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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petttzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borats gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 298. Leipzig, Montag den 23. Dezember !9I2. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein l>kr Deutschen Buchhändler ;u leimig« 187. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. I. Lausende Registrande. 12. November 1912. Nr. 4541. Der Mitteldeutsche B u ch h ä n d l e r - V e r b a » d hat in seiner außer- ordenttichen Mitgliederversammlung am 24. Ok tober 1912 neue V e r b a n d s s a tz u n g e n an genommen. zu denen der Vorstand gemäß A 46 Ziffer 1 der Satzungen des Börsenvereins seine Genehmigung erteilt hat. 29. November 1912. Nr. 4855. Auf Anfrage, in welche Berufsgenossenschaft die Angestellten des Buchhandels an Stelle der Lagereiberufsgenossen schaft kommen werden, ist mitgeteilt worden, daß vom Bundesrat am 12. Oktober d. I. die Er richtung einer Kleinhandels-Be rn f s g e n o s s e n s ch a f t beschlossen worden ist. Die Berufsgenossenschaft hat den Namen D e - tailhandels berufsgenossenschaft. und zwar amtlich, bekommen. Sämtliche Ladengeschäfte mit Detailhandel gehören zu dieser neuen Berufsge nossenschaft, also auch der Sortimentsbuchhandel. Die Frage, ob auch die Verlagsbuchhandlungen der neuen Berufsgenossenschaft zuzuzählen sind, ist noch eine offene. Es besieht die Absicht, d i e Ver lagshandlungen der neuen Berufsgenossenschaft zuzuführen, die einen offenen Lade» haben, gleich gültig. ob der Verlag überwiegt oder das offene Ladengeschäft; dagegen sollen die reinen Verlags handlungen. die keine offenen Verkaufsstellen haben, nach wie vor bei der Lagereiberufsgenossenschaft verbleiben. Die Begründung der neuen Berufsgenossen schaft ist am 4. November d. I. im Reichsversiche rungsamt erfolgt. Zum Geschäftsführer ist Herr Julius Schubert in Charlottcnburg gewählt. Dem Vorstand gehört vom Buchhandel Herr Gustav Kiepenheuer in Firma Ludwig Thele- mann, Weimar, an. Die Satzungen sind be schlossen. liegen aber noch dem Reichsversicherungs amt zur Genehmigung vor. Der Sitz der Berufsgenossenschaft ist vorläufig Berlin; das Bureau befindet sich in Char- lottenburg II, Berlinerstratze 12. «örleublan Mr den Deutschen Buchhandel. 70. Jalnaana II. Protokoll der Vorstands-Sitzung vom 14. November 1912. Punkt 9. Der Vorstand hat beschlossen, eine tabellari sch e ü b e r s i ch t der in den einzelnen Vereinsge bieten der Kreis- und Ortsvereine des Deutschen Buchhandels maßgeblichen Verkaufsnormen auszu stellen. Er hat zu diesem Zweck ein Rundschreiben an die Vereine versandt mit dem Ersuchen, in dem beigefügten Tabellenschema die geltenden Vcr- kaufsbestimmungcn ihres Vereinsgebictes einzu tragen und darin insbesondere auch alle Ausnah men und Abweichungen zu vermerken, gleichgültig, ob sie allgemein oder an einzelnen Orten des be treffenden Vereinsgebietes oder nur bestimmten Käuferkreisen gewährt werden. Punkt 25. Der Verband der Fabrikanten von Markenartikeln hat dem Vorstand mitge teilt, daß ihm neuerdings eine größere Verlags firma beigetrelen sei, die dadurch erreicht hätte, daß die dem Verband durch Revers verpflichteten Warenhäuser den Ladenpreis der Verlagsfirma einhiellen. Der Vorstand wird weiter Prüfen, ob sich aus diesem Wege die Möglichkeit bietet, der Schleude rei auch der nicht als reguläre Buchhandlungen anerkannten Warenhäuser mit Ladenpreis-Ar tikeln entgegenzutreten. Punkt Z5. Das Gesuch eines Buchhändlers umAufnahme in den Börsenverein, nachdem er zwar die Mitgliedschaft in einem anerkannten Ortsverein erworben, aber seine geschäftliche Niederlas sung im Gebiet eines anderen an erkannten Vereins hatte, wurde vom Vorstand zurückgewiesen, da die sinngemäße An wendung der Vorschriften des 8 2 Ziffer 3 der Satzungen des Börsenvereins nur dahin gehen kann, daß der Aufnahmesuchende die Mitglied schaft desjenigen Vereins zu erwerben hat. in dessen Gebiet er den Buchhandel gewerbsmäßig be treibt. Eine andere Auslegung müßte zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Kreis- und Ortsvereine führen, da nur die engste Fühlung mit ihren Mitgliedern sie befähigt, ihren Aufgaben gegenüber dem Börsenverein und der buchhänd lerischen Allgemeinheit im vollsten Umfange gerecht zu werden. Punkt 4l. Herr Kommerzialrat Alfred von Holder in Wien hat sich genötigt gesehen, infolge Aus scheidens aus dem Buchhandel sein Amt alsMit - 2113