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Dresdner neueste Nachrichten : 27.11.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-192411278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19241127
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19241127
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner neueste Nachrichten
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-11
- Tag 1924-11-27
-
Monat
1924-11
-
Jahr
1924
- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 27.11.1924
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z- Die Pflicht der Konsumvereine zuui «- .Auehang der Preisverzeichnisse »I- « Eines-neun grundsätzliche Reichsgerichtdeutscheidnug Von weiten Kreisen, insbesondere aber-von den Mitgliedern der Konsumvereine wird die Stellung nahme-des Reichsgerichts zum Aushang von Preis · verzeichnisfen begrußt werden. Obgleich in vielen Kon sumvereinen die Anordnung besteht, daß zur Erleichte rung- des Geschäftsbetriebe-S Preisverzeikhnisfe der Waren ins den Verkausiistelten auszuhängen sind, be fanden ficht die Vereinevder ihre Verkaufsftellen zum Teil ,doch.i·n dein Glauben, daß sie den Anshang von Preioverze ichinfseih wie er in §3B Absatz 2 der Ver ordnung nber Handelsbeschrlinkungen vom 13. Juli 1923 für den Klein hand el mit Lebensmitteln vor geschrieben ist, nicht nötig haben. Das Reichsgericht hat diesen Standpunkt nicht gebilligt. « Bekanntlich regelt § 37 der Verordnung über Handelsbefchriinlungen vom 18. Juli 1923 die Preis schilderirage der ausgesteliten Lebensmittel, während nach I 88 Absatz 2 der Verordnung für die n ich t au s - gestellten Lebensmittel en den Vorschriften des Absatz , 1 genügendes P reisv er z ei ch ni s gut sichtbar auszustellen ist, wenn die von der Reichs regierung bestimmten Lebensmittel im Klein hand el abgefetzt werden. Der angellagte Kaufmann M. in so a mb u r g hatte sich daraus berufen, daß er als Inhaber des Konsumgefchiifts diesen Verpflichtungen nicht unterworfen sei, weil die zionsnmgenofsenschaft nicht Waren ~im Kleinhandelz das heißt um Zwecke des Erwerbs-« absetze. Das Landgericht Hamburg schloß sich dem Angeklagten an,-weil das Mitglied des Konsumvereins weder bei dem Verein noch bei dessen Beauftragten kaufe, vielmehr die Ware beim Konsum verein abhole und den gemeinschaftlichen Borraten entnahme. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft ist dieses Urteil vom Reich sg e richt aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Ent scheidung an die Vorinstauz ziiriickverwiefen worden. Aus den reichsgerichttichen Entfcheidungsgriinden ist « folgendes von Bedeutng Der- Begriff des Handel-s umfaßt nach der Recht sprechung des-Reia"j2s3gerichts (RGSt. Band 54, S. 9—t) jede eigenntitzige, ans den Güternnisatz gerichtete Tätig keit. Von der gleichen Auffassung ist auch die in Rede stehende Verordnung ausgegangen Regelmiiizig er fordert- auch der Begriff ded Kleinhandels eine gewinn siichtige Absicht. Dies schließt jedoch nicht ans, dazß der besondere Zweck einer Vorschrift zu der Auslegung führen kann, daß der Absicht der Gewinnerzielung keine aus schlaggebende Bedeutung beizumessen, der Ausdruck ~im Kleinhandel« vielmehr als mit ~im Kleinverkehr« oder ~im Kleinverkanf« gleichbedeutend zuerachtenist Duichdas Gebotder Offenle guzng des Preisverzrichnisses soll einer Usebervorteilnng der Verbraucher vor gesbeulgt werden. Den Kauflusiigen soll es die Prüfung ermöglichen, ob die geforderten Preise ange messen sind. Zugleich ipird hierdurch ans die Verkiiufer ein.-Druck dahin ausgeiibt,. daßfie bestrebt sind, ihre Preise möglichst niedrig zu halten. Im Sinne des § Zi-« Abs. 2 der VO. ist daher beim Absatz von Waren ~im Kleinhandel« nur wesentlich die Art des Inner kehrbringenl3, nicht aber auch ihre Eintriiglichteit thie ivinn), so daß hier »Handcl« mit «Vertehr« gleichbe deutend ist Der Nachdrukl ist aus die erste Silbe des Wortes »ichinhnudel« zu legen. Alle d ese Ge sichtspunkte treffenanch auf die Konsum ver eine zn. Es handelt fith bei ihrer Tätigkeit nicht lediglich um die Verteilung der Ware an ihre Mit glieder, sondern um die entgeltliche Abgabe an die Ver branct)er, die das Wesen des Kleinhandel-s bildet. Der Abschluß des Geschästs vollzieht sich in der Form des Katisvertrages. Die Verbraucher haben ein wirtschaft liches Interesse an der Kundgabe des Pretsverzeich -liisses. Darau ändert die Tatsache nichts, daß die Kon sumgenofsenfrhaften ihre Waren ohne Gewinnabficht zum Selbfttoftenpreis abgeben. Die Be kanut ga h e dieser Preise ist vielmehr geeignet, einer Verteuerung der Lebensmittel ent gegenzutreten-und auf diese allgemeine Preis bildung richtnnggebend zu wirken. Im Hinblick aus diese Ziele niusz es als in der Absicht des Gesetzgebers liegend erachtet werden. daß die Konsumvereine von dem Erfordernis der sichtbaren Anbringung des Preis verzeichnisses nicht aussienonnnen sein sollten. Nicht von Erheblichkeit ist für die Beurteilung der« gegen wärtigen Frage, ob die Konsumvereine nur eine gez meinnii izig e Tätigkeit entfalten. Wesentlich ist vielmehr daß fie ~preisregulierend« wirken, weil dort, wo- Konsumvereine bestehen, die Detailgeschafte ge zwungen sind. mit den Konsumvereinen in der Preis geftaltnng Schritt zu halten. i2 D 560X24.) Stephan hat bekanntlich das gesamte internationale Postwesen zur höchsten Blüte entfaltet« und damit gleichzeitig die Deutsche Reichspvst zu einem Ansehen lgeprachh wie es in der ganzen Welt kein andres Post tnstitut genießt. Steht nun unsre derzeitige vastverwaltung noch auf dieser Höhe? »Das muß füglich bezweifelt werden. Allerdings muß man einräumen, daß die Reichspostverwaltung mtt den seit l. Juli dieses Jahres gültigen Drucksachcnnor schristen, die in der Geschästdwelt viel Aergernisse ge zeitigt haben, etwas Gutes bezweckte, indem man den Drucksachenversendern gestattete, eine von diesen schon längst erstrebte Vergünstigung, nämlich fünf Worte in ein fertiges Druckstiick nachträglich einfügen zu dür-» feu, gestattcte. Leider wurde aber dabei postseits zu« scharf durch die siökalische Brille gesehen; und so kam es, daß die Reichspost uns das, was sie mit der einen Haicihd bereitwilligst gab, mit der andern wieder fort ws te. Nach der neuen Drucksachenvorschrift können näm lich nur solche Drucksachen als sogenannte ~Volldrucks achen« gehen, die ursprünglich durch Druck oder ein andres mechanische-Z Verfahren hergestellt sind. Das ist bisher noch von keinem Versender richtig verstanden worden, daher die kürzlich erlassene Amtsblattvers silgung, welche uns bekanntgab, daß sortdann »Ver vielsältigungen, die aus Geschästsbriesbogen, die mit dem bei Firmen üblichen Brieskops hergestellt sind, als Drucksachen angesehen werden dürfen«. Als ich diese Verfügung las, mußte ich lange hinblicken, um die. Weisheit zu ergründer die in ihnen verborgen liegt. Denn ich fand es ganz.selbstverständlich, daß derartige Vervielsältignngen als »Volldrucksachen« behandelt werden müssen, weil in ihnen ja nichts Geschriebenes steht und kein derartiger Zusatz gemacht wird. Aus klärung gab mir Ziffer II § 7 der Postordnung. Die Postbeamten hatten Volldrucksachen beanstandet und sie mit der Briesaebühr nachtaxiert, weil der Absender seinem, im Buchdruck hergestellten, Briesbogen mit der Vervielsältigungsmaschine einen neuen Satz hatte nach tragen lassen. « . Wenn eine »Amtsblattversiianng« erlassen wird, kann man sich leicht vorstellen, daß dazu ein ganz wichtiger Grund vorliegt, denn diese ist für die nesamten Poftanstalten bestimmt, die im Deutschen Reiche bestehen. Es müssen daher massenbast Beschwer den aus den derzeit über 40 bestehenden Ober-Post direktionen bei der Reichspostverwaltuna in Berlin eingeaangen sein. AWie bat da die Geschäftswelt für die vielen mit der »Briesaebiihr« nachtaxierten Briese bluten müssen! Köstlich ist aber der Wirrwarr, der durch die neue Amtsblattverfügung gezeitigt wor-. den ist. Denn nach Laienbearifsen ist ein Druckstüchl das zweimal im Druck hergestellt ist, eine Drucksachhj nach der angezogenen Bestimmung aber nicht, es kann aber durch eine Amtsblattversügung zu einer Druck-i sache gemacht werden, ohne daß dadurch der Gesetzes- richtet-« Griechische Schiffe und Waren werden in Deutschland nach dem Grundsatz der Meistbcgünstigung behandelt. Ferner wird Deutschland die Einfubr grie cttischer Rohtabake nnd ihren Absatz nicht erschweren. Das Abkommen kann bis zum Abschluß eines end gültigen Hatkdelsvertrags mit Griechenland als eine geeignete Grundlage siir den beiderseits angestrebten weiteren Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern begrüßt werden. Immer wieder die 26 Prozent! Ter Gefamtvorftaud des Verbandes Säch sischcr Industrigller hat depßcichsrcgierung TongIDFH u-ntcr·lzrtfitet: Falls eine Beseitigung des Reeovery Art nicht er folgt, wären aus die Dauer die ver h ä n uißv o l l sten Wirkunge n stir die deutsche Wägrnng zu er warten, da durcn jene mit den Londoner Beschlüssen nicht zu vereinbarenden Maßregeln die Z ab lung s - b i l a n z im Verkehr mit den beteiligten Reparations läudern zwangsläufig bis zu 26 Proz. passiv gestaltet wird. Zum Schutzede r W ä h r u n würde es dann unbedingt erforderlich sein. daß Deutsksland nach Mög lichkeit denselben Prozentsatz seiner Einsuhr in Mark bezahlt, für den ihm bei der Auåsuhr die Devisen durch den Recovery Aet vorenthalten werden. Zu diesem Zweck unterbreiiet der Gesamtvorstand der Reichsregierung folgenden Vorschlag, der auch dem gemtfäklljst zusammentretenden Reichstag vorgelegt wer en o : Das deutsch-griechkfche Abkommen , Die Einzelheiten » Die deutsche und die griechische Regierung haben, wie bereits kurz gemeldet, vereinbart, daß vom 20. No vember ab beiderseits naxh den Vestimmuugendes am 3,1- Juli d, J. til-geschlossenen vorläufigen deutsch griechischen Handelsabkommens verfahren werden soll: lediglich der Artikel 3 des Abkoiiimells, der Griechenland ein Weineinsuhrkontingent zugesteht, wird vorläufig nicht wirksam. Das Abkommen wird endgültig erst in Krast treten, wenn der neue Reichstag seine Genehmigung dazu erteilt« haben wird und beide Regierungen sodann die Rattftkationsurkunden ans; getansrht haben. Nach dem lekoiniiieti—lverdeii deutsche Schiffe in griechischen Häer, insbesondere hinsichtlich der Entrichtung von Gesbühren,- ebenso wie griechische Schiffe behandelt. « - 2 Die wichtigsten deutschen Expnrtivareus genießen in Griechenland die M ei st b e g Lin ft.lg u n gJ Sie haben nunmehr nur die Vertrags-sähe des zur Ze tl giiktigen griechischen Zolltgriss und vom 10. Dezember d. I. ab die Minimalzollsätze des an diesem Tage in Kraft tretenden neuen griechischen Zolltarifs zu ent- W »Von- 10. Januar 11925 ab hat bei der Einfuhr aus allen Ländern, die gegen Deutschland einen Recvvety Act anwenden deerportcur. und zwar unter An wendung der gleichen Formalitätety 26 Proz. des Rech nungsbetraas in Reichsmark an die Reichsregierung abzuführen.« Befreiung von der 26vr·oz. Repqratiousabsabe - in England Das britische Handel-samt hat eine Anordnung er lassen, wonach von der Erhebung der 26proz. Abgabe auf von Deutschland eingeführte Waren abgesehen wird, wenn sie als Behältniffe für aus London kam-; mende Güter dienen und nach der Entleerung zurück gesandt werden, nnd wenn ferner das Eigentum daran nicht auf eine in England befindliche Person übergeht, auch keine gelbliche oder sonstige Entschädigung an.deu Absender. außer einer Gebiihr für die Benutzung, ge zahlt wird. Als Gewähr für die Rücksendung der Be bältnisse innerhalb einer bestimmten Frist muß eine Sicherheit geleistet werden. Die lijtkiathenkotifnsion bei der Deutschen Reitmoit MW PARAGRAPH-TM ZWEI- WW , Von organ wes-lind Rnßland auf den deutschen Messen Wie der Ostexpreß erfährt, wird sich Russland an den Messen in Leipzig (1. bis s. Wäre-)- Köln (15. bis 21. Miirzi und Wien (8. bis 15. März) beteiligen. Tic Hauptbedeutung wird xussischerfeiis der Leipziger Messe beigemessen. Anlallen drei Messen wird sich die Berliner Sowiethandclsvertretung sowie eine Reihe staatlicher Wirtschafts-Iwane beteiligen. Was die Pariser Kunstgewerbeausstellung des Jahres 1925 an betrisft, so wird die Errichtung und Ausstattunq eines eigenen russischcn Pavillons von Moskau aus geleitet werden, jedoch unter Mitwirkung der Berliner und Pariser Sviojethandelsvcrirctung. Die Handelsverss tretung in Paris wird noch vor Abschluß der im Januar beginnenden russisch-sranzösischen Verhand lungen errichtet werden. Runententeubant U,s9» Yorlin Gaja-se Inaeiuaaderlesimaeuiu der geistian ·. Generalversammlung - « In der außerordentlichen Generalversammlung in der 740 781000 Mark Stammaktieu und til 870 000 Mark Voraugdaktien vertreten Tores-l- kmzt esV zu « - , v a r : text in der Pastverordnung verandert wird.« Doch es Yåkkxg,(äkxtskrklsfegkektåp33ritaan ekhälknies nigra lommt noch viel schöneri s 400z1 zufammenzulegen. Das Mitglied dei- Jii der betreffenden Amtsblattuerftiguii wird von b tindet ' d gb « s s Vorstandes, Gebeimrat Seelmanii, egr e m en » lichen Ueschäftsbriefbogen gespto en. Was längeren Erörterungen die Vorschläge der Verwal verfteht man nun unter »iiblich«? Auch hier laufen Umg« Er führte U· a· ap- dqß es sich bei der Bemer- Pcdeäfgsgiriitfcspnkicir Mikgngesrspzienl uandf Fuheggäfycekuth Zuna« des Prüfungöberichtes der Opposition- MS r u en a e e- - - dachten Postbeamten scbr auseinander. Steigen z. B. ZieD ZUMCPJZATZCMZ IMRUWTUYUFZÆ ZTZI die Preise und ich bin mir nicht recht klar darin-er ob «« A « »Mit hßkg « ich unter den gegebenen Umstanden noch weiter zu .. g · A festen Preisen lie ern kann, so bedrucke ch den Kopf um ein Geschaft mit Großaktionaren der » grars und meines Geschaftsbriefbogens mit dem auffalligen Ver- Kommerzbunk gehandelt habe. Das Geschikst Habe den merk: »Preise sreibleibend.« Oder: eine Firma hat in Zweck gehabt, die Verbindungen mit der Ugrari nnd irgendeiner Stadt eine neue Zweigniederlassung er- vaekdthk Und der Preußkschen Pfandbmspank öffnet. Zu ist es doch natürlich - also »üblich« —, enger»zu gestalten. Bei dem endgültigen Abschluß des dng die wiemg km Briefkdpf ihre neue Fkkjgxe nach- Gefchaftes seien die erworbenen Roggenreuienbanb straglich noch einfügt. Ja, was im Geschäfts- aktien wieder weiterveraußert worden. Zu der be leben üblich ist, daran kehrt sich die Post- tchlviieneg Erhebuzdillkes Jslssapktsklsb Um »ein-U gesetzgebung nicht« denn Ziffer 9g«g« O» sagt Betrag gid« zu 5 onen )o mar cmär e er, ausdrücklich, der Absender darf auf Druckftucken seine daß die Erhöhung deshalb notwendig sei, Um en Ums Firma sowie die Fernfprechnuminer, die Telegramui- Tauf km Schuldvefschkekbmisen mt der HDHP des anschrist, den Tekegxdmmschküssel, das Postschech oder Grundkapitalö in Einklang zu bringen. Die Erhöhung Bankkonto angeben, dder handschriftlich oder mecha- W im einzelnen IF gedacht« daß Jeder Ammmr auf le nisch nachiragen oder andern. Von dem Vermerk frei- fUUf Aktien öU »O Mark Zwei USE-IT Amen ZU N bleibend oder der nachtraglichen Angabe einer Filiale 100 Mark beziehen dürfe« Zur Erleichtemns der findet der Postbeamte in der Druckiachenvorschrift und SluLhebung des Eitezugsrechtes sei vorgesehen, dasz die seinen Erlauterungen nichts, » infolgedessen wird er Ausübung ZU Vexschiedenen Zeiten erfolge— einfach die Sache mit der »Briefa·ebubr« belasteii und T GCHEPYME HEAFUVUAS axs Fühxck der OPPO dem Absender bzw. gang- tiberfltissige Unkosten machen. Yan Säklaxtei dab UT als Usslchksrawmttglied mcht Hat jemgng eine reisljstg sich anfangen lassen, efitc glel icofiezåeng offenbar Zluriv Yorvereinbarungcn sp kommt es hausig goe« daß sich nach der Herstellung fe· ge vegten . ie)rheit del ttioiiare »entgegentre«en dieseg Druckstückeg dlg Preise oder sonstige Bedingun- wurde, wenn es sich nicht um ein Geschast handelte, tu gen andern. Man laßt dann diese Aeuderungen auf welchem « einen separaten Zettel drucken, der dann der Preis- dke Interessen der Klemsktkvitätc Und ARE-Märs liste angekledt wirdz damit der kleine Zettel nicht ver- grupch schädigende Ergebnisse lvrenneht. Natüxlkch Wird diese »So-He als Voll- das gute Recht und die gelteude Praxis auf dem Ge drucksache vcrichickt, denn es ist Ia qlleå Druck- biete der Goldiiinftellung beeinträchtigen würden. V ach Poftbeariffen aber nicht. Die Sendung Heute, am Tage der Beschlußfassung über die Gold ist itberbaupt keine Druckfache und»sie gebort unter die· bilanz, betraae das in Sachwerten greifbare Vermögen Briefgebührx sie kann aber als Teildructiache abfegelU, ! der Bank mindestens 434 Millionen Goldmark. Dazu wenn ich den aufgeklebtett Zettel Wieder Abreise Und s besitze die Roggenrentenbank noch einen großen kkixtiiäit einer Stecknadel oder einer Brieiklammer bc-IRcuteukapimlwexk, durch den sich ihx s «saskkksznsssssec-»zss«gi«ib ig. Ms «-«Ansatz-sagendringt-Ins »s -« r a en, e imiiiung . " . - überhaupt denkbar-z Warum Um man u der Die Verwaltung« die hiernach« einen Geldwert von umständlichen Handhabung der Anklamnkizerung zschrei- UUZTHCstEUTNTERST-ROTHme Goldmark in Händen ten, die doch wahrend des Transportes der Drucksache ZH SDJFUFC den YOU-Wen cme susammcnleguug auf und sogar Pschon bei der Abstempelung diese und den K« it ITUIVUCU Goldmark Hu· MS WPUC dann Das amtlichen oftstempelbeschadigti Darum fort mit der bqua Hm 5 Millionen Goxdmark Gibt-Den- UUD hie-k -ncuen Drucksachenbestimmung, fort mit der Voll- und del» Fu PHORIDEN JWM cm Bezugerecht zugestehen- Teildrucksache. Die Bestimmungen der Vorkriegszeit , 111 aber.,mspwc« UUSUnsteU der Gesellschaspverfaw Waren denn doch viel einfacher und verständlichen a. I Es Eil-E zu dFU vorgesehenen Terminen nicht« MS äollt·e die Reich-sooft unszvirklich ein« Geschenk machen, Ae bt WCODC BUT andern Worten-. deX Maoka Ei mltciä nachtraglich fiinf Worte in eine»fertige Druck- Fasncmksch Her lIUMFU Und kleine Atti-War- Vor Wem ergehe älixtftitaen gzu dürfen, so brauchte sie das nur in U.dAkrwllka?-«-.Dck Zucht W MTHVHTWAWVPC SCHUL- Plngiå ck erbesiiinmung der Drucksakhenverschrist zum XVIII e PW tlschi Will. Cr. Die Pespchktc UUAHPCUVC EDU frg us zu bringen« Hierdurch hatte die Retchspgst gab uiig iiiiter den ietzigen Berhaltiiisfeii nicht leisten « un der Geschgstgwext viele Aufregungen erspare anne, sein Bezugsrecl)«»und damit in derlHauptiacsic W feinleu Anteil an den stillen Reservender Gesellschaft · ver ieren, die «e tdur die ««u mii · l Eine keusschOVlkache Verkehrskvnspkenz folgende siapitakscrhökung FuguJliiheatblxätimgcxnkdnglfs » In stdnjgsberg findet zur Zeit eine deutsch-pol- ttgcn Kapitals»i«ibci«autiuortct werde. Fische Verkehrskonfcrenz statt, auf der U. a. folgende H EHJJPFPV skkf)«l2iekall eine kcbhaflchcbattG M M h kggen Lug Beegkgng stehen; Abschgssung des gie- si sdvouieitiki del Lælrwaltungsrrzellseiiz vz Dom bei-; er acn Systems wonach Gebilhrcn ieglichcr Art bis YOU Vonspblctn- »du LOPYVMM Rechtsampazt Dr· Zur deutsch-politischen Grenze entrichtet werden-; Zu- rato s Ugez V.he EITIAZFD ZU Die auch FCHUITVUWICYMF . affuna der Gebuhrenuberweifuiig für die ganze Be- Sinne dchVearsgltcr reitet Yex anchtvbcqowe W ;fi3rderungsstrecke an den Empfauger gemäß den Bei strich die Augführulsmenc mube ri Donmr IFPW Eimmungen der Juternationalen Eifcnbahnkxiniiention: Und stellte den Autka aufvszlelxja exkkek mmt PURIST-M rgcmificrung des Vachiiahmeverkehrd; die Frage des lichkeit zu ftbaffcin daß durch einegwcigterlxuszlrlilierdnuzim usgesngstkrniikgtxtsp eiaxgkusisekxsxnlxggk gis-an Es . » , · —s- a n en c deii Hypot ckenbanken bete : s: - KVUltz—DltschaU—-Murtenbutg—Gralewo). getragen wird. Er teiltehhierbci mit, daßs err EITHER-g 20 Prozent des Grundkapitais vertrete, dasz er aiso bei Lilblehiiung dieses Antrages auf Grund des § 264 dec vaiidclsaefetzbuches Ausechtmigstlaae erheben werde. Weiter stellte er den Antrag auf Eiiiseizuna oon Rent soren. Letzterer Antrag wurde durch Zuruf ansc nommcn, der erstere dagegen abgelehnt. Die Oppo sition legte hierzu-gen- wie amekiindigt, Protest zu Hunden des Notars ein. Mit dein gleichen Stimmen vcrhaltiiis wurde dann der Verwaltungsantram das- Ksapital tin Verhältnis von 400:1 zusammeu««««en, angenommen, und ebenfalls nach weiteren Erörterun gen der Antrag auf Kapitalerböbuiia sow-e auf die entsprechenden Satzunasäiidcriiiiacii. Gegen alle diese Beschlune iisurde ebenfalls- Nxotkst erhob-un Es ist demnach beschlossen worden sdas Kapital um. 5 Mill» M. auf 7750000 M. durch sAusgabe von anaberaktiens über je 100 M zu erhöhen Den alten Aktionären wird hierbei ein Bezugsrecht im Verhältnis von zwei neuen Aktien zu je 100·M. zn fünf alten Aktien zu je 20 M. eingeräumt Die Kapital erhöhung soll in zwei Ausgaben erfolgen, von denen die erste von 2,5 Mill. M. mit-Dividendenberekbtigntcg ab 1. Januar 1925 und die zweite von 2,5 Mill. M. mit Dividendenberechttanng ab 1. Juli 1925 ans gestattet wird. Die neuen-Aktien werden mit einem Aufgeld von 5 Proz.« herauspegebetr. ein Viertel des Ilsennwertes und du«-J Aufgeld ist beiAuslibnnades Beznnsrechtes zu zaljlen,—der Rest für die erste Aus gabe bis zum 15. April 1925, für die-zweitesAnsg-.lbe bis zum 15. Oktober 1925. f- « , Seht feigskWizithckitzxsijiäiksäs von Ivunderbarsvikantei Sandblattssavanathlalität mit schme -Iveißem» Braut-et Probekiste mit 50 Stück M. 5,M1 sk. Hex-Im »Sol) Stück in pprfch. Sekten M. :?0.-—.fr. nachn. Garantie sür wessle beste Föcfågukgä Ritrücknakxgätyedg Scnquo nach Tig vvn at pro «en· r es reiner ; igarrenkm : l Erqu Wenke u. Co» gegr. Ida-L Armen-sc Psch.-·(k-to. Raums-E Handel-s- I Die Arbeitgebers-Wabe Nachdem der Stichtag für das Beteiligungsverhältnis der Wohnsikgemeinden an der Arbeitgeber abgabe mt Wirkung vom l. Januar 1925 an auf den 10. Oktober des jeweils voraufgegangenen Kalen deriahreö verlegt worden ist, liegt es im eigenen Interesse sowohl der Betriebsgemeindem als auch der Wohnsitzgemeinden, die Benachrichtfgungen über das Beteiligungsverhältnis (§ 11 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. Januar 1924 über die Erhebung der Gewerbesteucr färben Rest des Rechnungsjahres 1923 und für das Rechnungsjahr 1924 - SGBI. S. 21 und § 21 der Verordnung ,vom- 23. Januar 1924 zur Ausführung diezed Geseges -;- SGBL S 24 -—) nicht bis zum I. - ebruar tinauszuziehenx es wird sich vielmehr emp fehlen, diese Benachrtchttgungen bis spätestens den. lö. Dezember den Wohnsitzgemeindcn zuznferttgen. i »Ist-IRS WELTIUJF« Morgen-lag wie gute Butten-! Trusickell Trusltkeit Muts-entom- Oebklltlck sinnen-, Dresden-A- t, Weilst-erstrebe- 50 kommt 20080 R I
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