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HHMLEÆHLWÆ MMTWM « W2«»T— MWOÆJXM MAX mit handele-s nnd Industrie-Zeitung ME«M««:.«««OHZI;» wioffasm-m"" v- - Rom-Mos- Mc M WMOW W Mantos-. 4. · M: 22980, 22 Ost, 22952, 22 m. o Was-me- Reneste Dresden · posika Dresden 2060 Nichts-W WW W· W) W W Moos-Ist sich M - I- sone M Cis-aw- MMM «- M W aus« Desw- ikiusu Wo qui Technik-w oder erste-mag « »Wo- ausgea- 111-. 158 M a. Jim does-« m Licht-M Nkllck lllllkcllllllichl Vllcflllß 11l Ilkc Allknflllllllsfcllllc Belgiiche Gegenvorikhläge Kein neuer Vertrag - Wahmns ver Bestimmt-Pest vonTßerfailles f- " ah. Paris, 7«. Juli Aus belgiichen Regierungskreisen sind ausführliehe Mitteilungen tider die Erwiderung des Brüsseler Kabinetts aus die Vorschläge der Londoner Regierung eingegangen. Dies ist mn so .vichtiger, als heute das Antwortmeinorandum Herriotg an Maedonald abgeht- G wird hier betont. daß zwischen dein ielaischeu nnd sranzlisiichen Standpunkt in den ausschlaggebenden Fraaen Uebereinitimmuna herrscht. Ohne Vorbehalte nimmt das belaiiche Kadi neit deu Sachverständige-plai- als Verbandlnnass gruudiage an. macht aber ernste Bedenken dagegen geltend, daß mit Deutschland ein ganz neuer Vertrag abgeschlossen werde. Von einem neusuichassenden dwlomatischen Instrument. wie ed Macdonald im Jnternationalcn Schiedsgericht vorschlägt, will Briiisel nichts wissen. Man befürchten daß eine an ß erb alb des Veriatller Vertrages stehende Ab machnng die schlimmsten diplomatischen und wirtschaft lichen Folgen haben könnte. Man ist ledialith damit einverstanden daß zwischen den silliierieu ein Protokoll vereinbart nnd von den-deutschen nachtränlith itgtters zeichnet wird, nnt die Verpflichtungen Deutiehland aui Grund desDatoedplsans seitzuleaein Herriot und Mac donald sprachen bereits in Cheauensl über ein solches Protokoll, Brüssel wünscht, daß dieses Dokumcnt un bedingt im Rahmen des Veriailler Vertrages seinen Plan erhalten soll. Dieses THE-winden würde den alliierten Regierungen die Natifigierung des Pro tokolls durch die Parlamente ersparen. ! Für ausgeschlossen hält Brtissel die Aushebnug der; charationödeitimtnnngen des Versailler Vertragesj und deren Ersatz durch eine neue Vereinbarung Es wäre höchstens möglich. so wird erklärt, daß die Nenn-« rations- und Sanktionzklausel des Veriailler Ver-J trages ein Zusatzpr oto ko ll erhalten könnte. Dieses Zusadprotokoll könnte bei § 22 des zweiten An hanges im achten Abschnitt des Versailler Vertrages eingetragen werden« der eine solche Ergänzung ge-; stattet. Als Argument hierfür wird non belgischer - Seite geltend gemacht, daß auf der Londoncr Zion-l screnz des Jahres 1921 in den erwähnten Anhang des Bersailler Vertrages bereits ein Paragraph eingefügt wurde, der sich mit der Ausgabe der deutschen- Schatzscheine und der Errichtung eines Garantietomitees desaßt. I Was die Bestimmungen der Räumung des Ruhr gebiets und der Aufhebung der wirtschaftlichen Mass nahmen im besetzten Gebiet anlangt, so halt man in Vriissel eine Verständigung mit England auf der Konferenz fiir möglich. Hinsichtlich der Einschränkungen der Machtnvlllommenheiten der Reparationökommission könnte von helqischer Seite nur dann ein Gntgegenkommen erwartet werden, wenn die Gegensette ein andres wichtiges Zugeständ nis gewähre. Wahrscheian wird Thenniö in London eine Erhöhung der helethen Revaratioiisnnøte de antraaen Von einem im Rahmen des Völkerbundes wirtenden Finanzkomitee wollen die Belgier nicht viel wissen. Sie machen folgende Gegenvorsehläge: Die Reparationskommisston soll die eventuellen deut schen Verfehlungen aus Grund der Ratschläge eines Sachverständigenauöichvsses feststellen. Die Zusam mensetzung dieses Ausschusses wäre die gleiche wie die des Komttees Daweö und des Komitees Mae Keima. Sollten sich Differenzen ergeben, so könnte dann immer noch der internationale Hauer Schiedsgerichtshof angerufen werden. Die Deutschen diirften erst dann eingeladen werden« wenn; die Ali-ersten iifitihiäetinnkeåter dsgl-sind d i L f eei emk gewuren tu aue des gestrigeetlio Tages nett den Sachverständigen des, französischen Aussenhandels geprüft. Herriot hatte nach seiner Rückkehr aus Trones init dein in Paris weilen den Londoner Botschaster, St-Unlniee, eine län gere Unterrednna. Der Miwisterpräsident empfqu spät abends die Pressenertreter nnd erklärte ihnen, da der sogenannte Brieiywisihenfall W als, ertsedtst versehen sei. -Jti est-pfeil- M Ue W M? ist-et Institutsiiuitiot CWM die politisches CWM mirs-»t- IM( der usw W W Ostsee Ninus-us stinkt-Usesu.mis it Lim- die Wes W M- DassmeWdeecW VEBMUHM MMWMMO Sitte Gefahr ist staut-etc W det riots Rede h Me- M ils W M VEIMUOUW MNMW M rva-M.Mtoptdessenoraudmns » » » » » ,-s-zvxtd, das heute gbeud teleatamm unsres Korrespondenten Mach London abgehen foll, dann dürfte es im Sei-It unt in der Kammer nicht ernstlich gefährdet werdet-. Jn zwischen ist zu konstatieren, daß Herrin die brutalen Angriffc der Poincaröpresse unerividert läßt. Er ver sucht vor seiner Londoner Reise die Mögliökett eines Wasserkillstandes iult feinen Gegnern. Wahrscheinlich ist er auf gewisse Bedingungen der Nationalisten ein gegangen, denn in Ttoycs erwähnte er die Ruhr täumung mit keiner Silbe und betonte die Not wendigkeit, die Micumverträge zu sichern. Herrin-Z Stellung unsicher X Paris, it. Jnli In ieinetu heutigen Leit artilel stellt der »Jntraniigenut« die Frage, ob eine Ministertriie in Frankreich zn erwarten fei. In den Wandel-Fängen der Lan-mer renne nun von einem baldige-I Stnrs des Kabinetts Bereit-t -dem nun höchstens noch acht Tage Zeit ged e. Entweder werde es im Senat, der diese Woche noch til-er die Politik von Eieqners ver-handle, oder wahrscheinlicher noch in der Kammer gestiirzt werden« wo die Regierung vielleicht schon vor »der Eröffnung der Lon’delcer»tionferenan der Minderheit fein werde. Das Blatt iecdit wünscht, daß sich dieie Vorm-singe nicht eritillen mdge, da Herriot bis ietzt noch nicht Gelegenheit gehabt, sich zn erproben. Wenn er bisher nnr Enttänfchnngen brachte, io würden im Falle des Simses feine Freunde behaupten, er habe nichts erzielen können. weil man ihm nicht die Zeit gelassen hätte. sich durchzniegem Außerdem dürfte die Krisis an Stelle des jetzigen lapinetts ein Konzentrationstniniiierium rcngeu. Zur Beurteilung dieser Auffassung sei daran cr inuert, daß der »F utr aniiqcaut« bis icgt zu den erbittertsten Feinden Herrin-is gezählt hat« Zwei Sonntagsredenserrkots « Paris, 7. Juli. Der französische Ministerpräfn dcut besuchte am Sonntag in Begleitung des Innen- und Landnsirtschaftsministers seine Geburtsstad: Troyes. Er wurde von den Spitzen der Behisrden feierlich begrüßt Zunächst wurde er von der Zeitung »Petit Troycs« empfangen, wo - h er r i oi z seine erste Rede hielt, in der er u. a. sagte: »Wie man mir auch zur Vorsicht raten insge, ich lege Wert dar aus, derselbe zu bleiben. der ich in der Opposition ge wesen hin. Ich werde trotjdem nicht nachgcbein de n n ich bin til-erzeugt daß ich, wenn ich mei nem System treu bleibe, die Republik und Frankreich zugleich verteidige, die von einander zu trennen, über vier Jahre versucht w o rden ist. Es ist meine Pflicht, an der; Sicherung des Friedens zu arbeitet-, den die Völker( verlangen, und in keinem Augenblick die Rechte unsres Landes beeinträchtigen zu lassen.« ! Dann begab åk fiel-, Zion Einen Freunden begleitet, zu einem Sankett, wo er die zweite Ansprache hielt. In seiner zweiten Rede, die zum Teil der Rwaratiousfrase gewidmet war, sagte Herriot u. a» die erste Pflicht der Regierung fei, den Kredit Frankreichs sicher zuitel l e n. Die zweite Pflicht lei, den Frieden zu organisieren, d. d. das Reparationsproblem zu lösen. »Setzen wir jetzt«, fo sagte Hertiot wörtlich, »die Tatsachen auseinander, to wie sie sich darstellen. Ein Bericht, den man Sachverständigenbericht nennt, bringt uns für die Verpflichtungen Dentschlmidg ein Zog-am das deute die beste Zathnce bietet. efer Plan bereitet gewisse Schwierigkeiten dadurch. daß er Kontevllvrganiiationen vorsieht- die man text zmn Wes-en bringen maß. Ueber gewi e Fragen, die die Traupferierung nnd die Sachliefes Wir beter nisten unsre Rechte präzi ii ert werden. 111-er dieser Plan überläßt auch den alltieeten Regierungen die Verpflichtung gewisse Fragen zn regeln; die Lösung ist dringlich wegen des peetiieen charaktees der MiensveeitiiguDesdalb ist eine Konterens unter den Illiierteir erforderlich Sie fest die Wiederherstellung des intenciiierten Einver- WIG und insbesondere «.m., z. f - W II W d W d M « W M M Sydeus-hu Wer-sie M « viel M MA QÆMM KeBMIHUM untereinander säbersvhrjzkw»gch M dag. W««x..«-2 . Vertragsentwurf für eine allgemeine Rüstungsbeithränkung Von General Tusker 11. Bliss und Professor Shotwell (Columbia-Uuiversität) Winter dem Sachverständigengniachten steigt die Abriistungskonserenz empor.« Mit diesen Worten schloß Paul Rohrbach vor einigen Tagen seinen auch an dieser Stelle ausführlich wiedergegebeuen Ver trag über den Adams-Bericht Rohrbachs Dar legungen bauten sich vor allem ans seinen Be obachtungen und Etndrücken in den V e r einigte n Staate n aus« Das Abriistunggproblem tritt wie der mehr in den Vordergrund der Weltpolitik. Im September wird aus der Völkerbundstaguug, der diesmal Herriot, Macdonald und Mus so l i n i persönlich beiwohnen werden, Wichtiges dar über besprochen werden. Von ganz besonderem Interesse ist deswegen das nachstehend wiedergegebene D o k u m en t, was die Diskussion über Völkerbund nnd Abrüftung in ganz neue Bahnen weist. Die Urheber dieses Dokumentz sind General Taster h. Jus-, der bekannte ehemalige Vertreter Americas im Obersten Kriegs rat, und Professor Sbotwell von der Columbia-Universität, der Generalherauögeber der »Jnternationalen Wirtschafts- nnd Sozialgeschichte des Weltlrieges« der CarnegieiStistnag Der Plan «in von einer Reise amerikanischer Persönlichkeiteu dein Vdllnbunde vorgelegt werden. Das Dokntnent erscheint an dieser Stelle zum ersten Male in deutscher Sprache. « Die Redaktion. Die Hosen Vertragschließenden Mächte einigen sich ins Wnnsch, dnrch Herabsegnng nnd Einschränkung der Rimsingen den Frieden zn fördern nnd die Gefahr eines Krieges zu vermindert-, nnf den feigcndcn Ver trag: « . Teut « Allgemeine Maßregeln »New-tell 1 Uesitnuq m Angriffs-ries- U r t. l. Die Pol-en Vcctkaqfchlleßeudeu Mächte cr klätcu feierlich. daß der Angriffs-krieg ein Bdlkerrechtsverbrecheu ist. Jeder einzelne verzicichtct sich, sich dieses Versprechens nicht schuldig zu ma pen. Att. s. Ein Staat, der zu einem andern Zweck als dem der Verteidigung Krieg führt. bracht das in Art. l bezeichnete Vetbrcchem Art. 3. Der Stäudiqc International- Getichtsiof soll. auf die Auge einer-Vertrags macht, zuständig fein zu einem Urteil darüber-, ob das in Art 1 bnekchnete Bsllctrechtsverlsrecheu in einem gegebenen Fall besonnen worden ist oder nicht. , Kapitel 2 know-Instituts « Iri. c. Die Hoden oeetragschließenden Mächte er klären feierlich, daß Angtissddandlungen, s e l bst wenn sie keinen Krieg znr Folge baden, nnd die Vorbereitungen für solche Ungrissshandlnnaen litnftig als vom Völkerrecht verboten anzusehen sind. Urt. d. Solange kein Krieaszustand besteht, sollen Gewaltmaßnahmen eines Staates gegen einen andern Staat zn Land, zur See oder in der Luft, soweit sie nicht zu Zwecken der Verteidigung oder zum Schutze von Menschenleben ergriffen worden find, als Ans grisfshandlunqen gelten. ( Jede Signatarniacht, die behaupten dass eine andre Sicnatarmacht irgendeine Bestimmung dieses Ver-T traos verletzt bat, soll den Fall dem Ständiqen Jnterii nationalen Gerichtshof vorlesen. ( Eine Vertrags-macht, die sich weigert. in einem der-» artigen Fall sich der Gerichtsbarleit des Gerichtshosz ihn nnterwersen soll als Lin-steifer iin Sinne der Be stimmungen dieses Vertrags selten. s Unieuoirst Hi ein Staat nicht binnen vier taten na- W der Klage Aber Vertrags fumquawwmwussm die untern-erstens ils W let. c Der Gerichtshof soll, nnf die Klage einer Signalmntdkdm M zmn Erlaß eines Urteils inz- Ms sei-. »in welchen- dnriiber entschieden wird, ob in einen- aeqebenen Joil eine Verletzung des Polter teits iln M des Alst- 4 bonum nie-den is oder " Is. I· Oh in Iris II W W be ratende W soll von seit su- Zeit eine neuere deiiondetcwndsähe desVMtstidartw W nnd die Vor-vereinigen sn soltden W en W neben-. Dadei soll die Konsenens New M rüimng, die im vorliegenden Bette-c vorgesehen sind, in Rechnung stellen. Die Empfehlungen der Konserenz sollen den Haben Vertragschließenden Mächten zur Annahme vorgelegt, auch dem Ständigen Jntemationalen Gerichtshof über mittelt werden. ,-« « . » Kapitel Z Sanktioueu Urt. s. Ja Falle eine Hohe Vertrags-blühende Macht gemäß dieer Vertrag als Ungreiier fegeestest ist. sollen alle Hat-betö- imd Verteiröiuteresceiy nass betätigmsgeu nd alles sonstige Zerrissen des Au »greiiers und feiner Staatsauwa iembl in den Gebieten der andern Vertrags-achte als asi hoher See anihdrem irgendwelche Vorrechte Wut-, steck-te oder » Unterleiztichkeit Ia genießen. die ihnen. lei es nach Völ- Jkerrechh iei es aatb Recht des einzelnen Staates oder IStaatövertrageQ zukamen-. J Jede hohe Vertragschließeude Macht kamt in .folchem Falle diejenigen sonstige- Schriite zum Ab ’bruch des Dandelgverkehrs, der Finansverbiudung des persönlichen Verkehrs mit dem sugrrifer und feinen Staatsaugebörigen mu, die sie für angemåyen hält; auch können die Hoden Vertragschließenden achte sich ietii idiese-: Hinsicht zu gemeinschaftlichen Vorgehen n gen. Die Z e i t d n n e r jeher derartigen wirtschaftlicher- Sanktton kann auf Antrag einer Vertraggmncht jeder zeit vom Gerichtshof festgeer werden. Die von ihr zn ergreifendeu Gewalt-taktisch men bestimmt jede Vertrags-nacht noch ihren eigenen Interessen nnd Pflichten-. Art. p. Wenn eine Hohe Vertragschließende Macht vom Ständigen Internationalen Gerichtshof als An grekfer festgestellt worden ist« wird sie allen andern Vertragsmächtcn zum Ersatz der ihnen and dem An griff cntstchcnden Kosten verpflichtet. . Kapitel 4 Entscheiduug des Stil-diam- guter-nationalen optici-misse- ! Art. to. Die Hoden Vertragschließenden Mächte kommen überein, die Entscheidung des Ständiaen Ji."ternationalen Gerichtshofed über die Erfüllung oder Verletzung der Pflichten and diefem Vertrag als bin de n d anzunehmen. Jede sieh and diefem Vertrag ergebende Streit frage fällt jpso tat-to unter die angfchließliche Zuständigkeit des Ständigen Inter nationnlen Gerichtshofed. Urt. 11. Wenn ein nnter diesen Vertrag fallen-Her Streit dem Ständigen Jnternationalen Gerichtsin vorgelegt wird, fo entscheidet diefer über feine Zu ständigkeit. Er entfedeidet mich dartidery ob- seiner Entscheidung Folge geleistet worden ist oder nicht. Teilll - » Abrüstung Kapitel 1 Verwesung und Oefllsrsutuuq der Anstaunen set. U. Die hohen Vertragichließenden Mächte einigen sich in der Erkenntnis, daß ii berins Es i g e Rüstnnsen eine Keiessduhnng bildet-, ac nseiuimn dahin 1. ihre Mistnnqen nni die iiir die Innerstes-ims tnuq des Friedens nnd dee nationalen Sicher heit notwendige Basis zn beschränken oder herabzu ist-en- s. W nnd Wege in prnien sne ciinitiacn Hernbiegnns der Miit-unken, iei ei zwischen alten Sisnninrngithien Idee sviichen zweien un ihnen. Kapitel 2 , Wette sinen , UrL U. Ut- die im vorliegenden Basta iuö Auge gest-hie Sicherheit und fortfchreiteude Üb ritstus leichter su aussle tm jede ie- Osten setW Achse tust eite- siet W W Wert sitt sie Ortsstsus eit sciljxoruiexxer Zone-c ein M W · wie-; z WWUW i«« Itkytt VIIIMVLMCSNIM . v- 111-« werden esse 111-the lernte-de sit-Wiss- Is« usu- W Ue mindestens W i- tut ’ Du- M »Fall«-v- ia Wiss-s U lI -« - Us- ZHWM Wximem very-M