sich anschlossen, hat diese Übereinkunft eine praktische Bedeutung nicht erlangt. Die vierziger Jahre brachten auf dem Gebiete der Kreisvereins-Bewegung viel Be achtenswertes. Es sei der am 3. September 1843 erfolgten Grün dung des ältesten der noch heute bestehenden Kreisvereine, des Rheinisch-Westfälischen, ganz besonders gedacht. (Fortsetzung folgt.» Kleine Mitteilungen. Kriegsanlrihezcichnung im Felde. Eine Beiordnung des Kriegs- ministers, i. V. von Wandel, bestimmt: »Zur Deckung der Kosten des Krieges ist im Reiche eine fünfprozentige Kriegsanleihe aufgelegt wor den, die bereits das über Erwarten große Zeichnnngsergcbnis von nahezu 4Z^ Milliarden Mark gezeitigt hat. Um auch den im Felde stehenden Kämpfern für das Vaterland die Beteiligung an der An leihe zu ermöglichen, hat sich das Reichsbankdirektorinm im Einver nehmen mit der Neichsfinanzverwaltung entschlossen, nachträglich von ihnen Zeichnungen entgegenznnehmen. Hierfür ist nicht die Absicht, das Zeichnungsergebnis zu erhöhen, sondern ausschließlich die Wah rung der Interessen der Angehörigen des Feldheeres maßgebend ge wesen. Da die Anleihe in Stücken von 100 Mark aufwärts ausgegeben wird, ist auch zur Anlegung kleinerer Ersparnisse Gelegenheit geboten. Der Möglichkeit, daß ein Zeichner durch die Kricgsereignisse außerstand gesetzt werden könnte, die Einzahlungen zu leisten, wird durch die Be stimmung Rechnung getragen, daß Anleihebeträge, die bis zum Schluß der Zahlungsfrist, den 4. Januar 1915, nicht bezahlt sind, als nicht gezeichnet gelten, so daß der Zeichner in diesem Falle von seinen weite ren Verpflichtungen aus der Zeichnung befreit ist. Alles übrige ergibt sich aus den den Feldkriegskassen — in besetztem feindlichen Gebiet auch den Festungskriegskassen — zugehenden Feldzcichnungsscheinen nebst Bedingungen. Einen etwaigen Mehrbedarf hätten die Feld- usw. Kriegskassen bei dem Reichsbankdirektorium in Berlin anzufordcrn. Die Zeichnungsscheine müssen mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden, weil sich sonst Schwierigkeiten ergeben, die die Berücksichtigung der Zeichnung unmöglich machen können. In besonderem Maße gilt dies von den Zeichnungen auf Schuldbnchforderungen. Die ausgefüllten Zeichnungsscheine müssen — möglichst gesammelt bis spätestens 1. Dezember 1914 bei der Zeichnungsstelle (Ziffer 2 der Bedingungen) eingegangcn sein. Die Einzahlungen auf die zugeteilten Stücke (Zif fer 7 daselbst) können von der Zeichnung an geleistet werden und müs sen bis spätestens 4. Januar 1915 geleistet sein. Sie erfolgen zweck mäßig durch Vermittlung der die Gebührnisse zahlenden Kassenver- waltungcn usw. in einer Summe an die Zeichnungsstelle (eventuell auf deren Postscheckkonto Berlin Nr. 99) unter gleichzeitiger Übersendung einer erläuternden Nachweisung der Zeichner und der von ihnen ge zahlten Einzelbeträge, deren Schlußsumme mit dem abgeführten Be trage übereinstimmen muß.« Tie im »Armceverordnungsblatt« pu blizierte Verordnung teilt ferner den Zeichnnngspreis und andere Ein zelheiten mit. Zur Verteilung der diesjährigen Nobelpreise wird jetzt aus Stockholm amtlich mitgeteilt, daß die Verschiebung ans den nächsten Herbst beschlossen ist. Der Zeitpunkt für die Preisverteilung wird von 1916 an vom 10. Dezember aus den 1. Juni verlegt. 1916 kom men die Preise für 1915 und 1916 zur Verteilung. Vermittlung von Knnstaufträgcn. — Viele Familien haben den Wunsch, ein Bild eines auf dem Felde der Ehre gefallenen Angehörigen zu besitzen. Andererseits ist ihnen selten ein Künstler bekannt, den sie mit dieser Aufgabe betrauen könnten. Der Verein Berliner Künstler- Hat in seinem Künstlerhause, Bellevuestraße 3, seit einigen Jahren eine Vermittlungsstelle von Kunstwerken eingerichtet. Der Verein hat sich hierin die Aufgabe gestellt, den Kunstliebhabern für jede künstlerische Aufgabe denjenigen Künstler nachzuweisen, der gemäß seiner beson deren Veranlagung die bestimmte Aufgabe am besten zu lösen geeig net und der bereit ist, sie zu einem Preise zu übernehmen, der mit den verfügbaren Mitteln im Einklang steht. Die Vermittlungsstelle hat sich auch in den Dienst der Kriegshilfe der vereinigten Berliner Künst lerschaft (Akademische Kriegshilfskasse) gestellt. Diese sagt in ihrem Aufruf: »Besonders hart sind durch den Krieg die bildenden Künstler und Musiker betroffen. Hier gilt es zu helfen, nicht bloß aus Mitleid oder Dankbarkeit, sondern vor allem, weil es für die fernere Wohlfahrt des Reiches von größter Wichtigkeit ist, daß die deutsche Kunst in ihrem unersetzlichen Wert für den Charakter, für die Frische und den Schwung der Nation die Zeit der Prüfung heil und unversehrt übersteht. Ans diesem Grunde richten wir an alle dazu fähigen Kunstfreunde die Bitte, nach wie vor Kunstwerke anznkanfen, künstlerische Unternehmun- 1631